aspex hat geschrieben:erlischt die Garantie von BMW und bei einem Unfall kann es sein das meine versicherung nicht zahlt
aspex hat geschrieben:Hab ich das jetzt richtig verstanden? wen man sich ein anderes Ritzel einbaut,
erlischt die Garantie von BMW und bei einem Unfall kann es sein das meine versicherung nicht zahlt?
Gruß
Das ist eine schwierige Frage. Grundsätzlich ist es so, dass die Homogilation des Mopeds mit einem 20er-Ritzel erfolgt ist. Das betrifft sowohl den Geräuschpegel bei der Vorbeifahrtsmessung als auch den Verbrauch. Ob der Einbau eines 19er-Ritzels bereits zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt weiß ich nicht, es wäre aber durchaus möglich. Was den Gewährleistungsanspruch betrifft, es könnte eng werden, wenn ein Schaden nach der halbjährlichen gesetzlichen Gewährleistungspflicht auftritt, weil dann BMW eine schwer zu widerlegende Ausrede hat. Bei einem Versicherungsfall müsste meines Wissens nachgewiesen werden, dass der Unfall mit einem 20er-Ritzel nicht passiert wäre.aspex hat geschrieben:Hab ich das jetzt richtig verstanden? wen man sich ein anderes Ritzel einbaut,
erlischt die Garantie von BMW und bei einem Unfall kann es sein das meine versicherung nicht zahlt?
Gruß
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist im § 19 Abs. 2 StVZO sowie § 19 Abs. 3 StVZO geregelt.
Gemäß § 19 Abs. 2 StVZO bleibt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam.
Sie kann jedoch erlöschen, wenn einer der folgenden drei Punkte erfüllt ist:
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird verändert
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert sich
§ 19 Abs. 3 StVZO besagt, dass die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug ebenfalls erlischt, wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden.
Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit, die bei zulassungsfreien Fahrzeugen mit Geldbuße und Punkten in Flensburg geahndet wird. Außerdem kann die Zulassungsbehörde den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln.
Roadslug hat geschrieben:Das ist eine schwierige Frage. Grundsätzlich ist es so, dass die Homogilation des Mopeds mit einem 20er-Ritzel erfolgt ist. Das betrifft sowohl den Geräuschpegel bei der Vorbeifahrtsmessung als auch den Verbrauch. Ob der Einbau eines 19er-Ritzels bereits zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt weiß ich nicht, es wäre aber durchaus möglich. Was den Gewährleistungsanspruch betrifft, es könnte eng werden, wenn ein Schaden nach der halbjährlichen gesetzlichen Gewährleistungspflicht auftritt, weil dann BMW eine schwer zu widerlegende Ausrede hat. Bei einem Versicherungsfall müsste meines Wissens nachgewiesen werden, dass der Unfall mit einem 20er-Ritzel nicht passiert wäre.aspex hat geschrieben:Hab ich das jetzt richtig verstanden? wen man sich ein anderes Ritzel einbaut,
erlischt die Garantie von BMW und bei einem Unfall kann es sein das meine versicherung nicht zahlt?
Gruß
Roadslug
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist im § 19 Abs. 2 StVZO sowie § 19 Abs. 3 StVZO geregelt.
Gemäß § 19 Abs. 2 StVZO bleibt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam.
Sie kann jedoch erlöschen, wenn einer der folgenden drei Punkte erfüllt ist:
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird verändert
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert sich
§ 19 Abs. 3 StVZO besagt, dass die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug ebenfalls erlischt, wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden.
Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit, die bei zulassungsfreien Fahrzeugen mit Geldbuße und Punkten in Flensburg geahndet wird. Außerdem kann die Zulassungsbehörde den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln.
waver929 hat geschrieben:Jeder sollte entscheiden, ob er mit anderem Ritzel, ohne Eater, etc. fährt und sich aber den möglichen Folgen bewusst sein.
Landgraf hat geschrieben:waver929 hat geschrieben:Jeder sollte entscheiden, ob er mit anderem Ritzel, ohne Eater, etc. fährt und sich aber den möglichen Folgen bewusst sein.
...und dieses Bewusstsein sollte auch umfassen, das hier im Falle des Ausfalls der Haftpflicht der persönliche Ruin bei fremden Personenschäden ratz fatz auf der Tagesordnung stehen kann. Alternativ muss man es sich halt eintragen lassen...
duck hat geschrieben: Jepp so ist es da du einen wesentlichen Eingriff in den Antrieb vorgenommen hast, der Auswirkungen auf die Höstgeschwindigkeit sowie Beschleunigung hat. Habe sogar mal im www gelesen das man es legal machen könnte mit eienr Einzelabnahme vom TÜV. - Ist irgendwie wie mit dem abschrauben vom DB Eater- solang nix passiert/keiner kontrolliert....
Hihi, ein typischer Fall von Treadkaperung. Aber nachdem du das Thema eh in weiser Vorraussicht unter "Plaudern" eingestellt hast, kann die Diskussion auch mal weitschweifender werden.Spezi hat geschrieben:Sagt mal, hat jemand von euch mein Thema gesehen ?
Vor Kurzem war es doch noch da ?![]()
Ei, wo isses denn ?
Huhuuu, Theeemaaaaa !!!!
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