DerKoch hat geschrieben:Lichtmann hat geschrieben:Sie dient dem Fahrzeugführer als Orientierungslinie und kennzeichnet seinen Fahrstreifen.
Eine Orientierungshilfe kann man zu Hause in der Wohnung anbringen damit man im Suff das Bett findet aber die Markierungen auf Straßen sind Verkehrszeichen... genau wie die Blechschilder am Straßenrand auch.
Guckst Du StVO §§ 39 (5)
Guten Morgen,
wir reden immer noch von der Mittellinie, nicht von einem strikten Fahrstreifenbegrenzung, quasi durchgezogene Linie, die jegliches Überfahren verbietet, das wäre doch ganz einfach, man macht, wie ganz viel in Sardinien, an gefährlichen Stellen eine durchgezogene Linie und erhöht die Verkehrssicherheit durch 4-wöchige Überwachung der Anordnung, so wie dort geschehen kann der Eindruck entstehen das es nur um Geld geht und dies ist bei der Ausübung einer hoheitlichen Aufgabe verboten, denn auch in Österreich gilt der Gleichhaltungsgrundsatz, zu Deutsch; jeder hat Anspruch auf die selbe Wllkür,





In diesem Sinne