Haftung bei einem Unfall durch einen Linksabbieger

Alles was nirgenswo rein passt.

Beitragvon matze.mc » 08.10.2009, 10:47

Wenn ich das richtig verstehe, hat der Motorradfahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit an einer unübersichtlichen Stelle überschritten. Dann kommt erst die Ausführung, wann wer wie gesehen wurde.


OLG Brandenburg v. 17.07.2009: Bei einer Kollision zwischen einem geradeausfahrenden Motorradfahrer und einem ihm entgegenkommenden linksabbiegenden Pkw ist eine Mithaftung des Motorradfahrers von 20% angemessen, wenn er sich der Kreuzung mit einer Geschwindigkeit von zwischen mindestens 57 km/h und maximal 70 km/h genähert hat. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von ca. 15% lässt auch bei einem solchen Unfall die Betriebsgefahr nicht völlig entfallen.


Dafür finde ich 20% Mithaftung eigentlich sehr human!!
matze.mc
 

Beitragvon explorer » 08.10.2009, 12:54

Ohne eine geringe Schuld kommt er hier wohl nicht davon, selbst wenn er Einspruch einlegt.
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knapp 30000 km gefahren und immer null Probleme, ich hoffe nur meine neue R 1200 R läuft genauso

http://youtu.be/qVIqTfwEVEI
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