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Fragen rund rum um die Garantie

BeitragVerfasst: 29.06.2009, 18:23
von DerSchwabe
Hallo zusammen.

Ich habe mal die ein oder andere Frage, was die Garantie angeht!
Denn ich habe mir mein gutes Stück, ja extra wegen dieser Garantie, beim Händler, und nicht privat gekauft!

Was darf man denn alles ändern/umbauen ohne das die Garantie flöten geht??? (an meine F kommt in naher Zukunft ein SB-Lenker dran (nicht vom Händler, sondern selbst-Montage))

Ein Leo (oder ähnliches) wird bestimmt auch bald folgen (der Originale ist ja en Witz)

Gibt es Sachen die man auf keinen Fall machen darf, wenn man die Garantie behalten möchte ???

Wie sieht es ,it einer Garantie--Verlängerung aus??? >>> muss man sich da selbst drum kümmern, oder wird einem das rechtzeitig angeboten???

Wie immer bin ich über jede Antwort dankbar!!!

PS. oder gibt es sonst noch wichtiges zu beachten???

PSS. wenn man rechts stärker dreht, wird die Landschaft schneller :shock:

BeitragVerfasst: 29.06.2009, 21:31
von Martin
Beim Lenker sollte es keine Probleme geben, denke ich...beim Endtopf allerdings schon....Leo + Motorschaden= keine Garantie

Garantieverlängerung holst Dir einfach bei Deinem :D ab...glaube nicht dass er Dich in 2 Jahren darauf ansprechen wird....


gruß
Martin

BeitragVerfasst: 29.06.2009, 21:39
von Dennisdüsentrieb
Da sagt mein :lol: aber was anderes.
leo ist zugelassen bzw. hat die Freigabe für die f 800 also auch Garantie :wink:
hab extra damals gerfragt.

BeitragVerfasst: 29.06.2009, 22:01
von HaPe
1. Garantie oder auch Garantievertrag ist nicht gesetzlich geregelt und stellt eine einseitige, freiwillige Willenserklärung zu einem bestimmten Erfolg da.

2. Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung eines Verkäufers für Sach- und/oder Rechtsmängel. In einem solchen Fall kann der Käufer Wandelung oder Minderung verlangen.

3. Garantie ist eine freiwillige Leistung, die über, aber oftmals auch unter gesetzlichen Verpflichtungen bleibt (Beispiel: Garantieverlängerung bei KFZ/Moped: oftmals übernimmt der Verkäufer nur die ET - Kosten: der Käufer trägt den Arbeitslohn). Bei Garantie können auch bestimmte Punkte ausgeschlossen werden( z.B. bei Verkauf kann die Garantie an Dritte ausgeschlossen werden).

4. Fazit Garantie und Gewährleistung sind oftmals verschiedenen Inhaltes - genau das Kleingedruckte lesen.

BeitragVerfasst: 30.06.2009, 00:27
von Tito_2000
Um mal alle auf den neuesten Stand zu bringen, weiss es selbst erst seit Anfang des Jahres:

Die Wandelung, beziehungsweise der Wandlungsanspruch, war im deutschen Kaufrecht ein Gewährleistungsanspruch bei Sachmängeln.

An die Stelle der Wandelung ist durch die Schuldrechtsmodernisierung zum 1. Januar 2002 das im allgemeinen Schuldrecht geregelte Rechtsinstitut des Rücktritts (§§ 323, 346 ff. BGB neuer Fassung) getreten. Ergänzend gelten § 437 Nr. 2 und § 440 BGB und die dort genannten Vorschriften.

Gilt allerdings nur für DE, Österreich hat das noch

BeitragVerfasst: 30.06.2009, 00:35
von Tanke
whäää? ich tächnikär, ich nix paralelografen rechte zeugs ferstehän
ne mal im ernst, helle bin ich ja nich wenns um sowas geht, aber irgendwie sagt der satz doch nix aus ausser: erst wars so, jetz is es so, und wies jetz wirklich genau irgendwie is liest du blablabla nach...oder? hä?!
und wie ises nu? ^^
ich bin doooof

BeitragVerfasst: 30.06.2009, 13:39
von Tito_2000
Die Wandlung gibts nicht mehr wollte ich damit sagen, das fällt jetzt unter nen anderen größeren Begriff oder so