black_n_white hat geschrieben:
Gilt nur f BMW Biker/innen.......
black_n_white hat geschrieben:@ Kelt, also gilt das nicht für die F-Fahrzeuge??
lg!
Das ist richtig. Allerdings wenn es um sicherheitsrelevante Probleme geht (Bremsen, Fahrwerk etc.) sind Rückrufe ebenso wie die Erfüllung und die geplanten Maßnahmen derselben genehmigungs- und meldepflichtig. Der Hersteller darf also nicht warten bis sich der Kunde meldet sondern muss selber aktiv werden. Und da man nur die Besitzer anschreiben kann, die man kennt, in der Zwischenzeit aber viele Maschinen an unbekannt verkauft wurden, werden die Rückrufaktionen auch in den diversen Medien publiziert.Tito_2000 hat geschrieben:Leute, das sieht man doch sofort wenn der vordere Bremsflüssigkeitsbehälter leer wäre, bei der R doch sogar am besten
Roadslug hat geschrieben:10 Jahre!! Du bist aber optimistisch. Für eine Starterbatterie ist das schon ein biblisches Alter.
Roadslug
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