Reifenfreigabe

Reifen, Freigaben, Erfahrungen zur F 900 R und F 900 XR.

Reifenfreigabe

Beitragvon Hockenheim_Silber » 30.06.2020, 18:10

hallo :D

habe eine Frage: ich hab jetzt bald 6000km mit meiner F900R runter, langsam macht der Hinterreifen dann doch schlapp. Der Profiltiefen-Indikator ist fast erreicht (Bridgestone S21).

ich würde jedoch gerne weg vom Supersportreifen hin zum Sporttourenreifen (zb. Conti RoadAttack3). In der passenden Größe sind diese Reifen auch alle lieferbar, allerdings finde ich nirgendwo eine Angabe über Reifenfreigaben... liegt das daran, dass die F900R/F900XR noch so neu auf dem Markt sind? scratch

Selbst bei BMW auf der Homepage findet man ein (veraltetes) PDF, in welchem für alle Modelle (ausser F900) ein (!) einziger Reifen jeden Herstellers angegeben wird. (zb. Bike XY soll von der Marke "Bridgestone" den "S21" draufziehen...- und wenn ich aber den S22 will??!!)

Gefährdet man die Gewährleistung des Fahrzeugs oder verstößt man gegen Zulassungsregeln, wenn man einen Reifenhersteller seiner Wahl nimmt, sofern die Größe natürlich passt? Muss es (wo auch immer man diese findet) eine Reifenfreigabe geben?

Danke schonmal für Eure Antworten, irgendwie werde ich im WWW nicht wirklich schlauer bei diesem Thema...

vllt weis ja jemand was..


liebe Grüße cofus
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Re: Reifenfreigabe

Beitragvon talisker » 01.07.2020, 06:39

Die F900 ist noch zu neu, deshalb gibt es da noch kaum Freigaben der Hersteller. Auch ein Grund ist das diese Freigaben mittlerweile Rechtlich auch keinen Wert mehr haben. Du kannst jeden Reifen aufziehen der die gleiche Größe hat wie in deinem Fahrzeugschein angegeben.

Das ist ja auch das Problem mancher Supersportler, die gerne z.B. einen 200er Fahren wollen, aber im Schein nur 190er erlaubt sind. Früher ging das mit einer Freigabe vom Reifenhersteller, mittlerweile nicht mehr, außer man Trägt die andere Dimension in den Schein ein.

Kannst dir also in Ruhe den für dich Besten Reifen aussuchen, egal welche Marke nur die Dimension muss stimmen.
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Re: Reifenfreigabe

Beitragvon Hockenheim_Silber » 01.07.2020, 12:27

danke für deine Antwort! das hilft mir weiter :) dann bezieht sich diese ganze Freigaben-Thematik auf eine andere Reifengröße als die im Schein eingetragene... :) macht ja auch sinn.
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Re: Reifenfreigabe

Beitragvon Hockenheim_Silber » 25.07.2020, 20:03

Hallihallo

ich muss mich nochmal zu besagtem thema melden...

letzte woche termin gehabt beim freundlichen zum reifenwechseln. Conti Road Attack 3 bestellt. angekommen, hiess es: "den machen wir nicht drauf! BMW hat den (noch)nicht freigegeben und Conti hat den ebenfalls noch nicht als "empfohlen" gekennzeichnet für die F900R. Nehmen sie kontakt zu conti auf, wenn die ihnen was geben machen wir es". (hätte man auch beim termin ausmachen schon sagen können... ) - Conti testet dieses jahr wegen covid nicht, habe nachgefragt.

Super, da stehste mit deinen 1,6mm restprofil wie ein begossener pudel! ahh

mein einwand, dass es für die F900R keine reifenfabrikatsbindung gibt und ich keinerlei änderungen an der dimension fahren möchte, sondern lediglich von bridgestone auf conti wechseln will, wurde sofort abgetan. FREIGABE FEHLT.

okay, intressant. das gesetz sagt, sofern alle dimensionen und spezifikationen eingehalten werden, dürfen alle reifen aufgezogen werden und es benötigt KEINE unbedenklichkeitsbescheinigung. und BMW beruft sich auf freigaben, die man eigentlich gar nicht benötigt ohne reifenbindung? ich check das wirklich langsam nicht mehr.

wenn ich nach BMW gehe, stehen mir genau 2 reifen zur verfügung. mein bereits gefahrener S21 und ein pendant von dunlop. beides supersportreifen, die ich eben grade NICHT mehr möchte, sondern lieber einen sporttourer. plemplem

ich dachte immer, dass diese angaben von BMW einfach empfehlungen sind, was sich besonders gut eignet auf dem einen und dem anderen fahrzeug. dass man einen dieser reifen nehmen muss, ist mir neu!


kennt sich hier evtl jemand besser mit der thematik aus? ich bin langsam am verzweifeln.
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Re: Reifenfreigabe

Beitragvon Wilhelm » 26.07.2020, 08:02

Dazu kann ich nur sagen, das mir beim TÜV auch schon gesagt wurde das ich eine Reifen Freigabe brauche, hier sind allerdings viele anderer Meinung cofus cofus cofus

Gruß Wilhelm
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Re: Reifenfreigabe

Beitragvon Reiner52 » 26.07.2020, 08:48

Es gibt mittlerweile Meinungen ohne Ende.
Meine F8R hat keine Reifenbindung eingetragen - nur die Reifengröße.
Ich war beim TÜV und habe gefragt.
Mir wurde gesagt, das durch das Austragen der Reifenbindung die Verantwortung vom Hersteller
auf den Halter übertragen wurde.
Der Halter muß sich jetzt selbst um den richtigen Reifen kümmern.
Deshalb sollte man immer noch einen Reifen mit Freigabe montieren.
Zieht man einen Reifen ohne Freigabe entsprechend der eingetragenen Größe auf,
ist der Halter für alle Folgen z.B. Unfall verantwortlich !
Bei unserem TÜV gibt es die Plakette nur mit Reifenfreigabe.

Es gibt so viele Aussagen zu diesem Thema.
Ich habe für mich entschieden, das ich nur Reifen mit Freigabe montiere.
Es gibt nämlich genügend sehr gute Reifen mit Freigabe, dessen Möglichkeiten ich nicht
ausnutzen kann.
Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.
Voltaire (1694-1778), eigtl. François-Marie Arouet, frz. Philosoph u. Schriftsteller
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Re: Reifenfreigabe

Beitragvon GeroHH » 26.07.2020, 09:26

Ich habe mal ein wenig recherchiert:

BMW sagt dazu:

Bereifungsmöglichkeiten
Hinweis zum Thema Reifenbindung:
Bei aktuellen BMW Motorrädern werden in den Fahrzeugpapieren keine Reifenfabrikatsbindungen (Reifenprofilbindungen) mehr ausgewiesen. In der EU-Übereinstimmungsbescheinigung (EC - Certificate of Conformity, auch CoC genannt) und in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht lediglich die Angabe über die Reifendimensionen (Reifengrößen). Die bei Deinem Motorrad verwendeten Reifendimensionen müssen immer den in der Ziffer 15.1 und 15.2 genannten Reifendimensionen der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Ziffer 50 der EU-Übereinstimmungsbescheinigung entsprechen.
Steht in der EU-Übereinstimmungsbescheinigung Deines Motorrades eine Reifenfabrikatsbindung bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I der Hinweis: „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“ müssen die angegeben Reifen weiterhin verwendet werden.
Ungeachtet dessen haben alle Reifenhersteller die Möglichkeit zusätzliche Reifenfabrikate für Ihr BMW Motorrad freizugeben. Diese zusätzlich freigegebenen Reifen finden Sie auf den Internetseiten der Reifenhersteller. Entsprechende Reifenfreigabebescheinigungen können dort heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Diese Bescheinigungen müssen mitgeführt werden, eine Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I ist nicht erforderlich.
Gleichwohl findest Du unter der Rubrik „Bereifungsmöglichkeiten“ auf unserer Homepage Reifenempfehlungen für Ihr BMW Motorrad. Diese dort aufgeführten Reifen hat BMW Motorrad getestet und garantiert die bestmöglichen Fahreigenschaften. Für alle dort nicht aufgeführten Reifen können wir keine Aussage bezüglich der Fahreigenschaften treffen, da diese nicht von BMW Motorrad getestet wurden.
Achten Sie beim Kauf von Reifen unbedingt darauf, dass der Reifen eine Typgenehmigung nach der UN-ECE-Regelung Nr. 75 oder nach der Richtlinie 97/24/EG hat. Die Fertigung nach der erteilten Typgenehmigung erkennst Du an dem Typgenehmigungszeichen („E“ im Kreis für eine Genehmigung gemäß UN-ECE; „e“ im Rechteck für eine Genehmigung nach der EU-Richtlinie). Mehr Informationen dazu findest Du auf den Internetseiten der Reifenhersteller.
Für ältere BMW Motorräder, die keine EU-Übereinstimmungsbescheinigung haben, gibt es in vielen Fällen eine Reifenfabrikatsbindung. Ist zum Beispiel im alten Fahrzeugschein im Feld 33 (Bemerkungen) ein Reifentyp eingetragen, so müssen diese Reifen weiterhin verwendet werden. Haben diese Motorräder, zum Beispiel durch eine Ummeldung, nicht mehr den alten Fahrzeugschein, sondern bereits die neue Zulassungsbescheinigung Teil I, dann steht im Feld 22 meist „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis“ beachten. In diesen Fällen empfehlen wir den alten Fahrzeugschein oder eine Kopie aufzubewahren, da aus diesen die vorgeschriebenen Reifenfabrikate hervorgehen.
Auch für diese BMW Motorräder kannst Du weitere Reifenfreigaben von den Reifenherstellern erhalten. Dies ist für Besitzer älterer Motorräder wichtig, da die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifen in häufigen Fällen nicht mehr hergestellt werden.
Die Reifenfreigabebescheinigungen der Reifenhersteller müssen mitgeführt werden, eine Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I ist nicht erforderlich. Die Erprobung der Reifen und die Freigabe erfolgen auch in diesen Fällen durch den Reifenhersteller. Eine Aussage über die Fahreigenschaften ist daher von BMW Motorrad nicht möglich.

Continental sagt dazu:

Wichtiger Hinweis zu Reifenumrüstungen an Motorrädern!

Im Verkehrsblatt 15-2019 vom 15.08.2019 wurde die Praxis der Reifenumrüstung an Motorrädern neu festgelegt. Daraus resultiert, dass bestehende Bereifungsempfehlungen oder Unbedenk­lichkeits­be­scheinigungen nicht länger als alleiniger Nachweis über eine gefährdungsfreie Montage bei abweichender Dimension oder Bauart herangezogen werden können.
Gültig ist die neue Vorgehensweise für Reifen, die nach 31.12.2019 hergestellt wurden, bzw. ab dem Jahr 01.01.2025 für alle Reifenumrüstungen.
Bei der Reifenumrüstung werden nun folgende Fälle unterschieden:
Fall 1: Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung (die Mehrheit der Fahrzeuge ab BJ 2000)
Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Hersteller.
Die Umrüstung ist zulässig, die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Eine Anbauabnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung ist nicht nötig (Verkehrsblatt 15-2019, Nr. 90). Für diesen Fall stellen wir Ihnen eine Service-Information zur Verfügung, aus der die von uns empfohlenen Reifenkombinationen für Ihr Fahrzeug hervorgehen.
Fall 1b: Geänderte Reifengröße, die innerhalb der original eingetragenen Reifengrößen liegt.
Setzt voraus, dass schon bei der Fahrzeughomologation mehrere Reifengrößen eingetragen wurden und die neue Reifengröße innerhalb der in der Zulassungsbescheinigung (ZB) oder im COC-Papier aufgeführten Dimensionen liegt. Diese Änderung ist ohne Weiteres zulässig, auch hier hilft Ihnen eine Service-Information bei der Auswahl der geeigneten Bereifung.
Fall 1c: Geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart.
Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß §21 auf Grund §19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich!
Eine von uns ausgestellte Herstellerbescheinigung für die getesteten Fahrzeug-/Reifenkombinationen kann hier als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen, stellt aber keine Garantie für eine erfolgreiche Abnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung dar!
 
Grundsätzlich für Fall 1 gilt: Die geänderte Bereifung muss typgenehmigt (UN/ECE Regelung 75) und technische Parameter (Geschwindigkeitsindex, Traglast) müssen gleich oder höherwertig sein.
 
Fall 2: Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung (alte Fahrzeuge mit ABE oder mit Einzel­ab­nahme nach §20/21)
Die Verwendung anderer Reifen, als in den Zulassungsdokumenten aufgeführt, ist nicht zulässig! Hier ist ein Vorgehen wie in Fall 1c notwendig.

Allgemein gilt:
Eine evtl. in den Zulassungsdokumenten (COC und/oder ZB) eingetragene Reifenfabrikatsbindung entfällt für Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung durch diese Neuregelung.
Die in Vergangenheit ausgestellten Bescheinigungen (Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Service-Informationen) verlieren im Falle einer Größen-/Bauartänderung (Fälle 1c und 2) der dort aufgeführten Bereifung ihre Gültigkeit und können nur noch als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen. Für diese Art der Umbereifung werden wir in Zukunft nur noch Herstellerbescheinigung ausstellen. Wir empfehlen, die entsprechende Bescheinigung zur notwendigen Anbauabnahme mitzuführen.
Bei einer Reifenumrüstung ohne Größen-/Bauartänderung (Fälle 1a und 1b) können die bisher aus­ge­stellten Bescheinigungen weiterhin verwendet werden. In der Zukunft werden wir in diesen Fällen eine Service-Information erstellen, die Ihnen bei der Auswahl der optimalen Bereifung für Ihr Fahrzeug helfen soll. Die bisher gebräuchlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen im Falle einer Reifen­fabrikats­bindung sind nicht mehr nötig.

im Blog von Reifen vor Ort steht:

Das deutsche Gesetz sieht vor, dass auf einem Motorrad nur exakt die Motorradreifen benutzt werden dürfen, die in den Papieren ausgewiesen sind. Dennoch gibt es Möglichkeiten, alternative Reifen zu verwenden. Doch welchen Weg muss man dafür gehen? Welche Papiere und Bescheinigungen sind notwendig? Unser Blogartikel hilft Ihnen dabei, den Überblick zu behalten, wenn Sie eine Reifenfreigabe für Ihr Motorrad benötigen.

Reifenfreigabe bei Motorrädern: Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es?
Deutschland stellt mit seiner gesetzlichen Reifenfabrikatsbindung laut 97/24/EG (Stand 08/2015) eine Ausnahme dar. In den meisten Fahrzeugpapieren sowie dem Fahrerhandbuch werden bestimmte Motorradreifen ausgewiesen, die als einzige an dem jeweiligen Gefährt montiert werden dürfen. Hierbei handelt es sich zunächst um eine bindende Vorgabe, denn bei Fahrzeugkontrollen wird auch überprüft, ob korrekte montiert sind. Die Reifenfabrikatsbindung soll vor allem garantieren, dass die Bereifung die Fahreigenschaften nicht gefährdet. Deutschland hat in diesem Bereich strenge Regelungen erlassen, da auf den Autobahnen höhere Geschwindigkeiten erlaubt sind als in den meisten anderen Ländern der Welt.

Motorräder ohne Reifenfabrikatsbindung: Welche Unterschiede müssen beachtet werden?

Sofern für Ihr Motorrad keine Reifenfabrikatsbindung gilt, dürfen Sie alle Motorradreifen, die über die gleiche Größe und die gleichen Spezifikationen verfügen sowie eine ECE-Prüfung besitzen, aufziehen. Für Reifen mit anderen Eigenschaften gibt es unterschiedliche Handhabungen. Einige Reifenhersteller stellen Service-Informationen bereit, über die die Eigenschaften der Reifen ausgewiesen werden. Diese Bescheinigung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen, wenn die speziellen Reifen montiert sind. Eine Änderungsabnahme oder ein Eintrag in die Papiere ist in diesen Fällen nicht notwendig.

Wo finde ich die Angaben zu vorgeschriebenen Motorradreifen?

Alter Fahrzeugschein
Im alten Fahrzeugschein, der im September 2005 letztmalig ausgestellt wurde, finden Sie die Angaben zu den korrekten Reifendimensionen in der rechten Spalte unter den Zeilen 22 bis 23 (Größenbezeichnung der Bereifung). Die entsprechende Reifenfabrikatsbindung finden Sie im Feld 33 (Bemerkungen). Sollten hier keine Reifen oder Hersteller aufgelistet sein, dürfen Sie alle Reifen montieren, die der ECE-R 75 (Luftreifen für Krafträder und Mopeds) entsprechen – natürlich müssen Sie weiterhin die korrekte Dimension beachten.

Neuer Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
Die neuen Fahrzeugpapiere listen die vorgegebenen Dimensionen in der rechten Spalte unter den Punkten 15.1. und 15.2. auf. Existiert eine Fabrikatsbindung wird diese im Feld 22 vermerkt. Finden Sie hier keine Bemerkung, existiert keine Reifenbindung für Ihr Fahrzeug. Der Vermerk "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" definiert wiederum eine klare Fabrikatsbindung. Diese finden Sie wie angegeben im Fahrerhandbuch oder muss über eine Unbedenklichkeitserklärung beim Hersteller angefordert werden (siehe unten im Artikel). Auch im CoC-Dokument (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) können Sie unter Punkt 50. zusätzliche Auflagen für Ihr Fahrzeug finden. Sollten Sie noch kein CoC besitzen, können Sie dieses beim Hersteller oder über den Händler anfordern.

Motorräder mit Reifenfabrikatsbindung: eine Unbedenklichkeitserklärung ist Pflicht

Hat der Hersteller des Motorrads eine Reifenfabrikatsbindung festgesetzt, ist es ohne weiteres nicht möglich, eine andere Bereifung für das Motorrad zu wählen. Sowohl für Reifen in gleicher Größe als auch für Modelle mit anderen Größen oder Eigenschaften gilt, dass eine Unbedenklichkeitserklärung unbedingt notwendig ist. Diese muss nicht zwingend mitgeführt werden – es ist jedoch ratsam, da bei einer Polizeikontrolle so schnell die entsprechenden Papiere vorgezeigt werden können. Auch hier ist eine Änderungsabnahme oder eine Eintragung in den Papieren des Fahrzeugs nicht notwendig.

Woher bekommen Sie eine Reifenfreigabe fürs Motorrad beziehungsweise eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
In vielen Fällen wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Erwerb der Reifen mitgeliefert. Ist dies nicht der Fall, bieten die meisten bekannten Reifenhersteller online den Service, eine solche Bescheinigung herunterzuladen. Diese können Sie dann ausdrucken und mitführen. Bei einigen Herstellern erhalten Sie eine Erklärung auch in wetterfester Plastikkartenform. Dies ist besonders praktisch und gewährleistet Haltbarkeit und Lesbarkeit. Mit den korrekten Papieren sowie der richtigen Bereifung ausgestattet, können Sie die nächste Fahrt genießen und brauchen keine Sorge vor einer Kontrolle oder dem nächsten TÜV-Besuch zu haben.

Zitate Ende

Daraus wird ersichtlich, das man keine Reifenfreigabe braucht, sobald sich die Reifeneigenschaften nicht ändern. Die Frage ist nun ob bei einem Reifenwechsel von Hypersport auf Sport Tourer schon eine Änderung der Eigenschaft in betracht kommt, dann braucht man eine Freigabe...
so lese ich das zumindest aus den Texten.... vielleicht mal eine andere Reifenwerkstatt aufsuchen und nachfragen..
Alles wie immer sehr verworren und unübersichtlich... finde ich plemplem
GeroHH
 

Re: Reifenfreigabe

Beitragvon Heinrich54 » 26.07.2020, 09:52

Probleme gibt es wahrscheinlich nur bei Schadensereignissen/Unfällen, sei es als Geschädigter z.B. bei Vollkasko oder eben als Verursacher, ein gefundenes Fressen für Rechtsanwälte/Gutachter und Versicherungen!
Henry
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Re: Reifenfreigabe

Beitragvon yeamon666 » 26.07.2020, 10:34

Auf der Conti Reifen Seite steht doch:

Zitat:
Grundsätzlich für Fall 1 gilt: Die geänderte Bereifung muss typgenehmigt (UN/ECE Regelung 75) und technische Parameter (Geschwindigkeitsindex, Traglast) müssen gleich oder höherwertig sein.
Zitat Ende

Und da Conti aktuell keine Freigabe/Typgenehmigung für die 900er bereitstellt (sind ja nicht in der Liste),ist die Sache doch klar, oder??? Keine Conti möglich. Ich würde es nicht riskieren.

Kay
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Re: Reifenfreigabe

Beitragvon GeroHH » 26.07.2020, 13:40

Fall 1: Die geänderte Bereifung muss typgenehmigt (UN/ECE Regelung 75) und technische Parameter (Geschwindigkeitsindex, Traglast) müssen gleich oder höherwertig sein

Also an Hand meiner XR mit folgendem Reifen ausgeliefert (Hinterrad):

Bridgestone T 30 R EVO
180/55 ZR17 (73W) M/C

kann ich jeden anderen Reifen benutzen, der die folgenden Eigenschaften (oder höher) hat:

Größe: 180/55
Typ: ZR = Radialkarkasse und obligatorischem Gürtel und zulässige Geschwindigkeit über 240km/h
(73W): Traglast und max Geschwindigkeit = 365Kg Max - Max 270km/h
M/C : Motorradreifen

demnach müsste doch auch der
ContiRoadAttack 3
180/55 ZR17 TL (73W) Hinterrad, M/C
gehen da er die exakt gleichen Eigenschaften aufweist.

Oder sehen ich da etwas falsch??
GeroHH
 

Re: Reifenfreigabe

Beitragvon Joe » 26.07.2020, 14:33

GeroHH hat geschrieben:Fall 1: Die geänderte Bereifung muss typgenehmigt (UN/ECE Regelung 75) und technische Parameter (Geschwindigkeitsindex, Traglast) müssen gleich oder höherwertig sein

Also an Hand meiner XR mit folgendem Reifen ausgeliefert (Hinterrad):

Bridgestone T 30 R EVO
180/55 ZR17 (73W) M/C

kann ich jeden anderen Reifen benutzen, der die folgenden Eigenschaften (oder höher) hat:

Größe: 180/55
Typ: ZR = Radialkarkasse und obligatorischem Gürtel und zulässige Geschwindigkeit über 240km/h
(73W): Traglast und max Geschwindigkeit = 365Kg Max - Max 270km/h
M/C : Motorradreifen

demnach müsste doch auch der
ContiRoadAttack 3
180/55 ZR17 TL (73W) Hinterrad, M/C
gehen da er die exakt gleichen Eigenschaften aufweist.

Oder sehen ich da etwas falsch??


Alles korrekt von dir. So mache ich es auch. War letztens erst bei der Dekra und hatte vorher bei Pirelli angerufen.
Es gelten die Dimensionen im Fahrzeugschein und im CoC!
Zusätzlich kann man sich bei Pirelli auch noch die Bescheinigungen runterladen, wie vorher.

Warum der TÜV jetzt bei abweichenden Größen so rumzickt......ist nur Geldmacherei. Die Herstellet hatten ja auch für alte Fahrzeuge Freigaben abnehmen lassen. Aber viele Einzelabnahmen bringen halt mehr Einnahmen.
Ist moderne Wegelagerei.
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Re: Reifenfreigabe

Beitragvon yeamon666 » 26.07.2020, 15:37

Ja, alles richtig, aber ohne die Typgenehmigung, die Conti ja aktuell nicht liefern kann, fehlt halt ein wichtiger Baustein.
Mir wäre es zu heikel, wenn meine Versicherung nur deswegen nicht zahlt - obwohl der Reifen sonst passt.
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Re: Reifenfreigabe

Beitragvon Joe » 26.07.2020, 16:21

yeamon666 hat geschrieben:Ja, alles richtig, aber ohne die Typgenehmigung, die Conti ja aktuell nicht liefern kann, fehlt halt ein wichtiger Baustein.
Mir wäre es zu heikel, wenn meine Versicherung nur deswegen nicht zahlt - obwohl der Reifen sonst passt.

Die braucht man ja nicht, da die Dimensionen doch stimmen.
Wenn die Dimensionen stimmen braucht man keinerlei Abnahme und Scheiß.
Bei abweichenden Dimensionen haben, bis zum Nov. 2019 die Reifenhersteller Prüfungen durchführen lassen, da die ja ihre Reifen verticken wollen.
ABER, am besten ruft man bei Conti mal an. Bei Pirelli wurde mir da auch kompetent am Tel. geholfen.
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Re: Reifenfreigabe

Beitragvon yeamon666 » 26.07.2020, 17:33

Hier ist alles ganz gut erklärt: (ab 2.)

https://www.adac.de/-/media/pdf/motorra ... raeder.pdf

Hier ein Ausschnitt daraus:

Die Reifen eines Motorrades können dessen Fahreigenschaften stark beeinflussen. Dies gilt nicht nur im Rennsport, sondern auch bei einer Vielzahl meist leistungsstarker Alltagsmaschinen. Aus diesem Grund ermitteln Motorrad- und Reifenhersteller nach einem gemeinsam abgestimmten Verfahren in umfangreichen Tests die Eignung bestimmter Fahrzeug-Reifen-Kombinationen. Diesen Tests bzw. ihren Ergebnissen fällt eine besondere Bedeutung zu, vor allem bei Maschinen mit modernen Assistenzsystemen. Für die korrekte Funktion eines kurventauglichen ABS z.B. spielen Bauweise und Laufflächengeometrie der Reifen eine nicht zu unterschätzende Rolle.
Als Ergebnis dieser Tests erteilen die Hersteller für geeignete Kombinationen Freigaben bzw. erklären funktionierende Kombinationen für unbedenklich. Diese Freigaben werden üblicherweise auf den Websites der Hersteller als PDF bereitgestellt...........

............Werden diese Empfehlungen bzw. Einschränkungen seitens des Halters übergangen, muss er mögliche gravierende Folgen selbst verantworten. Nach einem schwerwiegenden Ereignis (z.B. einem Unfall in Folge von Instabilität des Motorrades) wird es für den Halter kaum möglich sein, den Nachweis zu führen, dass die Reifen-Fahrzeug-Kombination entgegen der Herstellereinschätzung uneingeschränkt funktioniert. In der Praxis bedeutet dies, dass der Motorradfahrer wie bisher bei den Reifenherstellern nach Reifenfreigaben oder Unbedenklichkeitserklärungen suchen wird, wenn er die ursprünglich homologierten Reifen nicht verwenden will oder diese Reifenmodelle nicht mehr verfügbar sind.

....und diese Freigabe hat Conti (noch) nicht - muss ja jeder selbst wissen - viel Glück

Kay
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Re: Reifenfreigabe

Beitragvon Joe » 26.07.2020, 17:57

Ich würde , wie gesagt da mal anrufen oder hin mailen.
Trotzdem die Fahrzeuge haben eine EU Zulassung und die gilt.
Wenn eine Fabrikatsbindung existiert, müsste diese im Fahrzeugschein oder COC stehen. Es gibt Fahrzeuge, die haben auch eine Fabrikatsbindung, aber diese hier nicht.
Was der ADAC hier schreibt, find ich daneben. Man sollte auch immer vorsichtig fahren. Sportreifensind im Kalten z.B. Sau gefährlich
Da muss man vorsichtig fahren. Da gibts ja auch keine Empfehlung. Total balla balla

Mit dem Dekra Mann hatte ich auch Diskussionen, aber nicht über die Reifen.
Die sollen sich an die Vorschriften halten, aber bitte richtig.
Meine Reifen hat er gerade so akzeptiert.
Diese Probleme haben wir jetzt übrigens nur in Deutschland, im Ausland gibt es keine Probleme damit.
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