von shmerlin » 05.04.2013, 18:48
Das mit den personalisierten Gutachten ist eine Riesensauerei, aber man kann das ganze wohl trotzdem eingetragen bekommen, wenn man sich nicht auf das Gutachten bezieht, sondern mit einer Kopie der alten Eintragung beim TÜV vorstellig wird. Theoretisch, wobei man da vorher lieber beim TÜV nachfragen sollte.
Wobei ich mich eh frag wie das mit den personalisierten Gutachten rechtlich machbar ist, schließlich wird es ausgestellt ohne das das angegebene Fahrzeug geprüft wird, sondern nur ein Baugleiches was dann ja einem Gutachten entspricht welches für die ganze Baureihe gilt.
Mfg shmerlin
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