SR-Krümmeranlage

Alles was die F800S + F800ST + F800GT individuallisiert.

Beitragvon Roadster1962 » 21.11.2008, 22:27

lerhi713 hat geschrieben:


Sehe ich das falsch oder erlischt die Betriebserlaubniss bei dem Einbau von einem Powercommander?

Grüsse

Lerhi713


Na und ????

Was ist Dir wichtiger ? Nen hübscher Zettel in der Tasche oder ein vernünftig laufendes Mopped ?

Na also mir letzteres - was stört wird umgebaut 8) :wink:

Gruß

Christian
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Beitragvon Andre » 22.11.2008, 13:57

IMHO braucht man keinen Power Comander...

:wink:

--> Bild
greetings Andre
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Beitragvon lerhi713 » 23.11.2008, 16:19

Roadster1962 hat geschrieben:
lerhi713 hat geschrieben:


Sehe ich das falsch oder erlischt die Betriebserlaubniss bei dem Einbau von einem Powercommander?

Grüsse

Lerhi713


Na und ????

Was ist Dir wichtiger ? Nen hübscher Zettel in der Tasche oder ein vernünftig laufendes Mopped ?

Na also mir letzteres - was stört wird umgebaut 8) :wink:

Gruß

Christian




Wenn man damit einem Unfall baut und die Versicherung nur teilweise oder gar nicht zahlt sieht man das sicher anders (bei jedem schweren Unfall wird als erstes das Motorrad beschlagnahmt und untersucht).

Grüsse

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Beitragvon Roadster1962 » 23.11.2008, 20:26

Daraus folgern wir:

möglichst keinen Unfall bauen :lol:

Magst ja recht haben aber - no risk, no fun

Muss natürlich jeder für sich entscheiden, insofern nix für ungut. Mir ist der Spaß jedenfalls wichtiger.

Viele Grüße

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Beitragvon F800STKalli » 24.11.2008, 09:41

Wenn die Veränderung ursächlich für den Unfall war, kannst Du Deinen Versucherungsschutz verlieren und Deine Haftpflicht kann bis 5.000€ Regress fordern. Sprich, der Schaden bei dem anderen wird auf jeden Fall bezahlt, davon musst Du aber 5.000€ an die Versicherung zurückbezahlen. Die Vollkasko kann ihre Leistung verweigern.

Bsp. wenn Dir einer innerorts die Vorfahrt nimmt, dann interessiert die Leistungssteigerung keine Sau. Wenn Du jemanden bei 50 km/h die Vorfahrt nimmst, dann interessiert die Leistungssteigerung keine Sau. Wenn Du allerdings die Bremsen verändert hast und Du deswegen nicht rechtzeitig zum Stehen kommst, dann wird es interessant.

Leistungssteigerung die in der gesetzlich Toleranz von - ich meine - 5% liegen sind außerdem unerheblich.

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Betriebserlaubniss

Beitragvon lerhi713 » 24.11.2008, 15:00

Bei dem Einbau des Powercommanders erlischt immer die Betriebserlaubniss ob du zu schnell warst oder einem die Vorfahrt nimmst das ist eine Soße.

Wo du Recht hast ist das bei bestimmten Unfällen die Versicherung den Schaden noch teilweise reguliert (wer Glück hat ganz) aber wer die Gepflogenheiten dieser Branche kennt weiß das jedes (natürlich legales) Schlupfloch gesucht wird um die Schadenssumme zu drücken.

Wenn der Commander entdeckt wird ist auf alle Fälle eine Anzeige für das fahren ohne Betriebserlaubniss fällig, denn da kann auch die Polizei nicht aus ihrer Haut.

Also stellt dieses Teil bitte nicht unter einen Heiligenschein den es trotz des Erfolges bei der Leistungssteigerung nicht verdient!

Grüsse

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Beitragvon F800STKalli » 24.11.2008, 22:27

Es war oben nicht die Rede von Erlöschen der Betriebserlaubnis, sondern von einem Unfall. Und wie gesagt, das Erlöschen der Betriebserlaubnis führt nicht - wie früher - zum Verlust des Versicherungsschutzes. Sondern der Grund des Erlöschens muss ursächlich für den Unfall sein. Klar, die Versicherungen können und wollen oft erstmal nicht zahlen, aber ein guter Anwalt kann das schon richten.

Wenn die Versicherung allerdings nachweisen kann, dass durch den Einsatz des Power Commander das Fahrwerk und die Bremsen überfordert waren und es deshalb zu einem Unfall kam, dann hat man auch hier schlechte Karten. Sie könnte noch argumentieren, man sei deswegen zu schnell unterwegs gewesen und durch das hohe Tempo den Unfall verursacht zu haben, aber da würde vermutlich auch ein Gericht nur müde lächeln.

Übrigens: Die BE erlischt, wenn
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird (Kombi aufsägen und Cabrio draus machen)
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird

Quelle: StvZO §19, Absatz 2, Satz 2

2. ist natürlich ein Gummiparagraph, aber der muss durch den Power Commander erst mal nachgewiesen werden. 3. wäre vermutlich wahrscheinlicher, aber der wird kaum unfallrelavant sein.

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Beitragvon switzer » 24.11.2008, 22:45

und wie wärs damit zum TÜV zu gurken und des ding eintragen zu lassen ?
Müsste ja keine Probleme geben, und nur weil man jetzt mehr Benzin verbraucht aber dafür bissal mehr Power und weniger Ruckeln hat dürfte des doch keine Probleme geben ...

Außerdem war ich selber schon in einen schwereren Moppedunfall verwickelt und Freunde von mir auch, und da waren die Maschinen so schnell weg, damit kein Gutachter der Gegnerischen versicherung kommen kann, und es wurde nie irgend etwas überprüft, nichtmal ob die Drossel noch drin war, da werden sie sich nicht nach nem PowerCommander suchen, den man eh nicht sieht ...

Ich werde mir das Ding wahrscheinlich im Frühjahr einbaun und abstimmen lassen. Das sind mir 400Öcken wert.
Davor farg ich mal sonen TüvMenschen und sag ihm als Grund: Bissal mehr Power, Drehmomentloch und Konstantfahrruckeln verringern, angst vor erneuten Motorausgehen,. Dürfte dann wohl keine Porbleme geben.
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TÜV

Beitragvon lerhi713 » 26.11.2008, 02:01

Du wirst dann an Punkt 3 scheitern das Teil verändert das Abgas- oder Geräuschverhalten, sonst könnte man es ja legal betreiben.

Versteht mich nicht falsch wenn das Teil eine ABE hätte währe es bei mir bereits eingebaut.


Grüsse

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Beitragvon F800STKalli » 27.11.2008, 10:15

Wenn vom TÜV ein Gutachten über Geräusch, Abgas sowie Leistung erstellt wird, stehen die Chancen gegen einen Verstoß zu 3. recht gut. Diese Gutachten sind nur recht teuer. Aber die Idee, sich hier VORAB mit dem TÜV zu beraten ist immer gut.

Man fragt sich, warum die so teuer sein müssen, auf die Rolle stellen, Abgas muss eh getestet werden, Lärmmessung (Stand- und Fahrgeräusch). Der Personal- und Materialaufwand (Geräte, Halle) müssen bezahlt werden. Wenn man allein schon mal schaut, was eine HU und AU kostet...

Vllt kann ja jemand mal ein Mustergutachten erstellen, dann aber bitte mit Schnitzertopf ;)))

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