Schraube für Lenkerendengewicht - habe ich Zubehör verbaut?

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Re: Schraube für Lenkerendengewicht - habe ich Zubehör verba

Beitragvon X_FISH » 23.11.2018, 21:51

Spuren am Fahrzeug

Die Rede war von »auf die rechte Seite gefallen, es war ein Koffer dran«. Daher war der Heckrahmen verzogen bzw. verbogen. An der Front (Lenker, obere Gabelbrücke) sind ebenfalls Spuren vorhanden.

Die Idee mit den Protektoren hatte ich natürlich nicht. Klar das da dann nichts passiert. Wobei dann zumindest einer der beiden Lenkanschläge auch anders aussehen sollte? Irgendwo muss ja die Kraft hin.

Unsichtbare Schäden (durch Austausch von Teilen)

Das Teile vom Motor oder gleich der komplette Motor (wäre ja auch noch eine Option) getauscht worden sind -> da wäre dann man ja sicherlich so fit gewesen und hätte dann die deutlich »günstigeren« Mängel auch gleich mit behoben. Wobei das ja eben meine Art zu denken ist: Bevor ich einen Motor tausche, tausche ich erst einmal den Heckrahmen).

Der Rotax Motorkennbuchstabe stimmt ja nicht mit dem Rahmen überein. Also bliebe da nur eine Anfrage bei BMW übrig ob der Motor wirklich zum Hauptrahmen gehört.

Rahmen

Rahmennummer passt zu den Papieren. War der zweite Blick nach dem Blick nach Spuren vom Lenkeranschlag.

Da auf dem Rahmen der Aufkleber der verbauten Drossel klebt und diese vor dem Unfall verbaut wurde -> der Hauptrahmen ist daher aus meiner Sicht definitiv nicht getauscht worden. Das wäre wohl sowieso teurer als die Maschine zu schlachten und in Teilen zu verkaufen (aus Händlersicht).

Umfaller, Unfall oder Totalschaden?

Schon ein Umfaller nach welchem Teile getauscht wurden macht das Fahrzeug zum Unfallfahrzeug, daher wäre dies als Bezeichnung zutreffend.

Sollte die Maschine vollkaskoversichert gewesen sein -> könnte ja mir evtl. meine Versicherung behilflich sein dies abzuklären? Habe da leider keine Erfahrung.

Rahmenheck tauschen == Totalschaden?

Das der Heckrahmen getauscht werden muss/wird konnte ich in den Foren zur F 800 R häufiger lesen. Insbesondere bei der GS - welche ja gerne mit Koffern gefahren werden und da liegt sie dann drauf. Sieht man hier ja auch im Forum entsprechend kritisch: viewtopic.php?t=2188&start=142 .

Eigentlich ja clever, dann führt ein Sturz nicht gleich zu einem Totalschaden sondern es muss nur der Heckrahmen getauscht werden. Und: BMW kann das Ersatzteil für 800 Euro verkaufen.

Historie

Erstzulassung 09.05.2016, BMW (direkt, keine Vertretung) in München - lief dann wohl als Vorführer in Regensburg (nicht näher bekannt)
Drossel verbaut am 30.06.2017 und abgenommen in Frankfurt (Main)
Zulassung auf zweite Hand 03.07.2017 in Kirchen (Rheinland-Pfalz)
Außerbetriebsetzung am 18.08.2017 in Kirchen (Rheinland-Pfalz)

Daher "aus 2. Hand" denn sonst wurden ja keine Vermerke mehr bei den Haltern bzw. Eigentümern dokumentiert. Was zwishen 18.08.2017 und jetzt liegt -> weiß ich nicht genau und werde ich wohl auch nicht mehr herausfinden.

Fazit

Ich hänge mir ein Bild von der Maschine über's Bett. Jeden Morgen ist es das erste was ich sehe und jeden Abend das letzte bevor ich einschlafe. Mit drauf der Text: »Never forget: Künftig nur noch beim Händler mit neuer HU Motorräder kaufen«. :roll:

So wie ich es sehe habe ich nur zwei Möglichkeiten mit sehr guter Aussicht auf Erfolg:

  • Investieren und alles reparieren lassen und dann so lange fahren das sich alles rentiert hat.
  • Maschine so verkaufen wie sie ist, alle bekannten Mängel aufzählen und dann über den Preis verkaufen. Verlustmaximierung inklusive.

Rechtlich gegen den letzten Verkäufer vorzugehen wird wohl schwierig. Habe ja bewusst eine Unfallmaschine erworben und er hat mich auf noch notwendige Arbeiten hingewiesen. Zu »fahrbereit« gibt es zwar ein Urteil, aber trotzdem... Bis ich das durchgeklagt habe -> ist wohl Frühling 2020?

[...] Der BGH hat sich in seinem Urteil vom 22.11.2006 Az. VIII ZR 72/06 ein weiteres mal ausführlich mit dem Begriff „fahrbereit“ auseinandergesetzt und definiert, was genau darunter zu verstehen ist. Nach der Definition des BGH beinhaltet der Begriff zwei Komponenten:

Zum einen das, was wohl jeder darunter verstehen würde, nämlich tatsächlich, dass das Fahrzeug im Hinblick auf seine technische Beschaffenheit in der Lage ist, zumindest eine kurze Fahrstrecke zurückzulegen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Fahrzeug auch über einen längeren Zeitraum oder eine größere Strecke fahrbereit sein muss. Bleibt das Fahrzeug z.B. kurz nach der Übergabe infolge eines Motorschadens liegen, so kann man daraus nicht ohne weiteres den Rückschluss ziehen, dass es bei Übergabe nicht fahrbereit war, denn mit der Bezeichnung als „fahrbereit“ übernimmt der Verkäufer nicht automatisch auch eine Haltbarkeitsgarantie.

Neben den rein technischen Voraussetzungen dafür, dass das Fahrzeug überhaupt fährt, knüpft der BGH an die Bezeichnung „fahrbereit“ aber auch noch die Anforderung, dass das Fahrzeug verkehrssicher sein muss, dass es also es nicht mit verkehrsgefährdenden Mängeln behaftet ist, aufgrund derer es bei einer Hauptuntersuchung als verkehrsunsicher eingestuft werden müsste. Und dazu gehört doch eine ganze Menge: Bremsen und Beleuchtung müssen in Ordnung sein, die Reifen müssen ein Mindestmaß an Profiltiefe aufweisen, Fahrgestell und Aufbau dürfen keine Risse und keine Korrosion an tragenden Teilen haben, Kraftstoff- und elektrische Leitungen müssen in Ordnung sein, das Fahrzeug muss die Abgasanforderungen erfüllen u.v.m.

Das bedeutet also, ein Fahrzeug ist fahrbereit, wenn es verkehrssicher ist und die technischen Möglichkeiten aufweist, um damit zumindest eine kurze Strecke zu fahren. Es bedeutet aber nicht, dass das Fahrzeug deshalb auch mangelfrei sein oder über einen längeren Zeitraum fahren muss. Wenn allerdings z.B. die Reifen völlig abgefahren sind, oder die Benzinleitung undicht, dann ist es auch dann nicht fahrbereit, wenn man damit rein technisch noch Tausende von Kilometern zurücklegen könnte. [...]


Quelle: https://www.123recht.de/ratgeber/kaufre ... 21763.html

Was ich also machen KÖNNTE: Die Maschine in eine Werkstatt bringen und auf meine Kosten durchchecken lassen von wegen »wie sieht es aus mit einer HU«. Alle Mängel die dann aufgezählt werden an den Verkäufer schicken und abwarten.

Auf den Kosten für »Vorbereitung zur HU« würde ich dann sitzenbleiben. Das ist mir klar...

Grüße, Martin
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Re: Schraube für Lenkerendengewicht - habe ich Zubehör verba

Beitragvon X_FISH » 24.11.2018, 11:15

So, eine Nacht geschlafen und meine Beiträge von gestern noch einmal gelesen.

Damit kein falsches Bild vom Verkäufer aufkommt: Ich habe die Maschine nicht für 7'000 oder gar 8'000 Euro gekauft. Der Preis war - meiner Meinung nach - angemessen für den Zustand (sonst hätte ich ja nicht gekauft bzw. wäre schon längst auf die Barrikaden gegangen). Die Aussage es »muss noch etwas gemacht werden« war klar.

War jedoch für mich verwirrend/ärgerlich ist: Das gerade der Lenker mit seinen Gebrauchsspuren anscheinend nicht von einer F 800 R ab 2015 ist sondern älter - oder das da schon vom Vorbesitzer (der mit dem Unfall) Veränderungen vorgenommen wurden. Das macht die Sache mit der Ersatzteilbeschaffung natürlich nicht einfacher.

Was mir ja schon ans Herz gelegt wurde: Ich solle die Chance nutzen und mir den Umbau auf den LSL XN1 anschauen.

viewtopic.php?f=22&t=14119

Montagesatz für 19,99 Euro, Lenker für 89,95 Euro. Wenn sowieso Veränderungen anstehen könnte ich das ja gleich mit erledigen (anstatt den deutlich teureren BMW-Lenker zu kaufen falls notwendig).

Grüße, Martin
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Re: Schraube für Lenkerendengewicht - habe ich Zubehör verba

Beitragvon levoni » 24.11.2018, 15:01

http://www.f800-forum.de/viewtopic.php?f=22&t=9139&hilit=lucas

Den Lenker hatte ich auf meiner F800R Bj. 2011 und war sehr zufrieden. ~ 80€
Falls Du den Originallenker in Betracht ziehst, den bekommst Du sicher im großen Auktionshaus von jemandem der auf einen Superbikelenker umgebaut hat.

Gruß Klaus
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