Graver800 hat geschrieben:wer zu wissen glaubt, dass ein geliefertes Teil nicht Bestandteil der ABE ist sollte auch Nachweise dafür liefern.
Hier die entsprechenden Nachweise dazu:
Homepage Hersteller LeoVince für Übersicht Varianten - hier kann auch das Modell entnommen werden:
http://www.leovince.de/leovince/daten/l ... k/bmw.htmlkonkret: F800R = 8289
http://www.leovince.de/leovince//item.php?8289Link auf alle Downloads für alle Modelle
1. Zusammenbauzeichnungen:
https://leovince.de/downloads/Technische_Zeichnungen/2. ABE's
https://leovince.de/downloads/ABE/Hier speziell für die F800R:
1. Montage
ABE:
https://leovince.de/downloads/ABE/8289E ... .05.16.pdf2. Einbau/Zusammenbau:
https://leovince.de/downloads/Technisch ... t-8289.pdf--> die Lochscheibe ist weder im Text der ABE noch in der Montageanleitung noch in der Zusammenbauzeichnung vermerkt!Ganz früher so um das Jahr 2003 bei meiner ersten Suzuki SV650 war noch ein Hinweiszettel für die Lochscheibe dabei, den kann ich online nicht finden und daher nur aus meiner Erinnerung zitieren:
zur optionalen Verwendung nur für Länder mit sehr restriktiven Geräuschvorschriften oder so ähnlich - welche das sind wurde aber nicht erwähnt.
Für alle anderen gilt: Zulässig mittels EG-BE mit Zulassungsnummer laut EG-Richtlinie 97/24. Die Zusatzangabe (9) steht dabei für die Einhaltung der typspezifischen Lautstärkewerte. Ziffer 5: Diese Angabe bescheinigt die korrekten Abgaswerte. Auch hier der Link dazu:
https://www.motorrad-news.com/kauf-der- ... rmationen/Praktisch gelten für die F800R nicht alleine die 92(?)dB Standgeräusch bei halber Nenndrehzahl (ACHTUNG: gemäß Typ-Plakette am Fahrzeugrahmen, bitte prüfen, stimmt nicht immer mit den Fzg.papieren überein!) sondern die max. Messtoleranz von 5dB kann dazu addiert werden. Für eine Überprüfung (Kontrolle, TÜV, ...) sind also 97dB als Grenze anzusetzen.
https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... aar-rohre/Hinweise zur subjektiven Lautstärke: Die zulässige 5dB Toleranz entsprechen etwa einer 1,5fachen Lautstärke-Zunahme!
http://www.sengpielaudio.com/Rechner-pegelaenderung.htmOb das noch als angenehm oder schon als unangenehm empfunden wird, hängt ua. auch von den Frequenzen ab.
Hinweise zum Fahrgeräusch: hier gelten seit 2016 77dB, davor 80dB. Tatsächlich überschreiten aber viele Nachrüstauspuffanlage mit EG-BE die Fahrgeräuschgrenwerte, zum Teil sogar deutlich, was aber nur durch ein aufwändiges Messverfahren nachzuweisen ist, nicht aber aber Strassenrand bei einer Kontrolle. Einen direkten Zusammenhang zwischen Stand- und Fahrgeräusch gibt es nicht, da es von vielen Faktoren abhängt.
Gruß vom T.