Wachtendonker hat geschrieben:Ich wurde abends außerorts mit 92 km/h in einer Tempo 70 Zone gemessen. ... Soweit die Tatsachen. Jetzt sind 2 Bilder angefügt, einmal Kennzeichen, einmal Helm, allerdings von der Seite fotografiert. Ich persönlich finde die Erkennbarkeit mit Integralhelm durchwachsen.
Was heißt: "... mit 92 km/h gemessen?" Gemessene Geschwindigkeit, oder festgestellte Geschwindigkeit (also Geschwindigkeit abzüglich Messtoleranz)? im 1. Fall wirst Du unterhalb der Punktegrenze liegen. Also "nur" Verwarnungsgeld von EUR 35. Im 2. Fall gäbe es einen Punkt plus Geldbuße.
Was Du bzgl. der Fotos empfindest, ist sekundär.
Das von henry.de ins Gespräch gebrachte Gutachten droht bei Aussageverweigerung in jedem Fall. Nicht zuletzt werden auf den Verwarn- und Bußgeldbescheiden Fotos abgedruckt, die in Bezug auf die Auflösung oft deutlich schlechter sind als das Originalfoto. So weit ich es eben recherchiert habe, macht das ESO ES 3.0 Fotos mit einer Auflösung um 10M-Pixel. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Gutachter mit hoch auflösenden Fotos und Detailvergrößeruingen kein Licht ins Dunkel bringt, halte ich für relativ gering.
Wachtendonker hat geschrieben:Da ich nicht der einzige im Haus mit Motorradführerschein bin, überlege ich, ob ich mich nicht weigern sollte, den Verstoß zuzugeben
Da auf dem Foto auch Helm und Motorradkombi erkennbar sind, wird man schnell feststellen können, ob die Klamotten zu einem anderen Führerscheininhaber Deines Haushalts passen können... Das Leugnen des Verstoßes ist also auch keine Lösung.
Und ja: inzwischen werden Verstöße von Motorradfahrern deutlich intensiver verfolgt als noch vor wenigen Jahren. Erkennbar daran, dass immer mehr Messstellen auch das (hintere) Kfz-Kennzeichen erfassen.
Ich würde zu der Sache so stehen, wie Roadslug es kommentiert hat.