Re: F800 GT Lenkererhöhung von SW-Motech 30mm
Verfasst: 08.06.2015, 20:32
Olchi hat geschrieben:Hallo Arnold,
warum Abnahme und Eintragung vom TÜV für MV Lenkeradapter ? Teilegutachten liegt doch bei. Ich habe den auch montiert ohne Abnahme vom TÜV.
Gruß
Olchi
Hi, bist Du sicher, dass dieser MV Lenkeradapter nicht eintragungspflichtig ist?
Ein Teilegutachten ist meines Wissens nicht mit einer ABE gleichzusetzen.
Ich habe mir das Teilegutachten mal angeschaut
"Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen."
Ich würde das schnellstmöglich eintragen lassen.