Garantieverlängerung

Alles was noch mit der F800S + F800ST + F800GT + F800GS und der F800R zu tun hat.

Garantieverlängerung

Beitragvon ben80 » 14.12.2007, 16:51

Da sich das ganze Garantie Thema bisher für mich sehr positiv gezeigt hatte, werde ich definitiv meine Garantie bei BMW verlängern. Alleine das bei der Garantie alle rostigen teile bisher getauscht worden sind, könnte sich schnell bezahlt machen.

Folgende Punkte sind zu erfüllen:

- Beantragung der Verlängerung muss innerhalb der Werksgarantie erfolgen.
- Alle Inspektionen müssen gemacht worden sein (siehe Urteil Mercedes) bei BMW.

Folgendes ist auf jeden Fall nicht in der Garantieverlängerung:

- Kupplung
- Auspuff !?
- Verschleißteile

Kosten:

1 Jahr = 159 Euro
2 Jahre = 205 Euro
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Beitragvon Kiki » 15.12.2007, 00:59

Werde die Garantieverlängerung wohl auch in Anspruch nehmen.
Außerdem werd ich demnächst die Lackierung meiner "Schwatten"
reklamieren, weil an der linken Seite der alte Lack wieder zum
Vorschein kommt :( .
Und das find ich gar nicht toll :oops: !

Gruß Kiki
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Re: Garantieverlängerung

Beitragvon Egon Damm » 18.12.2007, 18:24

ben80 hat geschrieben:Da sich das ganze Garantie Thema bisher für mich sehr positiv gezeigt hatte, werde ich definitiv meine Garantie bei BMW verlängern. Alleine das bei der Garantie alle rostigen teile bisher getauscht worden sind, könnte sich schnell bezahlt machen.

Folgende Punkte sind zu erfüllen:

- Beantragung der Verlängerung muss innerhalb der Werksgarantie erfolgen.
- Alle Inspektionen müssen gemacht worden sein (siehe Urteil Mercedes) bei BMW.

Folgendes ist auf jeden Fall nicht in der Garantieverlängerung:

- Kupplung
- Auspuff !?
- Verschleißteile

Kosten:

1 Jahr = 159 Euro
2 Jahre = 205 Euro


Hallo,

genau das werde ich auch machen. 2 Jahre sind bei mir dann angesagt.
Allerdings ist darin keine Mobilitätsgarantie enthalten. Somit die Servicekarte ungültig. Unter Verschließteile fällt dann auch der knapp 200 € preiswerte Zahnriemen.

Gruß
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Beitragvon Hubi » 18.12.2007, 18:50

Sag mal lieber knapp 300€ :!: Meinst Du den bekommst Du bezahlt :?:
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Beitragvon Martin » 18.12.2007, 19:05

Hubi hat geschrieben:Sag mal lieber knapp 300€ :!: Meinst Du den bekommst Du bezahlt :?:



Wenn er vorher reißt und keine Manipulation oder Steinschnitt festgestellt werden kann, dann ja :wink:


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Beitragvon Egon Damm » 18.12.2007, 19:31

Hubi hat geschrieben:Sag mal lieber knapp 300€ :!: Meinst Du den bekommst Du bezahlt :?:


Der Zahnriemen fällt unter Verschleißteile, welcher bei der Kaufgarantie somit ausgeschlossen ist .

Gruß
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Beitragvon Martin » 18.12.2007, 19:39

Egon Damm hat geschrieben:
Hubi hat geschrieben:Sag mal lieber knapp 300€ :!: Meinst Du den bekommst Du bezahlt :?:


Der Zahnriemen fällt unter Verschleißteile, welcher bei der Kaufgarantie somit ausgeschlossen ist .

Gruß
Egon

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PS: Diese Garantie beinhaltet lediglich den Motor und das Getriebe. Sonst nichts.



Jein Egon....wenn der Riemen vor der Laufleistung von 40.000 km reißt, wird er Dir ersetzt. Voraussetzung ist lediglich dass der Riemen nicht beschädigt wurde...weder von einem Messer, noch von einem Stein.


gruß
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Beitragvon Egon Damm » 18.12.2007, 19:49

Martin hat geschrieben:
Egon Damm hat geschrieben:
Hubi hat geschrieben:Sag mal lieber knapp 300€ :!: Meinst Du den bekommst Du bezahlt :?:


Der Zahnriemen fällt unter Verschleißteile, welcher bei der Kaufgarantie somit ausgeschlossen ist .

Gruß
Egon

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PS: Diese Garantie beinhaltet lediglich den Motor und das Getriebe. Sonst nichts.



Jein Egon....wenn der Riemen vor der Laufleistung von 40.000 km reißt, wird er Dir ersetzt. Voraussetzung ist lediglich dass der Riemen nicht beschädigt wurde...weder von einem Messer, noch von einem Stein.


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Hallo Martin,

also, wenn die Werksgarantie abgelaufen ist, ist auch die Garantie für den Zahnriemen (auch bei einer geringeren Laufleistung von 40.000 Km) abgelaufen. Die Kaufgarantie ist nicht von BMW. sondern von einem anderen Oel-Multi-Konzern. Der gibt nur auf den Motor und das Getriebe Garantie, wenn alle Inspektionen bei BMW gemacht worden sind.

Martin, hat dein Auto keine Heizung? Oder hast du dein Moped nach der Vorgabe von Marc eingewintert.

Gruß
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Beitragvon Martin » 18.12.2007, 20:15

Es war einmal ein gutaussehender junger Mann, der hatte eine F650CS...bei dieser CS riss der Riemen bei ca. 25.000 km im Alter von 2,5 Jahren...keine Garantie mehr. Der :D jenes Jünglings schaute sich den Riemen an, als er Möf abholte und meinte sofort: Jou, der Riemen hat koa Beschädigung g´habt. Des zoit Dir BMW. Des deans oiwei, wenn er reißt bevor der Tausch bei 40.000 km fällig is. 8)

Mein Auto steht über Nacht draussen...musste wegen dubioser Umstände Garage verkaufen :wink: ...dauert halt a weng, bis er warm wird....der Motor...bis dahin muss ich bibbern... :roll:


gruß
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Re: Garantieverlängerung

Beitragvon ben80 » 19.12.2007, 13:33

Egon Damm hat geschrieben:
ben80 hat geschrieben:
Hallo,

genau das werde ich auch machen. 2 Jahre sind bei mir dann angesagt.
Allerdings ist darin keine Mobilitätsgarantie enthalten. Somit die Servicekarte ungültig. Unter Verschließteile fällt dann auch der knapp 200 € preiswerte Zahnriemen.

Gruß
Egon


Die Mobilitätsgarantie hat (wenn nicht gekauft) nur der Erstbesitzer! Wenn Du also kein "neu" kauf bei BMW gemacht hast, haste eh keine M.G.

Die M.G. für den Erstbesitzer gilt so lange, wie das Mopped fährt.

guckst du hier

http://www.bmw-motorrad.de/de/de/index.html

unter service -> BMW Motorrad Service Card
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Re: Garantieverlängerung

Beitragvon Egon Damm » 19.12.2007, 15:41

ben80 hat geschrieben:
Egon Damm hat geschrieben:
ben80 hat geschrieben:
Hallo,

genau das werde ich auch machen. 2 Jahre sind bei mir dann angesagt.
Allerdings ist darin keine Mobilitätsgarantie enthalten. Somit die Servicekarte ungültig. Unter Verschließteile fällt dann auch der knapp 200 € preiswerte Zahnriemen.

Gruß
Egon


Die Mobilitätsgarantie hat (wenn nicht gekauft) nur der Erstbesitzer! Wenn Du also kein "neu" kauf bei BMW gemacht hast, haste eh keine M.G.

Die M.G. für den Erstbesitzer gilt so lange, wie das Mopped fährt.

guckst du hier

http://www.bmw-motorrad.de/de/de/index.html

unter service -> BMW Motorrad Service Card


Hallo,

vorweg, ich habe neu gekauft, bin Erstbesitzer und es ist kein Importfahrzeug. Ich habe solch eine Karte.

Nach Auskunft meines Händlers, ist diese nur in der Werksgarantiezeit gültig. Die Kaufgarantie ( Garantieverlängerung) erhalte ich NICHT von BMW, sondern von einem anderen Konzern. So mein Händler.

Gruß
Egon
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Re: Garantieverlängerung

Beitragvon ben80 » 19.12.2007, 17:16

Egon Damm hat geschrieben:
ben80 hat geschrieben:
Egon Damm hat geschrieben:
ben80 hat geschrieben:
Hallo,

genau das werde ich auch machen. 2 Jahre sind bei mir dann angesagt.
Allerdings ist darin keine Mobilitätsgarantie enthalten. Somit die Servicekarte ungültig. Unter Verschließteile fällt dann auch der knapp 200 € preiswerte Zahnriemen.

Gruß
Egon


Die Mobilitätsgarantie hat (wenn nicht gekauft) nur der Erstbesitzer! Wenn Du also kein "neu" kauf bei BMW gemacht hast, haste eh keine M.G.

Die M.G. für den Erstbesitzer gilt so lange, wie das Mopped fährt.

guckst du hier

http://www.bmw-motorrad.de/de/de/index.html

unter service -> BMW Motorrad Service Card


Hallo,

vorweg, ich habe neu gekauft, bin Erstbesitzer und es ist kein Importfahrzeug. Ich habe solch eine Karte.

Nach Auskunft meines Händlers, ist diese nur in der Werksgarantiezeit gültig. Die Kaufgarantie ( Garantieverlängerung) erhalte ich NICHT von BMW, sondern von einem anderen Konzern. So mein Händler.

Gruß
Egon


OK habe ich verstanden, aber wir beide reden ja auch über die
Service Card. Diese Karte erlischt nicht bei der Garantieverlängerung! Guckst du hier... habe ich mal von der BMWupdich HP kopiert

Die BMW Service Card Motorrad beinhaltet umfangreiche Leistungen im Pannenfall (Auszug):

* Transport des Fahrzeugs zum nächsten BMW Motorradpartner,
* Bergung des von der Straße abgekommenen Motorrads,
* Taxitransfer bei erfolgloser Pannenhilfe vor Ort (bis € 52),
* Fahrzeugersatz, wenn Ihr Motorrad nach dem Eintreffen in der Werkstatt nicht innerhalb von vier Stunden repariert werden kann,*
* Hotelübernachtung, falls Ihr Motorrad außerhalb der Öffnungszeiten bei der nächsten Werkstatt eintrifft

Bedingungen:

* Die Panne hat sich mehr als 50km vom Wohnort bzw. Zulassungsort ereignet.
Allgemein: Die Leistungen der Service Card gelten ausschließlich im Pannenfall, nur für den Ersthalter und nur für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge zeitlich unbegrenzt.
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Beitragvon Egon Damm » 19.12.2007, 17:42

Hallo Ben,

da muß ich doch nochmal meinen Händler genau nach fragen. Er bezog die Leistungen aus der Service-Karte lediglich auf die BMW Garantiezeit.

Gruß
Egon
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Beitragvon Hubi » 29.01.2008, 13:12

@Ben
Ich habe heute mal wegen der Garantieverlängerung beim :lol: nachgefragt.Es sind mitlerweile 219€ für 2 Jahre.Da ich im März dran bin und eine der ersten Modelle hab.
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Beitragvon ben80 » 29.01.2008, 15:50

Danke für den hinweis... mit 14euro geht das ganze noch


ist sicher teurer geworden durch das thema beschichtete kolben :twisted:
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