Reifenfreigabe

Reifen, Freigaben, Erfahrungen zur F 900 R und F 900 XR.

Re: Reifenfreigabe

Beitragvon talisker » 27.07.2020, 08:26

Ich halte meine Aussage von weiter oben immer noch für richtig. Seit 2019 gelten die neuen Richlinien und solange ich die Dimension nicht ändere bin ich gesetzlich auf der Sicheren Seite. In der PDF von BMW für Freigaben steht ja auch genau das.

Was macht der Reifenhändler der keinen Zugriff auf die von BMW gemachten Aussagen hat ? Kann man sich die Reifenfreigaben von der BMW Hompage runterladen? Oh habe gerade was auf der BMW Hompage gefunden, da ist die F900xr auch nicht gelistet :?
Ich kann ja auch nur meine Felgen hinbringen.

Schaut euch mal die Hompage von Michelin an, da werdet ihr keine Freigabe für den Michelin Road 5 für die BMW F900xr finden (eigentlich darf ich gar keinen Michelin fahren, die F900xr ist da überhaupt nicht zu finden). Also ist dieser Reifen für mein Motorrad, wenn ich zum Reifenhändler um die Ecke gehe, nicht zulässig und er könnte sich weigern in Aufzuziehen, obwohl er von BMW schon drauf war.
Darf jetzt nur ein BMW Händler den drauf ziehen? Merk ihr was ! Alles nur Schickane von einzelnen Leuten momentan.
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Re: Reifenfreigabe

Beitragvon GeroHH » 27.07.2020, 08:31

yeamon666 hat geschrieben:Hier ist alles ganz gut erklärt: (ab 2.)

https://www.adac.de/-/media/pdf/motorra ... raeder.pdf

Hier ein Ausschnitt daraus:

Die Reifen eines Motorrades können dessen Fahreigenschaften stark beeinflussen. Dies gilt nicht nur im Rennsport, sondern auch bei einer Vielzahl meist leistungsstarker Alltagsmaschinen. Aus diesem Grund ermitteln Motorrad- und Reifenhersteller nach einem gemeinsam abgestimmten Verfahren in umfangreichen Tests die Eignung bestimmter Fahrzeug-Reifen-Kombinationen. Diesen Tests bzw. ihren Ergebnissen fällt eine besondere Bedeutung zu, vor allem bei Maschinen mit modernen Assistenzsystemen. Für die korrekte Funktion eines kurventauglichen ABS z.B. spielen Bauweise und Laufflächengeometrie der Reifen eine nicht zu unterschätzende Rolle.
Als Ergebnis dieser Tests erteilen die Hersteller für geeignete Kombinationen Freigaben bzw. erklären funktionierende Kombinationen für unbedenklich. Diese Freigaben werden üblicherweise auf den Websites der Hersteller als PDF bereitgestellt...........

............Werden diese Empfehlungen bzw. Einschränkungen seitens des Halters übergangen, muss er mögliche gravierende Folgen selbst verantworten. Nach einem schwerwiegenden Ereignis (z.B. einem Unfall in Folge von Instabilität des Motorrades) wird es für den Halter kaum möglich sein, den Nachweis zu führen, dass die Reifen-Fahrzeug-Kombination entgegen der Herstellereinschätzung uneingeschränkt funktioniert. In der Praxis bedeutet dies, dass der Motorradfahrer wie bisher bei den Reifenherstellern nach Reifenfreigaben oder Unbedenklichkeitserklärungen suchen wird, wenn er die ursprünglich homologierten Reifen nicht verwenden will oder diese Reifenmodelle nicht mehr verfügbar sind.

....und diese Freigabe hat Conti (noch) nicht - muss ja jeder selbst wissen - viel Glück

Kay


Merkwürdig ist dabei dann aber das der "Dunlop Roadsport2" (F900R) bei Auslieferung auf dem Motorrad ist, es bei Dunlop aber noch keine Freigabe gibt... plemplem
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Re: Reifenfreigabe

Beitragvon talisker » 27.07.2020, 08:37

Hier mal die Aussage von Michelin:

Praktische Hinweise zur Neuregelung der Reifenfreigaben:

Erläuterungen zur Service-Information:

Eine Service-Information wird vom Reifenhersteller ausgestellt in den originalen Reifengrößen und nur für Motorräder mit EU-Typgenehmigung. In der dazugehörigen Übereinstimmungsbescheinigung (coc-Papier) können mehrere originale Reifengrößen oder Reifenbauarten enthalten sein.



Die in der Service-Information aufgeführten Bereifungen stellen die Empfehlung des Reifenherstellers dar. Nicht aufgeführte Bereifungen stellen entweder keine Empfehlung dar oder wurden nicht für ihr Motorrad geprüft.



Rein rechtlich gesehen können Sie auf einem EU-typgenehmigten Motorrad in den originalen Reifengrößen jeden Reifen fahren. Wir empfehlen Ihnen jedoch zu ihrer eigenen Absicherung, nur Reifen zu fahren, die in der Service-Information aufgeführt sind.

Der BMW Händler macht also nur Schickane. Und auch vom Gesetzgeber kann ich nicht belangt werden, da die Betriebserlaubnis nicht erlischt. Auch die Versicherung hat keine Handhabe.
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Re: Reifenfreigabe

Beitragvon Langstreckler » 27.07.2020, 09:11

talisker hat geschrieben:Hier mal die Aussage von Michelin:
...
Rein rechtlich gesehen können Sie auf einem EU-typgenehmigten Motorrad in den originalen Reifengrößen jeden Reifen fahren. Wir empfehlen Ihnen jedoch zu ihrer eigenen Absicherung, nur Reifen zu fahren, die in der Service-Information aufgeführt sind.

Der BMW Händler macht also nur Schickane. Und auch vom Gesetzgeber kann ich nicht belangt werden, da die Betriebserlaubnis nicht erlischt. Auch die Versicherung hat keine Handhabe.


Genau! Absoluter Schwachsinn auf eine Reifenfreigabe zu pochen, da man „auf einem EU-typgenehmigten Motorrad in den originalen Reifengrößen jeden Reifen fahren“ darf.

Letztendlich muss jeder Moppedfahrer seine neuen Reifen „kennenlernen“. Da hilft es nicht, auf eine Freigabe zu vertrauen und sich dann nach längerer Trockenheit in der ersten nassen Kurve auf die Seite zu legen.

Gruß
Dietmar
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Re: Reifenfreigabe

Beitragvon yeamon666 » 27.07.2020, 18:49

Auch unser TÜV Nord schreibt das gleiche, eins von Beiden benötigt man auch da:

Es muss eine offiziell bestätigte Freigabe-Bescheinigung vom Fahrzeughersteller oder vom Reifenhersteller vorliegen, bevor Sie die Reifen an Ihrem Motorrad aufziehen.
Eine Freigabe-Bescheinigung für Ihr Motorrad erhalten Sie von den Sachverständigen an unseren TÜV-STATIONEN.

https://www.tuev-nord.de/de/privatkunde ... torraeder/

Aber der TÜV recherchiert die Freigaben auch für uns, steht auch auf der o.g. Seite.

P.S. .... und fragt noch mal bei eurer Unfallversicherung nach, wie die das finden, so ganz ungefährlich ist es ja nicht, was wir tun .... und nur wegen ein paar nicht freigegebener Reifen im Schadensfall ewig um Leistungen kämpfen, nein Danke

fahrt vorsichtig

Kay
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Re: Reifenfreigabe

Beitragvon Gante » 27.07.2020, 19:32

yeamon666 hat geschrieben:P.S. .... und fragt noch mal bei eurer Unfallversicherung nach, wie die das finden, so ganz ungefährlich ist es ja nicht, was wir tun .... und nur wegen ein paar nicht freigegebener Reifen im Schadensfall ewig um Leistungen kämpfen, nein Danke

Ich habe das im Laufe der Jahre schon mehrfach recherchiert, konnte aber noch keinen einzigen Präzenenzfall finden, in dem Reifen ohne Freigabe zu einem straf- oder zivilrechtlichen Nachteil geführt hätte. Falls jemand so einen Fall kennt, würde ich mich gerne eines anderen belehren lassen. Aber in jedem Reifenfreigabe-Thread immer wieder ohne Belege dieselbe Räuberpistole auszugraben finde ich etwas ermüdend.

Wozu es übrigens reichlich Urteile gibt, ist das Thema abgefahrene Reifen!
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Re: Reifenfreigabe

Beitragvon yeamon666 » 27.07.2020, 20:42

Ich meine ja nur, dass ICH das Risiko nicht eingehen möchte. Und gerade, wenn es um lebenslange Zahlungen geht kennen die Versicherer keine Freunde. Und das möchte ich meiner Familie dann nicht auch noch antun. Da kaufe ich so lange, bis es eine Freigabe gibt, lieber einen Satz Reifen mehr, auch wenn er schneller verschleißt. Ich bin aber auch zufrieden mit den S21.

.....das kann ja jeder auch für sich persönlich entscheiden.

Hier nochmal der ADAC(der Link zum gesamten Text ist ja weiter oben):

Werden diese Empfehlungen bzw. Einschränkungen seitens des Halters übergangen, muss er mögliche gravierende Folgen selbst verantworten. Nach einem schwerwiegenden Ereignis (z.B. einem Unfall in Folge von Instabilität des Motorrades) wird es für den Halter kaum möglich sein, den Nachweis zu führen, dass die Reifen-Fahrzeug-Kombination entgegen der Herstellereinschätzung uneingeschränkt funktioniert. In der Praxis bedeutet dies, dass der Motorradfahrer wie bisher bei den Reifenherstellern nach Reifenfreigaben oder Unbedenklichkeitserklärungen suchen wird, wenn er die ursprünglich homologierten Reifen nicht verwenden will oder diese Reifenmodelle nicht mehr verfügbar sind.
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Re: Reifenfreigabe

Beitragvon Gante » 27.07.2020, 21:03

yeamon666 hat geschrieben:Hier nochmal der ADAC(der Link zum gesamten Text ist ja weiter oben):

Die Rechtsabteilung des ADAC sollte sich m.E. mehr mit Inhouse Consulting beschäftigen - da hätten die schon alle Hände voll zu tun...
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Re: Reifenfreigabe

Beitragvon Joe » 27.07.2020, 21:36

Was da der ADAC von sich gibt ist völlig daneben. Sonst gäbe es ja auch Urteile dazu, wie Gante schreibt.
Diese Vereine sollten uns eigentlich unterstützen und nicht abzocken. Sollen sie sich doch mit den Herstellern abstimmen.
Ich hab sogar unzählige Beispiele auf Lager, wo kein Nachweis verlangt wird bei ner Zulassung, es aber durchaus sinnvoll wäre.

Bei Pirelli haben die mir gesagt, dass das zählt was im FzgSchein steht und im CoC. Weiterhin stellen die ein pdf aus auf dem das Moped steht und die Reifenkombi. Aber die nennen es nicht mehr Freigabe. Das gibt es nicht mehr.
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Re: Reifenfreigabe

Beitragvon talisker » 28.07.2020, 06:41

yeamon666 hat geschrieben:Ich meine ja nur, dass ICH das Risiko nicht eingehen möchte. Und gerade, wenn es um lebenslange Zahlungen geht kennen die Versicherer keine Freunde. Und das möchte ich meiner Familie dann nicht auch noch antun. Da kaufe ich so lange, bis es eine Freigabe gibt, lieber einen Satz Reifen mehr, auch wenn er schneller verschleißt. Ich bin aber auch zufrieden mit den S21.
.


Den S21 darftst du auf der F900r laut deiner Definition nicht fahren, der ist von Bridgestone nicht freigegeben neenee

Was denkt ihr warum das mitlerweile "Serviceinformation" heißt und nicht mehr Freigabe. Nur für Motorräder vor 2000 wird noch zwingend eine Freigabe benötigt.

Ich glaube Du verwechselst da was. Das was Du postest (also die TÜV Freigabe) muß nur gemacht werden wenn der Reifen eine andere Dimension hat (z.B. die Höchstgeschwindigkeit)
Früher konnte man da einfach eine Freigabe vom Hersteller mitführen, ab 2019 geht das nicht mehr, es muss zwingend in den Fahrzeugschein eingetragen werden.

Dieses Problem hatte ich z.b. mit der Afrika Twin mit dem Heidenau K60 scout (ein Semistollenreifen der nur bis 160 Zugelassen ist)
Den musste ich mir, mit der Freigabe vom Hersteller (ab 2019, vor 2018 Produzierte Reifen gingen noch) beim TÜV eintragen lassen.
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Re: Reifenfreigabe

Beitragvon talisker » 28.07.2020, 11:13

Im Moment die einzigste Empfehlung die man offiziell findet (was immer eine F 900 X ist scratch )

Ansonsten gibt es wahrscheinlich dann nur ganz geheime Listen die nur der Tüv und BMW Händler hat.
Muss man dann wahrscheinlich Geld unterm tresen durchschieben in die schwarze Kasse ;-)

https://www.bridgestone.de/motorrad-rei ... y-vehicle/

Der T30 evo
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Re: Reifenfreigabe

Beitragvon Thorty13 » 29.07.2020, 18:49

Hallo zusammen,

die Conti-Seite ist hier ziemlich eindeutig (wurde auch hier schon zitiert):

Fall 1: Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung (die Mehrheit der Fahrzeuge ab BJ 2000)

Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Hersteller.
Die Umrüstung ist zulässig, die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Eine Anbauabnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung ist nicht nötig (Verkehrsblatt 15-2019, Nr. 90). Für diesen Fall stellen wir Ihnen eine Service-Information zur Verfügung, aus der die von uns empfohlenen Reifenkombinationen für Ihr Fahrzeug hervorgehen.
.
.
.
Grundsätzlich für Fall 1 gilt: Die geänderte Bereifung muss typgenehmigt (UN/ECE Regelung 75) und technische Parameter (Geschwindigkeitsindex, Traglast) müssen gleich oder höherwertig sein.


Die UN/ECE Regelung 75 regelt die Voraussetzungen zur Zulassungsfähigkeit eines Reifens für den Betrieb auf öffentlichen Straßen. Der Begriff "typgenehmigt" gilt ausschliesslich für das Reifenmodell, es geht hier nicht um die Kombi Reifen zu Motorrad. Der Conti RoadAttack3 (wie auch jedes andere Reifenmodell) ist typgenehmigt, d.h. er darf auf öffentl. Straßen gefahren werden.
Nachzulesen: https://reifenpresse.de/wp-content/uploads/2013/11/UN-ECE-R75.pdf

Die einzige Bedingung die erfüllt werden muss, wenn man auf einen anderen Hersteller wechseln möchte, sind gleiche Größe und Kennzahlen. Hält man das ein, kann man jeden typgenehmigten Reifen montieren. Freigaben seitens der Reifenhersteller sind nicht mehr erforderlich.

Also mein nächster Reifen für die XR wird auch wieder der RoadAttack3, den hatt ich schon auf der F800ST und der hat da gut funktioniert.

Gruß
Thorsten
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Re: Reifenfreigabe

Beitragvon Waltaris » 08.01.2021, 04:06

Moin!

Hier hier die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die ContiRoadAttack 3.

Ist allerdings für die XR. Für die R einfach den Support von Conti mal anschreiben, ich hatte sehr schnell eine Antwort bekommen mit dem Dokument.

Ich hoffe, ich konnte helfen...

Gruß
Torsten
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Re: Reifenfreigabe

Beitragvon KarlB. » 08.01.2021, 12:27

Hallo,

wofür braucht man das ?

Man hat doch keine Markenbindung in den Papieren stehen.
Die Reifengrößen sind in den Papieren eingetragen.
Deshalb kann man alle Marken mit der passenden Größe fahren.

Karl
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Re: Reifenfreigabe

Beitragvon Tuebinger » 08.01.2021, 12:40

Erspart bei Nachfragen (TÜV, Kontrolle, ...) sicher einiges an Diskussionen, da Meinungs- und Informationsstand hier oft sehr weit auseinanderliegen.

Gruß vom T.
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