@ Lanfranconi:

Schwarzfahrer hat geschrieben:Der Fall wurde vom Bundesgerichtshof an das Landgericht zurückverwiesen, da neu verhandelt werden muss.
Das ist die einzige Kernaussage, die es in diesem Thread zu berücksichtigen gilt: der Fall muss deshalb neu verhandelt werden, weil der BGH die Ansicht des LG nicht teilt. Oder anders: das BGH geht nicht davon aus, dass das Rammen an sich und die daraus resultierenden Folgen wie Sturz und Verletzungen getrennt voneinander zu betrachten sind, sondern als Kausalzusammenhang. Warum das LG nicht schon vorher zu diesem Schluss gekommen ist, kann ich mir nur damit erklären, dass weder der Richter noch die Beisitzer jemals auf einem motorisierten Zweirad gesessen haben, womöglich aber auch noch nie vom Fahrrad gefallen sind.

Also warten wir ab, wie die neue Entscheidung des LG aussehen wird.

Das wird aber sicher eine andere Kammer sein als die, die das erste Urteil gefällt hat.