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Mit Vorsatz am Kesselberg

BeitragVerfasst: 23.04.2009, 09:09
von matze.mc
Hallo,

ich war vor vier Wochen zum ersten Mal bewusst am Kesselberg (beim ersten Mal überhaupt fuhr ich in einer Gruppe und wusste gar nicht, wo ich gefahren war). Allerdings hatte ich bis dahin auch noch nichts von den Problemen dort gehört.

Wir kamen vom Tegernsee und somit von hinten her rein. Es war Freitag mittag und wird hatten bereits ca. 50 km geile Kurven und absolut freie Bahn hinter uns. Am Kesselberg war dann eine Omi im Skoda vor mir, die mit etwa 20 km/h um die Kehren wackelte und auf den Geraden etwa 40 km/h erreichte. Sonst war alles wie leergefegt (war ja auch noch etwas kühler).

Ihr wisst sicher was jetzt kommt: Auf der Geraden oberhalb der Schaukurve wars ein leichtes, mit einem kleinen Gasstoß die Reihenfolge zu ändern (es war auch wirklich alles frei und weit und breit war niemand zu sehen). Während ich noch neben dem Auto war hüpfte ein grün gekleideter Herr aus einem Hinterhalt und signalisierte mir deutlich, dass es Gesprächsbedarf gibt. :?

Und jetzt kommts ganz dick: Bei den üblichen Formalitäten eröffnete mir der gesprächige Herr, dass sich die zuständigen Behörden darauf verständigt hätten, Verstöße am Kesselberg grundsätzlich als Vorsatz zu werten, was zu einer Verdoppelung der Geldbuße führt. :o

Jetzt muss ich dazusagen, dass ich grundsätzlich versuche die Verkehrregeln (mit manchmal geringen Abweichungen) einzuhalten und die letzten Jahre keinerlei Strafen für irgendwas eingesammelt habe. Mit der F800ST kann man sich zwar zügig bewegen, aber ein ausgemachtes Raserfahrzeug ist sie nun wirklich nicht. Zudem habe ich den starken Drang zu Überleben und gesund zu bleiben.

Was mir nun maßlos sauer aufstößt ist die Tatsache, dass hier wohl mit zweierlei Maß gemessen wird. Ich mache jetzt mal eine Bauchaussage, die vermtl. zum Aufschrei führt:
85% der Geschwindigkeitsüberschreitungen >20km/h, rechts überholen, falsch Parken, .... ich spar mir jetzt, den die StVO abzuschreiben,(Fahrzeug und Strecke egal) sind aus meiner Wahrnehmung Vorsatz. Nur fällt die Beweisführung schwer, so dass es i.d.R. nicht geahndet werden kann. Natürlich habe ich auch mit Vorsatz gehandelt (die Schilder habe ich zwar nicht gesehen, aber den doppelten durchgezogenen Strich). Aber auch das ist aus meiner Sicht beim Überholen im Überholverbot fast immer so!!!

Jedenfalls scheint diese Vorgehensweise neu zu sein, weil ich nirgends was darüber finden konnte.

Gute Fahrt

matze

BeitragVerfasst: 23.04.2009, 10:34
von Martin
Darüber habe ich auch noch nichts gehört....
Aber ehrlich: Kesselberg ist so ziemlich die übelst-vergrünte Strecke die ich kenne....ich meide sie wo es nur gerade geht...

Das Dumme an der ganzen Geschichte ist einfach, dass trotz allem jedes Jahr ein paar Deppen am Kesselberg übertreiben und tödlich verunglücken...oder zumindest sich schwer verletzen


gruß
Martin

BeitragVerfasst: 23.04.2009, 21:35
von McFly
@matze.mc

Nun laß uns mal nicht dumm sterben, mit wieviel Euronen warst du bei der Spendenaktion dabei ???

Und die Sache mit dem " Vorsatz", denen fällt immer wieder was neues ein, um abzuzocken.
Das Abschleppen der Mopeds ist ja in die Hose gegangen, jetzt muß ja das Land Schadenersatz leisten.

Sport frei! der Steffen

BeitragVerfasst: 24.04.2009, 02:05
von Lützows wilde Jagd
@matze

das sich die "Behörden" grundsätzlich auf Vorsatz verständigt haben, ist schön für sie. Aber rechtlich wohl nicht haltbar.
Gerade die Dir gegenüber getätigte Aussage würde ich dem Anwalt meines Vertrauens erzählen.
Jeden Motorradfahrer unter Generalverdacht zu stellen, bloß weil er bei einem Überholvorgang im komplexen Verkehrsgeschehen aus Sicherheitsgründen nicht die ganze Zeit auf den Tacho schauen konnte, würde ich nicht hinnehmen.
Zielrichtung der Behörden mag die Entschärfung eines Unfallschwerpunktes sein, aber die von Dir geschilderte Aussage führt diese gut gemeinte Massnahme ad absurdum.
Da kommst Du raus, wenn Du vor Ort nicht zuviel gesagt/zugegeben hast.

hoffe ich konnte helfen,

Chis

BeitragVerfasst: 24.04.2009, 04:36
von blitzer
Soo einfach ist es nun wirklich nicht. Es gibt tatsächlich die Geschichte mit Vorsatz und Fahrlässigkeit... Bei Vorsatz gibt es oftmals das doppelte Bußgeld. Mir ist eigentlich auch nicht ganz klar, dass die offizielle Preisliste immer von Fahrlässigkeit ausgeht. In diesem Fall wird Fahrlässigkeit schwer nachvollziehbar sein (doppelte Linie und so) anders sieht es bei Geschwindigkeitsüberschreitungen im unteren Bereich aus oder Überholverbot per Schildern (die kann man ja mal übersehen).
Die Sache mit restriktiver Ahndung (Vorsatz) wird meines Erachtens immer öfter angewendet werden und passiert oftmals schon bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h. Dies ist aber nunmal auch abhängig vom Bundesland und Landkreis. Manche Landkreise (Bußgeldbehörden) sprechen das Vorgehen mit den Gerichten ab und es wird schwer für den "Sünder". Aber Richter können durchaus auch einer anderen Meinung sein und im Einzelfall auch anders entscheiden. Die Bußgeldbehörde wird es sich einfach machen und einfach den erhöhten Satz einfordern und dann gemütlich abwarten ob es zum Verfahren kommt. Kostet die ja nichts.

Wer Rechtschutz hat ist klar im Vorteil.
Da ich die Strecke persönlich nicht kenne, kann ich auch keine Hinweise für Ausreden (Rechtfertigungen) für das "Überholmanöver" geben. Möglichkeiten gibt es hier aber bestimmt auch.

Wünsche auf jeden Fall einen glücklichen Ausgang

Michael

BeitragVerfasst: 24.04.2009, 07:50
von matze.mc
Also ich habe das Schreiben noch nicht bekommen. Wir hatten auch vor Ort vereinbart, dass es nicht pressiert! :D :D

Aber die Spende an den klammen Landkreis wird sich auf 70 € Regelsatz, 70 € Vorsatz und ca. 25 € Bearbeitungsgebühr belaufen.

Ich werde gegen den Vorwurf des Vorsatz in jedem Fall mit den genannten Fakten Widerspruch einlegen. Allerdings will ich dabei vermeiden zu sagen, dass es keiner war, weil es natürlich nicht stimmt.

Wenn das nicht hilft, werde ich es wohl oder übel zahlen, weil sich bei der Summe rechtliche Schritte eh nicht lohnen. Wobei natürlich, wie bei den Sicherstellungsaktionen, einer mal einen Musterprozess führen müsste.

@Chis: Zugegeben habe ich nichts, außer überholt zu haben. Allerdings haben die mit mir "guter Bulle - böser Bulle" gespielt. In der etwas unguten Diskussion hat mich der Böse gefragt, was ich mache, wenn ich nachts um zwei an eine rote Ampel komme - weit und breit alles frei und übersichtlich. Da konnte ich mir ein süfffisantes Lächeln nicht verkneifen und er wusste Bescheid.

@Michael: Das ist genau der Punkt. Eigentlich müsste grundsätzlich Vorsatz angenommen werden mit Beweislast beim Verursacher wenns nicht so war. Ich denke da würde das Spendenaufkommen in der Gesamtsumme aber erheblich zurückgehen (siehe Schweiz 1 km/h zuviel ca. 25€). Dort halte ich mich definitiv penibel an alles!

Ich bin natürlich froh, dass wir i.d.R. mit diesen kleinen Trinkgeldern leben dürfen und wills nicht wirklich anders!! :D :D

Ich werde euch natürlich informieren was rauskommt!

Schönes WE

matze

BeitragVerfasst: 24.04.2009, 13:57
von flattwin65
An deiner Stelle würde ich auf jeden Fall den Anwalt aufsuchen .
In einer ADAC Ausgabe habe ich gelesen das die Rennleitung auch jagt auf Kriecher macht und diese genauso zur Kasse bittet wenn sie ohne Grund den Verkehr aufhalten und damit " unnötige " Überholmanöver provozieren !
Das ist an Strecken wo diejenigen die den Ruf von uns Mopifahrern immer wieder in ein schlechtes Licht rücken natürlich schwer aber ein versuch wert .
Hast Du Zeugen für den Kriecher ?

BeitragVerfasst: 25.04.2009, 11:44
von switzer
Es ist doch total egal ob du gelächelt hast oder sonst was, solange du nicht zugegeben hast, dass du wusstest das du dich in einem Überholverbot Abschnitt befindest.

Man darf ja als nicht Jurist keine Rechtsauskunft geben, aber nur du kannst beweisen dass du es wusstest ;)


Wir "fahren" öfters Kesselberg.
Also nicht zum hoch und runter heitzen, unsere Touren führen oft darüber, einfach weil es besser ist als über GAP zu fahren.
Ansonsten ist Kesselberg und Sudelfeld für alle tod. 60km/h, Überholverbot auch auf langen geraden, und ständig Polizei mit neuen "interessanten" Ideen...

Ich drück dir die Daumen dass es glimpflich ambläuft.

BeitragVerfasst: 26.04.2009, 21:01
von Achim
Hallo Matze,

ich hatte Dein Posting mal in den R1 Club gesetzt.
Der Ernst (§§ Reiter) ist dort auch angemeldet.
Er hat in der 2. Instanz gegen das Land Bayern gewonnen,
als es um die Sicherstellungen am Kesselberg ging.

http://forum.r1club.com/viewtopic.php?p=244442#244442

BeitragVerfasst: 28.04.2009, 13:09
von 3rad
Servus

Im aktuellen Bußgeldkatalog steht

Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot" 40,- EUR, 1 Punkt
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt 80,- EUR, 1 Punkt

Hier nachzulesen
http://www.bussgeldkataloge.de/

BeitragVerfasst: 14.06.2009, 09:16
von matze.mc
Moin,

ich wollte euch noch auf dem Laufenden halten, wie es weitergeht.

Stattgefunden hat das Anfang März. Somit ist es jetzt etwa 3,5 Monate her. Bei drei Monaten ist es eigentlich verjährt. Wenn allerdings in dieser Zeit irgendeine Bearbeitung des Falles stattgefunden hat, von der ich nicht zwangsläufig etwas mitbekommen muss, fängt die Frist erneut zu laufen an.

Ich wage noch nicht, mich über mein Glück zu freuen, hoffe aber natürlich, dass es damit ausgestanden ist! :D :D :D

Und außerdem wärs natürlich ausgleichende Gerechtigkeit! Weil zu der Zielgruppe, die die Polizei eigentlich fangen will gehöre ich definitiv nicht (aber das sagt ja jeder)! :roll: :roll:

Schönen Sonntag!

matze