von F800STKalli » 24.11.2008, 22:27
Es war oben nicht die Rede von Erlöschen der Betriebserlaubnis, sondern von einem Unfall. Und wie gesagt, das Erlöschen der Betriebserlaubnis führt nicht - wie früher - zum Verlust des Versicherungsschutzes. Sondern der Grund des Erlöschens muss ursächlich für den Unfall sein. Klar, die Versicherungen können und wollen oft erstmal nicht zahlen, aber ein guter Anwalt kann das schon richten.
Wenn die Versicherung allerdings nachweisen kann, dass durch den Einsatz des Power Commander das Fahrwerk und die Bremsen überfordert waren und es deshalb zu einem Unfall kam, dann hat man auch hier schlechte Karten. Sie könnte noch argumentieren, man sei deswegen zu schnell unterwegs gewesen und durch das hohe Tempo den Unfall verursacht zu haben, aber da würde vermutlich auch ein Gericht nur müde lächeln.
Übrigens: Die BE erlischt, wenn
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird (Kombi aufsägen und Cabrio draus machen)
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird
Quelle: StvZO §19, Absatz 2, Satz 2
2. ist natürlich ein Gummiparagraph, aber der muss durch den Power Commander erst mal nachgewiesen werden. 3. wäre vermutlich wahrscheinlicher, aber der wird kaum unfallrelavant sein.
Vollen Tank und leere Straßen
Kalli
Wenn Du Schmetterlinge im Bauch haben willst, dann musst Du Dir Raupen in den Hintern stecken!
Ich würde mich ja gern mit Ihnen intellektuell duellieren, aber wie ich sehe sind Sie unbewaffnet...