CBR hat geschrieben:Doch der Kunde bzw. Halter dem gehört doch das Motorrad und der entscheidet was damit passiert...
Das wird ja auch nicht bestritten. Selbstverständlich entscheidet der Eigentümer was mit seinem Fahrzeug passiert. Es geht in Folge aber dann darum, was die Versicherung, bei Abrechnung auf Gutachterbasis, als "erzielter" Restwert ansetzt. Wenn mein Händler mir den Restwert als Anzahlung verrechnen will, die Versicherung über die Restwertebörse einen Mehrbetrag erzielen kann, dann wird mir gegebenenfalls dieser Mehrbetrag bei der Erstattung angerechnet.
Hat die Maschine einen angenommenen Restwert von 2000 €, die mein Händler mir bei Neukauf anrechnet und die Versicherung zeigt mir einen Händler an, der mir 3.000 € offeriert entscheide ich selbstverständlich immer noch wem ich die Maschine verkaufe. Bei Belassung der Maschine bei meinem Händler wird mir die Versicherung allerdings die 3.000 € anrechnen.
Gruß Kajo