Bugspoiler und Sturzbügel bei der F900R

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Bugspoiler und Sturzbügel bei der F900R

Beitragvon Flymike62 » 15.10.2023, 21:58

Habe mir bei MOTEA Sturzbügel für meine F900R BJ 2022 gekauft und montiert. Musste danach feststellen, dass der Bugspoiler nicht mehr zu verwenden ist (wurde beim Kauf nicht darauf hingewiesen). Hat jemand eine Lösung, wie man beides noch nutzen kann? Ein mechanischer Eingriff in den Bugspoiler scheint mir selnst mit einer angepassten Halterung unvermeidbar. Hat jemand vielleicht eine Schablone, was am Bugspoiler wo verändert werden muss, damit beides nutzbar ist. Optisch ist der Bugspoiler schon ein Eyecatcher und ich würde nur ungern dauerhaft darauf verzichten. Was ist, wenn man den Bugspoiler durch ausfräsen anpasst? Ist das eine Veränderung die dazu führt, dass die Zulassung erlischt?
Wäre schön, wenn jemand eine Idee hat.
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Re: Bugspoiler und Sturzbügel bei der F900R

Beitragvon Mopedfan71 » 16.10.2023, 14:55

Flymike62 hat geschrieben:... Was ist, wenn man den Bugspoiler durch ausfräsen anpasst? Ist das eine Veränderung die dazu führt, dass die Zulassung erlischt?

Bei Anbringen der Sturzpads an meiner ST musste ich Löcher in die Verkleidung machen (Schablone lag bei), daher würde ich einen Verfall der ABE nicht vermuten.
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Re: Bugspoiler und Sturzbügel bei der F900R

Beitragvon cw000de » 18.10.2023, 17:00

Der Bugspoiler zählt nicht als sicherheitsrelevantes Bauteil, braucht und hat m. W. keine ABE, daher kann die auch nicht erlöschen.
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Re: Bugspoiler und Sturzbügel bei der F900R

Beitragvon patnican » 18.10.2023, 17:56

cw000de hat geschrieben:Der Bugspoiler zählt nicht als sicherheitsrelevantes Bauteil, braucht und hat m. W. keine ABE, daher kann die auch nicht erlöschen.


Das ist leider eine Fehlinformation. Bugspoiler brauchen wegen allein wegen ihres Einfluss auf das Fahrverhalten eine, geschweige denn wegen der Beschaffenheit der verwemdeten Materialien (Bruchfestigkeit pp.)

Grüße
Andreas
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Re: Bugspoiler und Sturzbügel bei der F900R

Beitragvon cw000de » 20.10.2023, 10:00

Möchte ungern klugscheißen, aber der von SW Motech hat zum Beispiel auch keine. Und die legen sehr viel Wert auf die Konformität ihrer Produkte.
https://sw-motech.com/Produkte/Schutz/M ... 191705.htm

Ein Bug"Spoiler" beim Motorrad hat (im Gegensatz zum Auto) übrigens auch keine geplante "Auswirkung auf das Fahrverhalten" (dazu ist das Ding viel zu klein und zu wenig im Wind), sondern schützt wie bei SW Motech Krümmer und Motor oder hat ansonsten rein optische Beweggründe.

Daher bin ich nach wie vor der Meinung, dass diese Teilekategorie keine ABE benötigt. Aber nun gut, ich bin auch kein TÜV-Gutachter.

Aber hier zumindest meine Hintergrundinfo, die ich immer wieder heranziehe:
Bauteile oder Baugruppen, für die eine ABE oder ein Teilegutachten erforderlich ist und die in die Papiere eingetragen werden müssen. Ausnahme: Wird die ABE mitgeführt, ist der Eintrag nicht zwingend.
Ansaugstutzen/ Bremsarmatur/ Bremsbeläge/ Bremsflüssigkeitsbehälter/ Bremshebel/ Bremsleitungen/ Bremspedal/ Bremspumpe/ Bremsscheibe/ Bremszange/ Cockpitverkleidung/ Fahrwerkshöherlegung /Fahrwerkstieferlegung/ Federbein(e)/ Felgen/ Fußrastenanlage/ Gabel/ Gabelbrücke/ Gabelfedern/ Gabelstabilisator/ Getriebeabstufung/ Hauptbremszylinder/ Hauptständer/ Heckhöherlegung/ Hecktieferlegung/ Heckverkleidung/ Hinterradabdeckung/ Kettenrad (bei nicht identischer Zähnezahl)/ Kotflügel/ Krümmer (nur wenn sich Rohrführung oder Querschnitt ändern)/ Lampenmaske/ Lenker/ Lenkerenden-Blinker (bei aktuellen Motorrädern nur in Verbindung mit hinterem Blinkerpaar)/ Lenker-Klemmböcke (Riser)/ Lenkungsdämpfer/ Luftfilter/ Luftfiltereinsatz (bei verändertem Luftdurchsatz)/ Luftfilterkasten/ Reifen (bei Dimensionsänderung) Ritzel (bei nicht identischer Zähnezahl)/ Schwinge/ Seitenständer/ Sekundär-Übersetzung/ Sitzbank (bei massiven Veränderungen der Abmessungen)/ Soziushaltegriffe/ Tachometer/ Tank/ Vergaser/ Vergaser-Bedüsung/ Verkleidung/ Verkleidungskiel/ Verkleidungsscheibe
Eintragungsfrei
Unter beibehaltung der Zähnezahl dürfen Kettenräder und Ritzel nach belieben ausgetauscht werden.

Bauteile oder Baugruppen, die nicht in die Papiere eingetragen werden müssen und weder Teilegutachten, noch ABE oder EG-BE benötigen.

Batterie /Bordsteckdose /Drehzahlmesser /Gabelprotektoren /Gaszug /Gehäusedeckel /Gepäckträger (sofern keine maßgebliche Veränderung am Fahrzeug) /Griffgummis /Handschalen/-protektoren /Heizgriffe /Kerzenstecker (muss Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen) /Kettenrad (bei identischer Zähnezahl) /Kickstarter /Kühlwasserschläuche /Kupplungsarmatur /Kupplungsflüssigkeitsbehälter /Kupplungshebel /Luftfiltereinsatz (bei unverändertem Luftdurchsatz) /Motorschutzwanne /Navigationsgerät /Öltemperatur-Direktmesser /Rahmen lackieren /Rahmenschützer/Sturzpads /Ritzel (bei identischer Zähnezahl) /Sitzbank (unter Beibehaltung der Originallänge; Haltevorrichtung für Sozius beachten) /Suchscheinwerfer (darf nicht während der Fahrt benutzt werden) /Vibrationsdämpfer (an Lenkerenden) /Warnblinkanlage /Zündkerzen (müssen Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen)

Aus <https://www.motorradonline.de/ratgeber/ratgeber-dekra-gtue-kues-und-tuev-uebersicht-eintragungspflichtig-eintragungsfrei-abe-co/>
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Re: Bugspoiler und Sturzbügel bei der F900R

Beitragvon patnican » 20.10.2023, 17:34

Gut kopiert aber an der Interpretation hapert es cw000de: Der Bugspoiler ist ja in der ersten von Dir kopierten Gruppe der ABE/Teilegutachten-pflichtigen Teile dabei.Nenne es Kotflügel/Verkleidung/Verkleidungskiel oder wie auch immer. Egal, wie es jeder von uns jetzt interpretiert: es ist zumindest nicht eindeutig und sollte, bevor man zum Teil viel Geld für das Gimmick ausgibt, zumindest beim TÜV erfragt werden. Anbieter wie Motea und Co wollen verkaufen und geben nicht immer rechtlich sichere Auskünfte bei solchen Problematiken.

Grüße
Andreas
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Re: Bugspoiler und Sturzbügel bei der F900R

Beitragvon ObiWan » 20.10.2023, 18:23

Servus,
Ist doch eigentlich ganz einfach herauszufinden. Es gibt eine Versionen bei der XR die mit Bugspoiler ausgeliefert wird. Wenn bei denen nichts zu dem Spoiler im Fahrzeugschein steht und von BMW auch keine ABE mit beiliegt, gehe ich davon aus das man es nicht eintragen lassen muss. Dies gilt aber wohl nur für Originalzubehör von BMW. Ob sich das auch bei fremden Zubehör so verhält... aber es liegt nahe.

Grüße
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Re: Bugspoiler und Sturzbügel bei der F900R

Beitragvon Breitengrad54 » 24.11.2023, 16:14

Moin

Der Bugspoiler im BMW Original trägt auf den ABS Kunststoffteilen und den Metallträgern BMW Teile Nummern.
Ich hatte mir gerade bei Motea das etwas günstigere Alternativ Produkt kommen lassen.
Nach dem eintreffen der Teile habe ich diese direkt zurück gehen lassen und das Original bestellt.
Die ABS Kunststoffteile waren beim Original ca. Faktor 300 % stärker ausgeführt, die Gewinde Klemmen waren ein wirklicher Witz im dierekten Vergleich zum Original.

grüße aus dem Norden
Sven
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Re: Bugspoiler und Sturzbügel bei der F900R

Beitragvon ObiWan » 24.11.2023, 18:24

Hallo,

gut zu wissen. Es gibt aber anscheinend Bugspoiler von anderen Herstellern die gut sein sollen.

Grüße
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