Habe jetzt nach 15 Jahren Pause eine nagelneue F800S.
Bezüglich der Reifenfreigaben habe ich noch die Regelung aus den 90er Jahren im Kopf. Damals bei meiner Kawasaki ZZR 600 mußten die exakten Reifentypen in den Papieren eingetragen sein, um (offiziell) damit fahren zu dürfen.
Also z.B.: "Vorne Metzeler ME1 front mit hinten ME1 rear" oder "Dunlop K510 front mit hinten Dunlop K510 rear".
Aber jetzt im Zulassungsdokument II meiner F800S steht sinngemäß nur drin, daß der Vordere und der Hintere vom selben Hersteller sein müssen.
Heißt das jetzt, daß ich vorne und hinten alle Reifen aufziehen kann, wie ich nur will, nur unter der Voraussetzung, daß die Größe stimmt und beide vom selben Hersteller sind?
D.h. ich kann z.B. von Metzeler vorn und hinten zwei verschiedene Typen aufziehen, die zwar als Paarung gar nicht zusammengehören aber ja schließlich beide vom selben Hersteler (Metzeler) sind?