luckyludl hat geschrieben:Es gibt Verletzungen verschiedener Art, auch seelische Verletzungen können im nachhinein durch Schock etc. ins Gespräch gebracht werden. Prellmarken sind auch oft Tage bis zu 3 oder 4 Wochen sichtbar.
Alles richtig. Aber darum geht es im Kern ja gar nicht. Auch nicht darum, dass bei Bagatellen ein Schmerzensgeldanspruch i.d.R. auszuschließen ist. Dem Polizisten einen vorzuhumpeln und eine Verletzung zu simulieren, nach der Unfallaufnahme aber quietschfidel von dannen zu hüpfen, beweist keine besonders hohe Ausprägung von Anstand und Moral. Wer der Meinung ist, es grundsätzlich so machen zu müssen, damit die Polizei den Unfall überhaupt erst aufnimmt, lässt juristischen Sachverstand vermissen. Also: erst informieren, dann diskutieren! Vielleicht musste man früher in der "DDR" den eingebildeten Kranken mimen, um die Polizei zur Aufnahme eines Unfalls zu bewegen. In einem funktionierenden Rechtsstaat wie dem Unseren ist das unnötig.
Zumindest hier bei uns in NRW ist es so (in den anderen Bundesländern sicher auch), dass die Polizei grundsätzlich jeden Unfall aufnimmt. Es ist zwar richtig, dass die Polizei nicht verpflichtet ist, geringfügigste Bagatellen zu protokollieren. Sie ist auch nicht verpflichtet, einen Unfall aufzunehmen, wenn der Unfallhergang zwischen den Beteiligten ansonsten unstrittig ist (erhebliche Sach- oder Personenschäden mal außen vor). Wenn die Polizei einen Unfall aufnimmt, dann in erster Linie, um eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat eines anderen Verkehrsteilnehmers entweder zu sanktionieren (Verwarnungsgeld) oder aber Beweise zu sichern, damit sich im Anschluss daran die Staatsanwaltschaft und ggf. ein Gericht damit befassen kann. Bei der Frage nach der Schadenhöhe darf der Nichtexperte immer sagen, dass er diese nicht einschätzen könne. Das ist wahrheitsgemäß. Und dann rückt die Polizei auch aus. Und wenn sie da ist, wird auch eine ordentliche Unfallaufnahme gemacht. Ansonsten besteht man drauf - oder fragt nach der Begründung, wenn dies nicht erfolgen soll. Dann passt das schon. Was jedoch im Falle des Themenstarters "falsch" gelaufen ist, vermag ich nicht zu sagen. Gibt es denn ein vollständig ausgefülltes Protokoll mit Aussagen der Unfallbeteiligten und evt. Zeugen? Wurde einer der Beteiligten - wenn auch nur mündlich - verwarnt?
Eike hat geschrieben:Nicht gleich an den Richter denken. Wenn man bei der Unfallaufnahme im Beisein des Gegners sagt, man hat alles im Kasten und kann das vor Gericht beweisen, lügt der gar nicht erst. Oder glaubst Du, der Pole weiß, ob die Gopro vor Gericht zugelassen wird oder nicht![]()
Es gibt Polen (natürlich auch Leute anderer Nationaliät), die kennen sich im deutschen Recht besser aus als so mancher Deutscher... Wenn ich so manche Beiträge in so manchem Nicht-Jura-Forum verfolge, wundert mich das auch nicht weiter.
Unfallvideos werden grundsätzlich nicht bzw. nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen als Beweismittel zugelassen. Wann der Einsatz einer Dash-Cam helfen kann (nicht: "wird", da es sich um eine Einzelfallentscheidung handelte), ist z.B. hier nachzulesen. Wer der Polizei bei der Unfallaufnahme erklärt, "alles im Kasten" zu haben, sollte ihr dann auch gleich die Speicherkarte mitgeben. Das Warum ergibt sich, wenn man sich den Link nochmal ganz langsam und intensiv reinzieht.

Und @ Eike - als (hoffentlich) abschließende Bemerkung: mit einer deutlich positiveren Grundeinstellung ist das Leben leichter!
