In einer angeregten Diskussion, die sich aus meinem Problemen des unrunden Leerlaufs, bzw. Absterben des Motors im ausgekuppelten Zustand entwickelte, haben sich unterschiedliche Standpunkte ergeben,
ob und in welchen Situationen neben dem ungestörten Fahrbetrieb auf der freien Landstraße
sich das Auskuppeln verbietet.
Auskuppeln nur, wenn nicht anders möglich?!
Klar, wir kennen das als (Auch-)Autofahrer, das beim Heranfahren an die rote Ampel spätestens ausgekuppelt werden sollte, wenn der Motor durch den Bremsvorgang abgewürgt wird.
Beim Abbiegevorgang mit unklarem Verlauf (z. B. kommt mir der Gegenverkehr beim möglichen Abbiegen in die Quere), ziehe ich die Kupplung bereits, wenn noch ein Abbieger vor mir ist, ggf. kann ich entweder einkuppeln und hinterherziehen und muss doch warten:
Da lässt sich m.E. der eingekuppelte Zustand nicht bis in die letzte Millisekunde herauszögern.
Von der Tagesform und den Verkehrsaufkommen hängt es aber auch ab, ob ich eine Strecke ausgekuppelt am Ortseingangsschild vorbeirolle, oder dort abbremse, um direkt runterzuschalten.
Aber selbst mit Mopped ziehe ich an einer Kolonne nicht bis zur roten Ampel vorbei, um von der Abbiegerspur geradeaus weiterzufahren. Selbst da lasse ich mich (manchmal) entspannt ausgekuppelt bis zum letzten Vordermann heranrollen