Kajo hat geschrieben:Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei Verwendung dieser Feststoffkettenschierung die Kulanz oder die Herstellergewährleistung gefährdet ist.
Es kommt darauf an. Nämlich darauf, ob zwischen dem aufgetretenen Schaden und dem montierten Zubehör ein Zusammenhang bestehen
könnte. Ist ein Zusammenhang nicht auszuschließen, dann wird BMW die Gewährleistung ablehnen (Kulanz sowieso). Das ist insbes. dann ganz problemlos möglich, wenn die ersten 6 Monate der Gewährleistung verstrichen sind - wenn nämlich die Beweislastumkehr eintritt. Selbst wenn BMW eine über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gehende Garantie abgibt, so findet sich im Kleingedruckten sicher ein Hinweis auf den serienmäßigen Zustand bzw. freigegebenes Zubehör als Voraussetzung für das Gewähren von Garantieleistungen.