Lichtmann hat geschrieben:Hallo,
finde ich gut wenn sich mal ein Motorradfahrer als Entschleuniger traut, da es keine Mindestgeschwindigkeit gibt bleibt es ihm überlassen wie rasch er rumeiert,
Lichtmann
Das ist so nicht ganz richtig.
Wenn er durch die (erheblich) verringerte Geschwindigkeit den Verkehrsfluss stört gilt das ebenso als Ordnungswidrigkeit, wie wenn er zu schnell fährt.
Eben weil man dadurch (riskante?) Überholmanöver provoziert.
Ist natürlich die Frage, ob 95km/h schon dazu zählen.. ;)
Bei 85 (wo 100 erlaubt sind) kommt man aber langsam aber sicher in diesen Bereich.
Mir ist das im Prinzip ziemlich egal. Wenn sich die Möglichkeit ergibt, überhole ich eben.
Aber es gab auch schon genug Situationen, in denen ich ins Lenkrad hätte beißen können, weil mir einfach nicht ersichtlich war, warum mein Vordermann nur 80 fährt obwohl 100 erlaubt sind. Eben weil ich nicht überholen konnte.
Im Auto stört mich das übrigens eher als aufm Mopped. Mitm Motorrad ist man eh schneller vorbei und i.d.R. steht man da auch nicht unter Zeitdruck.