von karl-heinz » 27.04.2011, 11:58
Nur mal ganz kurz zur Aufklärung, um Missverständnisse zu vermeiden:
Ausländische Mitarbeiter von Botschaften, sogenanntes entsandtes Personal der Ursprungsländer, verfügen über keinen gewöhnlichen Wohnsitz im Gastland und können daher gar kein "normales" Kennzeichen bekommen. Das Motorrad war/ist, sicher Privateigentum des Botschaftsmitarbeiters und somit auf die Person und nicht auf die Botschaft angemeldet. Die von "Diplomaten" als Übersiedlungsgut mitgebrachten KFZ dürfen auch erst nach einer gewissen Zeit steuer- zollfrei im Gastland veräussert werden. Wer vor Ablauf dieser Frist verkaufen möchte, sucht sich entweder einen Käufer unter den anderen Diplomaten oder der Käufer muss Steuer und gegebenenfalls Zoll nachzahlen.
Ob es immer wünschenswert ist, sofort als Botschaftangehöriger erkannt zu werden und eventuell sogar nach dem Nummerncode einem bestimmten Land zuzuordnen ist, darf bei der Gelegenheit mal dahingestellt werden. Wem geht`s was an, woher man kommt.
Und falls nun jemand denkt, dass man mit so einem Kennzeichen generell Narrenfreiheit geniesst, der irrt sich gewaltig. Das hängt jeweils vom Gastland und vom jeweiligen Amtsleiter der Auslandsvertretungen ab. Natürlich auch vom Delikt.
Liebe Grüße an die Gemeinde und alles Gute für die bevorstehende Saison,
Karl-Heinz