Rammen halb so wild?

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Re: Rammen halb so wild?

Beitragvon Anduin » 30.03.2014, 16:53

Es ist doch ein erheblicher Unterschied, ob es sich um einen "normalen" Unfall handelt oder ob da mit Vorsatz gehandelt wird. Da dann zu sagen, dass ja der Sturz und nicht das Rammen zu den Verletzungen geführt hat und deshalb das Urteil zu mildern ist doch wohl ein Witz.
Aber die Rechtsprechung in unserem Lande ist mir eh ein Rätsel.
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Umgekehrt ist das schon schwieriger. (K.Tucholsky)
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Re: Rammen halb so wild?

Beitragvon Lafranconi » 31.03.2014, 08:41

Seit ich einen Sohn habe bin ich bei solchen Themen extrem unentspannt und mein persönliches Rechtsempfinden hat sich da drastisch verschärft.

Wer im Straßenverkehr willentlich die körperliche Unversehrtheit anderer ohne triftigen Grund gefährdet, dem gehört mindestens auf unbestimmte Zeit der Lappen entzogen. Und damit meine ich durchaus schon drängeln auf der Bahn (wenn mir jemand bei 120 auf 3m auffährt um mich weg zu drängeln, dann nimmt der sogar meinen Tot in kauf). Wenn er nachgewiesen hat, dass er mit der ihm übertragenen Verantwortung umgehen kann, dann darf er gerne wieder fahren.

Und Entschuldigung, wer willentlich Leute über den Haufen fährt (wie auch immer die am Straßenverkehr teilnehmen), der gehört in den Bau. Basta! Und da ein Motorrad keine Fahrgastzelle hat ist es völlig egal ob er jetzt "nur" die Maschine getroffen hat oder direkt den Fahrer. Das ist dann über den Haufen fahren.
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Re: Rammen halb so wild?

Beitragvon SingleR » 31.03.2014, 10:29

@ Lanfranconi: ThumbUP clap

Schwarzfahrer hat geschrieben:Der Fall wurde vom Bundesgerichtshof an das Landgericht zurückverwiesen, da neu verhandelt werden muss.

Das ist die einzige Kernaussage, die es in diesem Thread zu berücksichtigen gilt: der Fall muss deshalb neu verhandelt werden, weil der BGH die Ansicht des LG nicht teilt. Oder anders: das BGH geht nicht davon aus, dass das Rammen an sich und die daraus resultierenden Folgen wie Sturz und Verletzungen getrennt voneinander zu betrachten sind, sondern als Kausalzusammenhang. Warum das LG nicht schon vorher zu diesem Schluss gekommen ist, kann ich mir nur damit erklären, dass weder der Richter noch die Beisitzer jemals auf einem motorisierten Zweirad gesessen haben, womöglich aber auch noch nie vom Fahrrad gefallen sind. ;-)

Also warten wir ab, wie die neue Entscheidung des LG aussehen wird. :) Das wird aber sicher eine andere Kammer sein als die, die das erste Urteil gefällt hat.
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Re: Rammen halb so wild?

Beitragvon Gante » 31.03.2014, 15:13

SingleR hat geschrieben:@ Lanfranconi: ThumbUP clap

Schwarzfahrer hat geschrieben:Der Fall wurde vom Bundesgerichtshof an das Landgericht zurückverwiesen, da neu verhandelt werden muss.

Das ist die einzige Kernaussage, die es in diesem Thread zu berücksichtigen gilt: der Fall muss deshalb neu verhandelt werden, weil der BGH die Ansicht des LG nicht teilt. Oder anders: das BGH geht nicht davon aus, dass das Rammen an sich und die daraus resultierenden Folgen wie Sturz und Verletzungen getrennt voneinander zu betrachten sind, sondern als Kausalzusammenhang. Warum das LG nicht schon vorher zu diesem Schluss gekommen ist, kann ich mir nur damit erklären, dass weder der Richter noch die Beisitzer jemals auf einem motorisierten Zweirad gesessen haben, womöglich aber auch noch nie vom Fahrrad gefallen sind. ;-)

Also warten wir ab, wie die neue Entscheidung des LG aussehen wird. :) Das wird aber sicher eine andere Kammer sein als die, die das erste Urteil gefällt hat.

Damit hast Du die Tatsachen jetzt erfolgreich von den Füßen auf den Kopf gestellt. clap

Tatsächlich ist es genau umgekehrt: Das LG hatte die gefährliche Körperverletzung bejaht, der BGH hat diese Entscheidung aufgehoben, festgestellt, dass der Tathergang nur den Kriterien einer einfachen Körperverletzung genügt und zur Neuverhandlung an das LG zurück verwiesen.
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Re: Rammen halb so wild?

Beitragvon Kajo » 31.03.2014, 15:23

Gante hat geschrieben:... Das LG hatte die gefährliche Körperverletzung bejaht, der BGH hat diese Entscheidung aufgehoben, festgestellt, dass der Tathergang nur den Kriterien einer einfachen Körperverletzung genügt und zur Neuverhandlung an das LG zurück verwiesen.


So bewerte ich das und bin auch weiterhin davon überzeugt, dass das LG Leipzig erneut eine Freiheitsstrafe verhängen wird, die möglicherweise dann auf Bewährung ausgesetzt werden könnte.

Gruß Kajo
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Re: Rammen halb so wild?

Beitragvon SingleR » 31.03.2014, 15:51

Gante hat geschrieben:Damit hast Du die Tatsachen jetzt erfolgreich von den Füßen auf den Kopf gestellt.

Hmm, dann habe ich da wohl was falsch verstanden. :oops: Ober wie der Lateiner zu sagen pflegt: "Errare humanum est." ;-) Ich muss also meine Aussagen insofern korrigieren, als dass dann wohl die Richter vom BGH noch nie auf einem Motorrad gesessen haben oder noch nie vom Fahrrad gefallen sind. :mrgreen:
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