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In Österreich mit A2 und f800r Bj.2015 fahren ?

BeitragVerfasst: 24.06.2015, 08:56
von gugu300
Guten Morgen liebe Gemeinde,
Wie in der Überschrift schon stehend möchte ich wissen ob es erlaubt ist in Österreich mit a2 und der f800r Bj.2015 zu fahren ?
Das Thema kam heute Morgen mit einem Arbeitskollegen auf da ich nächste Woche auf die BMW days fahre und ein Abstecher in unser Nachbarland nahe liegt meinte er aber das dort andere Bestimmungen gelten für gedrosselte bikes.
Kann mir von euch jemand dazu was sagen ?
Möchte weder mein bike noch mein Lappen dort wegen so einem Unsinn zurück lassen.

Grüße gugu

Re: In Österreich mit A2 und f800r Bj.2015 fahren ?

BeitragVerfasst: 24.06.2015, 09:52
von Andi4070
Hallo Gugu,

Klasse A2 heißt
Mindestalter 18J.
35 kW (47,6 PS) Leistung max.
0,2 kW/kg Leistung/Eigengewicht max. = mind. 5 kg pro kW
Falls gedrosselt, darf die ungedrosselte Version max. die doppelte Leistung haben (35 kW entspricht mindestens 175 kg Fahrzeuggewicht)

SG
Andi

Re: In Österreich mit A2 und f800r Bj.2015 fahren ?

BeitragVerfasst: 24.06.2015, 12:30
von Graver800
Ist also das Gleiche wie in Deutschland.
Siehe:
http://www.tuev-nord.de/de/fuehrerschei ... m-8714.htm

Re: In Österreich mit A2 und f800r Bj.2015 fahren ?

BeitragVerfasst: 24.06.2015, 14:29
von gugu300
Also meiner Meinung nach ist das nicht gleich da es bei uns nicht die Klausel mit der doppelten Leistung gibt ;-)

Re: In Österreich mit A2 und f800r Bj.2015 fahren ?

BeitragVerfasst: 24.06.2015, 15:08
von Graver800
wer die EU-Richtlinie lesen will (auf Deutsch):
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 060:DE:PDF

Wer auch die Deutsche Quelle des BVMVI ansehen will und noch vieles mehr dazu lesen will:
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artike ... heins.html

Re: In Österreich mit A2 und f800r Bj.2015 fahren ?

BeitragVerfasst: 24.06.2015, 17:11
von Gante
Der Verweis auf die EU-Richtlinie hilft hier ausnahmsweise mal nicht weiter, da Deutschland die Klausel mit der doppelten Leistung aus irgendeinem Grund nicht in nationales Recht überführt hat (obwohl das eigentlich verbindlich wäre). Aber für die Frage des TE ist das völlig unerheblich, da das Doppelte von 48 PS eben 96 PS sind und die 2015er R mit 90PS homologiert ist. Von daher hat man damit auch nirgendwo in der EU Probleme zu befürchten.

Re: In Österreich mit A2 und f800r Bj.2015 fahren ?

BeitragVerfasst: 24.06.2015, 19:33
von gugu300
Gante hat geschrieben:Der Verweis auf die EU-Richtlinie hilft hier ausnahmsweise mal nicht weiter, da Deutschland die Klausel mit der doppelten Leistung aus irgendeinem Grund nicht in nationales Recht überführt hat (obwohl das eigentlich verbindlich wäre). Aber für die Frage des TE ist das völlig unerheblich, da das Doppelte von 48 PS eben 96 PS sind und die 2015er R mit 90PS homologiert ist. Von daher hat man damit auch nirgendwo in der EU Probleme zu befürchten.


Vielen Dank ThumbUP
Das wollte ich nur nochmal von jemand anderes hören um sicher zu sein

Re: In Österreich mit A2 und f800r Bj.2015 fahren ?

BeitragVerfasst: 24.06.2015, 22:00
von Graver800
Gante hat geschrieben:Der Verweis auf die EU-Richtlinie hilft hier ausnahmsweise mal nicht weiter, da Deutschland die Klausel mit der doppelten Leistung aus irgendeinem Grund nicht in nationales Recht überführt hat (obwohl das eigentlich verbindlich wäre). ....


wieder was gelernt. Hier die Referenz für Deutschland aus Ende 2010 im Bundesgesetzblatt (BGBL I, S. 1980):
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl111s0003.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl111s0003.pdf%27%5D__1435179121973