Langstreckler hat geschrieben:Als (zusätzliches) Tagfahrlicht zum Abblendlicht nutze ich die beiden Zusatz-LED-Scheinwerfer. Dass deren Betrieb zusammen mit dem Abblendlicht verboten sein soll, kann ich mir nicht vorstellen. Von Wunderlich gibt’s darauf jedenfalls keinen Hinweis: ...
Was zulässig ist oder nicht, ist in der StVZO bzw. EG-Verordnung klar geregelt. Das, was man sich nicht vorstellen kann, ist also nicht automatisch erlaubt.

Und Wunderlich will seinen Kram mit mitunter zweifelhaftem Nutzen verkaufen. Da kann er es sich leisten, es getrost dem Kunden zu überlassen, sich zu informieren, was zulässig ist oder was nicht. Er muss lediglich darüber informieren, wenn ein Zubehörteil keine Bauartgenehmigung für den Betrieb auf öffentlichen Sttraßen hat.
Zu den Fakten: ob das Fzg nach nationalem oder EG-Recht zugelassen ist, steht in der ZB1. Alle 2-Topf-Effe haben nach meinem Kenntnisstand eine EG-Zulassung. Daraus folgt (u.a.):
1. maximal 2 Scheinwerfer für Abblendlicht
2. maximal 2 Begrenzungsleuchten (Standlicht)
3. maximal 2 NSW (müssen unabhängig vom Abblendlicht betrieben werden können)
4. maximal 2 TFL. TFL darf nie (!) zusammen mit dem Abblend-, Fern- oder Nebellicht leuchten können!
Leuchten nach vorne also mehr als 4 Scheinwerfer (Fernlicht mal außen vor), ist per se etwas unzulässig. Ebenso unzulässig ist es, NSW als TFL zu missbrauchen (es also bei Tag oder Nacht ohne entsprechende witterungsbedingte Einschränkung der Sicht zu verwenden). Auch zur Nahfeldausleuchtung bei Nacht mit NSW sage ich jetzt mal nichts. Außer, dass derjenige, der diesem Aspekt etwas Positives abgewinnen kann, nach meiner Überzeugung die falsche Blickführung hat. Ist aber ein anderes Thema. Dafür bitte ggf. neuen Thread aufmachen.
Hat das Motorrad eine Zwangslichtschaltung (wie alle 2-Topf-Effe), dann muss (!) nach dem Starten des Motors entweder das Abblendlicht leuchten oder (!!) das nachgerüstete TFL. Damit ist klar, dass es bei nachgerüstetem TFL nur einen Umschalter zwischen Abblendlicht und TFL geben darf, aber niemals einen separaten Ein-Aus-Schalter für beide Beleuchtungsarten.