Antigerade hat geschrieben:
Da bin ich mir nicht so ganz sicher, ich meine mal gelesen zu haben, das es so etwas geben muß, sofern ein Soziusplatz vorhanden ist. Jetzt nicht relevant, aber man sollte die Bürokratie nicht unterschätzen.
Wenn Du ein Auto hast mit 2 Sitzplätzen vorne und 3 hinten und Du gehst hin und entfernst die hinteren Sicherheitsgurte z.B. um für vorne Hosenträgergurte ein zu bauen darf hinten keiner mehr mitfahren (außer in der Mitte) obwohl die Sitzbank noch drin ist. Beim Motorrad ist das gleich... wenn die Soziushaltegriffe weg sind darf eben keiner mehr hinten drauf sitzen. Aber dem TÜV ist das wurst.