Reifenproblem

Reifen, Freigaben, Erfahrungen.

Re: Reifenauswahl

Beitragvon shmerlin » 16.05.2013, 09:31

Kajo hat geschrieben:"Wenn der Fahrzeughersteller bezüglich Reifenauswahl Einschränkungen vorsieht, muss sich der Motorradhalter wie bisher vor der Umrüstung auf ein abweichendes Reifenmodell, das in den
Papieren oder dem Fahrerhandbuch nicht aufgeführt ist, für dieses Modell eine Unbedenklichkeitserklärung oder auch Reifenfreigabe von Motorrad- oder Reifenhersteller
beschaffen. Diese Bescheinigungen müssen ebenso wie die Fahrzeugpapiere bei Motorradfahrten mitgeführt werden. Eine Vorführung des Motorrades bei einem Sachverständigen (z.B. TÜV, Dekra, GTÜ, ….) und/ oder eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist beim Vorliegen einer Unbedenklichkeitserklärung nicht erforderlich, außer es wird in der Bescheinigung gefordert"

Quelle: http://www.adac.de/_mmm/pdf/Motorradrei ... _29840.pdf

Gruß Kajo


Ja, aber wie der erste Satz sagt, nur wenn die explizit in der Zulassungsbescheinigung I oder II oder in den CoC-Papieren drinsteht. Was bei "neueren" BMW Motorrädern nicht mehr der Fall ist. (Bei meiner R trifft dies zum Beispiel zu.)
Aktuell:
R1200R - weiß/rot - Mod. 2016

Ehemals:
F800R - weiß - Mod. 2012
ABS, BC, RDC, Heizgriffe, LED-Blinker, LED-Rücklicht, Steckdose, Akrapovic ESD,
GSG-Mototechnik Crashpads (Achsen + Motor), Touratech Motorschutzbügel, Wunderlich Lenkererhöhung, RR-Ölthermometer in schwarz, Garmin Zumo 210 (Europa), QuickLock-Evo Engage Tankrucksack, Bodystyle Radabdeckung hinten, Kühlerschutzgitter
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Re: Reifenproblem

Beitragvon jose41 » 16.05.2013, 10:04

genau....bei neueren Modellen wir oft auf die Einschränkungen für bestimmte Reifenmodelle verzichtet.

Bei BMW glaub seit Modelljahr 2012.

Bei meiner Bj 2009 und vielen anderen (aktuell noch der Mehrzahl) ist es vorgeschrieben.

Aber ich würde trotzdem keine anderen Reifen- oder Reifenkombinationen fahren als
der Hersteller oder der Reifenhersteller empfiehlt. Es macht schon Sinn vorne und hinten
die gleichen Eigenschaften zu haben.

Ihr zieht ja auch keine zweierlei Schuhe an....oder????

Aber das muss jeder selbst wissen....
sagte ich ja bereits....

Grüßle, jose41
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Re: Reifenproblem

Beitragvon HarrySpar » 16.05.2013, 10:16

Also bei mir heißt es im Fahrzeugschein (Zul-Besch I): "Reifen ... bla bla bla ... BE beachten."
Und diesen Schein habe ich zwei verschiedenen TÜVlern gezeigt, worauf sie mir sagten, daß ich drauftun kann, was immer ich möchte.
Und auch die Reifenhersteller sind sich uneinig. Habe ja mal im anderen Thread darüber berichtet.
Und wenn sich die nicht mal gescheit auskennen, dann kennt sich die Polizei bestimmt auch nicht aus. Ich mach drauf, was ich will.
Siehe:


Jeder sagt was anderes.
Habe jetzt Antwort von Continental bekommen.
Die schreiben, daß ihres Wissens nach für die F800S und auch die Husqvarna Nuda 900 keine Reifenbindung besteht.
Dennoch empfehlen sie natürlich die von ihnen geprüften und freigegebenen Reifenpaarungen und haben mir als Anhang die Freigabezettel für die F800S und die Husqvarna Nuda 900 mitgeschickt.

Anbei hier jetzt mal alle Antworten der Reifenhersteller:


Continental:
Hallo Herr ...,
meines Wissens ist das so wie Sie beschrieben haben, Reifen nur von einem Hersteller.
Wenn das Modell eine Bindung hätte, müsste diese in den Fahrzeugpapieren in Form eines Herstellers mit Profilbezeichnung aufgeführt sein, damit man sich dran halten kann.

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Bei meiner F800S steht halt im Fahrzeugschein drin "Reifenfabrikate gemäß Betriebserlaubnis beachten".

Und im COC-Dokument steht auch nur so eine pauschale Formulierung drin.
Konkret glaube ich irgendwas in der Richtung "Reifen vorn und hinten nur von einem Hersteller.

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Sehr geehrter Herr …,
wenn in Ihren Fahrzeugpapieren bzw. in den COC- Papieren (auch EWG-Übereinstimmungsbescheinigung genannt) keine Reifenbindung eingetragen
ist, dürfen Sie in den eingetragenen Seriengrößen jede Bereifung ohne weiteres fahren.
Es wird dann keine Bescheinigung benötigt.
Meines Wissens haben die F800S und die Nuda 900 keine Reifenbindung eingetragen.
Ich kann und darf Ihnen aber nur empfehlen, Reifen zu fahren, die vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. eine
Serviceinformation für Ihr Fahrzeug besitzen.
Dann können Sie sich sicher sein, dass die Reifen- Motorrad- Kombinationen auch getestet und für gut befunden wurden.
Anbei für die Modelle unsere Bescheinigungen als PDF-Dateien.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Dunlop:
Hallo Herr …,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bei Fahrzeugen ohne bzw. mit gelöschter Fabrikatsbindung haben Sie - ähnlich wie beim PKW - die freie Wahl des Reifenherstellers. Eine TÜV-Vorführung, ein Gutachten, eine Bescheinigung o. ä. ist somit nicht mehr notwendig. Die Umrüstung sollte aus technischer Sicht allerdings nur paarweise erfolgen.

Für die BMW F800S liegt unseres Wissens nach eine Reifenherstellerbindung vor, so dass hier nur Reifen mit einer entsprechenden Unbedenklichkeitsbescheinigung verwendet werden dürfen (siehe Gutachten).

Mit freundlichem Gruss

Michelin:
Hallo Herr …,

hat ein Motorrad werksseitig keine Fabrikatsbindung, so könnte seitens des Gesetzgebers jedes Profil verbaut werden, solange die Größe, der Load/- Speedindex und die Bauart diagonal oder radial eingehalten wird.
Eine Freigabe wird dann nämlich nicht benötigt.

Ob dann aber gewisse Bereifungskombinationen, gerade auch im Hochgeschwindigkeitsbereich funktionieren, liegt dann aber in der Verantwortung des Fahrzeughalters, da der Reifenhersteller dann oft keine Fahrtest´s und somit Freigaben veröffentlicht. (da nicht nötig und die Konzentration der Testfahrten dann auf den gebundenen Motorrädern liegt)

Oft steht aber der Satz "Reifenfabrikate gemäß Betriebserlaubnis beachten" auch bei nicht gebundenen Motorrädern in den Papieren.
Dieser wird oft von der Zulassungsstelle aus Unwissenheit, oder um sich abzusichern einfach oft generell in die Papiere mit aufgenommen.
Nach einer Bestätigung vom Fahrzeughersteller, dass dieses Motorrad "frei" ist, sollten Sie dann diesen Satz löschen lassen.

Pirelli:
Hallo Herr …,

Husqvarna Nuda:
Wenn im Fahrzeugschein nur die Reifengröße eingetragen ist und nicht der Zusatz: „Reifenfabrikatsbindung laut Betriebserlaubnis beachten“ dürfen Sie frei wählen, welches Reifenmodell Sie fahren möchten.
So die Rechtslage – allerdings ist es trotzdem empfehlenswert sich an die Herstellervorgaben zu halten, da alle Reifenhersteller die Reifen auf den Motorrädern testen und somit eine „Reifenempfehlung“ aussprechen.
Für dieses Fahrzeug ist beispielsweise der Roadtec Z8 Interact und der Sportec M5 Interact von Metzeler empfohlen worden.

F800S:
Hier müssen Sie sich sogar an die „Unbedenklichkeitsbescheinigungen“ des Herstellers halten, da Sie ausschließlich getestete Reifenfabrikate fahren dürfen.
(Dies betrifft die meisten Motorräder).
In Ihrem Fall wäre das bei Metzeler der Roadtec Z8 Interact oder dessen Vorgänger der Roadtec Z6.
Deshalb müssen Sie immer das angehängte Dokument immer mitführen.
Wenn Sie von der Polizei angehalten werden oder zum TÜV fahren, sind Sie mit diesem Dokument immer auf der sicheren Seite.

Bridgestone:
Sehr geehrter Herr …,
die aktuellen BMW Modelle haben in der Betriebserlaubnis auch nur die Größe stehen.
Der Verweis auf diese bedeutet also nicht zwingend, daß dort auch eine Bindung drin steht.

Dürfen, dürfen Sie also.

Die Frage ist, was auch so funktioniert.
Bei den F800 Modellen haben wir insbesondere mit Gepäck einige Kombinationen nicht freigegeben.
Das, was wir auf den Freigaben haben, ist so von uns geprüft.
Wenn Sie was Anderes montieren und kein Problem damit haben, ok.
Wenn es aber nicht vernünftig fährt, müssten Sie anfangen sich bei BMW durch's EU-Recht zu klagen.
Dies könnte dann in der Tat spannend werden.


Und ganz aktuell nun die Info von meinem BMW-Händler (vom BMW-Werk in München erhielt ich ja bereits letzte Woche die Info, daß Reifenbindung für alle Modelle außer der neuen K1600 besteht):

Sehr geehrter Herr ...,

leider haben wir diesbezüglich keinerlei Info.
Wir wissen nur, dass es bei einigen neuen Modellen die Reifenbindung nicht mehr gibt.
Die Möglichkeit, die Reifenbindung herausnehmen zu lassen, ist mir neu. Von BMW gibt es auch keine Bestätigungen hierzu.
Mit freundlichen Grüßen.
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Reifenproblem

Beitragvon Kajo » 16.05.2013, 10:51

Für meine F 800 R (Erstzulassung 20.02.2012) sind folgende Dimensionen für die Reifen in den Zulassungsbescheinigungen angegeben:

Vorderreifen: 120/70 ZR 17 M/C (58)
Hinterreifen: 180/55 ZR 17 M/C (73W)

Von daher könnte ich jetzt alle Reifen fahren, die die vorweg dargestellten Dimensionen erfüllen. Die notwendigen Angaben stehen sowohl in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 und auf dem Reifen.

Weshalb muß dann noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mitgeführt werden?

Gruß Kajo
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Re: Reifenproblem

Beitragvon shmerlin » 16.05.2013, 10:56

Kajo hat geschrieben:Für meine F 800 R (Erstzulassung 20.02.2012) sind folgende Dimensionen für die Reifen in den Zulassungsbescheinigungen angegeben:

Vorderreifen: 120/70 ZR 17 M/C (58)
Hinterreifen: 180/55 ZR 17 M/C (73W)

Von daher könnte ich jetzt alle Reifen fahren, die die vorweg dargestellten Dimensionen erfüllen. Die notwendigen Angaben stehen sowohl in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 und auf dem Reifen.

Weshalb muß dann noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mitgeführt werden?

Gruß Kajo


Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung braucht man afaik nur dann wenn man eine Reifenfabrikatsbindung hat, um diese dann um den freigegebenen Reifen zu erweitern.
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Re: Reifenproblem

Beitragvon Kajo » 16.05.2013, 13:59

shmerlin hat geschrieben:Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung braucht man afaik nur dann wenn man eine Reifenfabrikatsbindung hat, um diese dann um den freigegebenen Reifen zu erweitern.


Besten Dank für die Information. Mein Freundlicher hatte mir Anfang März beim "Neubereifen mit dem MPR 3" die Unbedenklichkeitsbescheinigung mit der Rechnung mitgegeben.

Gruß Kajo
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Re: Reifenproblem

Beitragvon Asohen » 16.05.2013, 20:46

Die Reifenbindung scheint ja eine ewige Frage zu sein, ist ja nicht gerade neu.
Beim gestrigen Reifenwechsel war man beim BMW-Händler auch noch der Meinung, in D wäre für meine F800R eine Reifenfreigabe erforderlich.
Die Kombination vorne PiPo und hinten Z8 wäre mangels Freigabe illegal.

Jedenfalls waren plötzlich beide Reifen getauscht, obwohl nur der hintere gewechselt werden sollte.
Das gab natürlich einen kräftigen Preisnachlass, aber das Beispiel zeigt, wohin Halbwissen führen kann.
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