Probefahrt F800R

Alles was noch mit der F800S + F800ST + F800GT + F800GS und der F800R zu tun hat.

Re: Probefahrt F800R

Beitragvon Roadslug » 21.07.2010, 10:19

Soweit ich weiß ist es der Mittelwert aus den beiden Raddrehzahlen oder auch nur der des Hinterrads. Erfasst wird es über die ABS-Sensorik.

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Re: Probefahrt F800R

Beitragvon aspex » 22.07.2010, 21:33

Hab ich das jetzt richtig verstanden? wen man sich ein anderes Ritzel einbaut,
erlischt die Garantie von BMW und bei einem Unfall kann es sein das meine versicherung nicht zahlt?

Gruß
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Re: Probefahrt F800R

Beitragvon duck » 22.07.2010, 21:44

aspex hat geschrieben:erlischt die Garantie von BMW und bei einem Unfall kann es sein das meine versicherung nicht zahlt

Jepp so ist es da du einen wesentlichen Eingriff in den Antrieb vorgenommen hast, der Auswirkungen auf die Höstgeschwindigkeit sowie Beschleunigung hat. Habe sogar mal im www gelesen das man es legal machen könnte mit eienr Einzelabnahme vom TÜV. - Ist irgendwie wie mit dem abschrauben vom DB Eater- solang nix passiert/keiner kontrolliert....
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Re: Probefahrt F800R

Beitragvon Landgraf » 22.07.2010, 21:46

Eine Änderung der Übersetzung ist Eintragungspflichtig....mit allen Konsequenzen. Fahren ohne Betriebserlaubnis etc.pp.

Edit: Hat sich überschnitten 8)
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Re: Probefahrt F800R

Beitragvon aspex » 22.07.2010, 21:50

Ah ok vielen Dank euch 2!!
Dann hat sich das für mich schon mal erledigt! Zahl doch nicht einen haufen Geld für ne Vollkasko
um dann bei einem Unfall nicht auf die Versicherung zurückgreifen zu können! :shock:
Mit eintragung wär es eine Idee, aber dann eh erst nach dem Garantiezeitraum wie beim Auspuff!

Gruß
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Re: Probefahrt F800R

Beitragvon Antigerade » 22.07.2010, 21:55

aspex hat geschrieben:Hab ich das jetzt richtig verstanden? wen man sich ein anderes Ritzel einbaut,
erlischt die Garantie von BMW und bei einem Unfall kann es sein das meine versicherung nicht zahlt?
Gruß


Und mit ein wenig Glück hast Du zusätzlich noch Deine Krankenhauskosten und den Schaden bei Deinem Gegenüber am Hacken.

Gilt das eigentlich auch für den/das Boosterplug? Oder ist das ok zu verwenden?
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Re: Probefahrt F800R

Beitragvon Roadslug » 22.07.2010, 21:57

aspex hat geschrieben:Hab ich das jetzt richtig verstanden? wen man sich ein anderes Ritzel einbaut,
erlischt die Garantie von BMW und bei einem Unfall kann es sein das meine versicherung nicht zahlt?

Gruß
Das ist eine schwierige Frage. Grundsätzlich ist es so, dass die Homogilation des Mopeds mit einem 20er-Ritzel erfolgt ist. Das betrifft sowohl den Geräuschpegel bei der Vorbeifahrtsmessung als auch den Verbrauch. Ob der Einbau eines 19er-Ritzels bereits zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt weiß ich nicht, es wäre aber durchaus möglich. Was den Gewährleistungsanspruch betrifft, es könnte eng werden, wenn ein Schaden nach der halbjährlichen gesetzlichen Gewährleistungspflicht auftritt, weil dann BMW eine schwer zu widerlegende Ausrede hat. Bei einem Versicherungsfall müsste meines Wissens nachgewiesen werden, dass der Unfall mit einem 20er-Ritzel nicht passiert wäre.

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Re: Probefahrt F800R

Beitragvon Landgraf » 22.07.2010, 22:15

Da zitier ich mal dreist aus der Wikipedia:

Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist im § 19 Abs. 2 StVZO sowie § 19 Abs. 3 StVZO geregelt.

Gemäß § 19 Abs. 2 StVZO bleibt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam.

Sie kann jedoch erlöschen, wenn einer der folgenden drei Punkte erfüllt ist:

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird verändert
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert sich

§ 19 Abs. 3 StVZO besagt, dass die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug ebenfalls erlischt, wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden.

Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit, die bei zulassungsfreien Fahrzeugen mit Geldbuße und Punkten in Flensburg geahndet wird. Außerdem kann die Zulassungsbehörde den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln.


...Punkt 3 klingt da recht wahrscheinlich
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Re: Probefahrt F800R

Beitragvon waver929 » 22.07.2010, 22:44

Roadslug hat geschrieben:
aspex hat geschrieben:Hab ich das jetzt richtig verstanden? wen man sich ein anderes Ritzel einbaut,
erlischt die Garantie von BMW und bei einem Unfall kann es sein das meine versicherung nicht zahlt?

Gruß
Das ist eine schwierige Frage. Grundsätzlich ist es so, dass die Homogilation des Mopeds mit einem 20er-Ritzel erfolgt ist. Das betrifft sowohl den Geräuschpegel bei der Vorbeifahrtsmessung als auch den Verbrauch. Ob der Einbau eines 19er-Ritzels bereits zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt weiß ich nicht, es wäre aber durchaus möglich. Was den Gewährleistungsanspruch betrifft, es könnte eng werden, wenn ein Schaden nach der halbjährlichen gesetzlichen Gewährleistungspflicht auftritt, weil dann BMW eine schwer zu widerlegende Ausrede hat. Bei einem Versicherungsfall müsste meines Wissens nachgewiesen werden, dass der Unfall mit einem 20er-Ritzel nicht passiert wäre.

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So sehe ich das auch... habe da mal mit einigen Versicherungsmenschen gesprochen. Aber klar muss das jedem sein, dass er sich im Grenzbereich oder darüber hinaus befindet und ggf. sich richtig mit der Versicherung, etc. rumärgern kann.

BMW wird sich bei einem möglichen Garantiefall aber 100% aus der Sache winden, WENN sie das andere, verbaute Ritzel sehen.


quote="Landgraf"]Da zitier ich mal dreist aus der Wikipedia:

Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist im § 19 Abs. 2 StVZO sowie § 19 Abs. 3 StVZO geregelt.

Gemäß § 19 Abs. 2 StVZO bleibt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam.

Sie kann jedoch erlöschen, wenn einer der folgenden drei Punkte erfüllt ist:

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird verändert
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert sich

§ 19 Abs. 3 StVZO besagt, dass die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug ebenfalls erlischt, wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden.

Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit, die bei zulassungsfreien Fahrzeugen mit Geldbuße und Punkten in Flensburg geahndet wird. Außerdem kann die Zulassungsbehörde den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln.


...Punkt 3 klingt da recht wahrscheinlich[/quote]

Aber dann kommt der Begriff der Verhältnissmässigkeit ins Spiel ... und dazu gibt es aber schon zig Diskussionen in zig Foren (Auspuff - 1 Punkt? 3 Punkte? 25 EU, 125 EU?)

Jeder sollte entscheiden, ob er mit anderem Ritzel, ohne Eater, etc. fährt und sich aber den möglichen Folgen bewusst sein.
sicher hoscht du recht wonn du sagscht dass ders onnerschtwu a gfallt
awwer onnerschtwu is onnerscht un halt net wie in de Palz

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Re: Probefahrt F800R

Beitragvon Landgraf » 22.07.2010, 23:02

waver929 hat geschrieben:Jeder sollte entscheiden, ob er mit anderem Ritzel, ohne Eater, etc. fährt und sich aber den möglichen Folgen bewusst sein.


...und dieses Bewusstsein sollte auch umfassen, das hier im Falle des Ausfalls der Haftpflicht der persönliche Ruin bei fremden Personenschäden ratz fatz auf der Tagesordnung stehen kann. Alternativ muss man es sich halt eintragen lassen...

Icjh fahr inner Stadt einfach 60 im Dritten ...die Folgen sind mir bekannt :wink:
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Re: Probefahrt F800R

Beitragvon waver929 » 22.07.2010, 23:04

Landgraf hat geschrieben:
waver929 hat geschrieben:Jeder sollte entscheiden, ob er mit anderem Ritzel, ohne Eater, etc. fährt und sich aber den möglichen Folgen bewusst sein.


...und dieses Bewusstsein sollte auch umfassen, das hier im Falle des Ausfalls der Haftpflicht der persönliche Ruin bei fremden Personenschäden ratz fatz auf der Tagesordnung stehen kann. Alternativ muss man es sich halt eintragen lassen...


Genau so ist das...

Dazu mal ne quote aus nem anderen Forum auf ne Meldung aus der Presse :

Meldung: ... Sollte bei Überprüfungen festgestellt werden, dass der Unfall unvermeidbar gewesen ist, so hat der Versicherte Anspruch auf Leistung. (Ging um Haftpflicht bei zu hoher Geschwindigkeit)
Antwort: ... "unvermeidbar" ist übrigens gar nichts. außer vielleicht kacken und sterben. :mrgreen:

Irgendwie sitzt die Versicherung am längeren Hebel oder hat zumindest den längeren Atem!
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Re: Probefahrt F800R

Beitragvon Spezi » 23.07.2010, 00:18

Sagt mal, hat jemand von euch mein Thema gesehen ?
Vor Kurzem war es doch noch da ? :shock:

Ei, wo isses denn ?

Huhuuu, Theeemaaaaa !!!! 8)
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Re: Probefahrt F800R

Beitragvon Timido » 23.07.2010, 00:21

vielleicht beim Themapeuten?
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Re: Probefahrt F800R

Beitragvon Easyliving » 23.07.2010, 08:35

duck hat geschrieben: Jepp so ist es da du einen wesentlichen Eingriff in den Antrieb vorgenommen hast, der Auswirkungen auf die Höstgeschwindigkeit sowie Beschleunigung hat. Habe sogar mal im www gelesen das man es legal machen könnte mit eienr Einzelabnahme vom TÜV. - Ist irgendwie wie mit dem abschrauben vom DB Eater- solang nix passiert/keiner kontrolliert....


Das ist das Erste was ich höre.
Man ändert nichts an der Leistung.
Die Kette und auch die Radkombi, sollte die geringfügige Krafterhöhung abhaben können.

Bei Enduros ist das es z.B. gängig auch häufiger hin und her zuwechseln.
Speed Triple 2012

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Was für´n Bums und für´s Herz.
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Re: Probefahrt F800R

Beitragvon Roadslug » 23.07.2010, 10:19

Spezi hat geschrieben:Sagt mal, hat jemand von euch mein Thema gesehen ?
Vor Kurzem war es doch noch da ? :shock:

Ei, wo isses denn ?

Huhuuu, Theeemaaaaa !!!! 8)
Hihi, ein typischer Fall von Treadkaperung. Aber nachdem du das Thema eh in weiser Vorraussicht unter "Plaudern" eingestellt hast, kann die Diskussion auch mal weitschweifender werden. :D

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