Ich habe gelesen, daß man ab 2013 bei Besitz des 125er Führerscheins (A1) nur noch eine praktische Prüfung (und sonst nichts) machen muß, damit man den A2 (bis 48PS) Führerschein bekommt.
Stimmt das?
Meine Schwester hat seit Mitte der 80er Jahre den alten 1B Führerschein. Gilt das dann auch für sie? D.h. sie muß lediglich eine praktische Prüfung machen, um 48 PS fahren zu dürfen!?!
Ja und dann geht es logischerweise ja weiter. Nach zwei Jahren mit Führerschein A1 kriegt man dann automatisch den A, womit man 200PS fahren darf, oder?
Harry