Re: ContiRoad Attack 3 bekommt keine Freigabe
Verfasst: 13.10.2021, 16:44
Der Alwin hat geschrieben:Fährst du nur, also zu 100% Vollgas auf der Autobahn???
Nein, natürlich nicht. Aber ich vertraue lieber einem Reifen, der, nach div. Tests u.a. in Extremsituationen, für mein Motorrad explizit freigegeben ist. Auch wenn ich selten in die Nähe der Extrembelastung komme.
Der Alwin hat geschrieben:Nun verändert JEDER Reifen ab einer gewissen Laufleistung sein Verhalten, der eine früher, der andere später, EGAL, ob zugelassen für ein Motorradmodell oder nicht.
Das habe ich auch nicht in Abrede gestellt. Aber das veränderte Verhalten des sich verschleißenden Reifens kann sich bei dem einen Motorrad stärker, bei einem anderen Motorrad weniger stark bemerkbar machen.
Der Alwin hat geschrieben:Mich würde dann aber auch interessieren, wie das ein Deutscher Polizist sieht, der MICH als Österreicher in Deutschland aufhält, und sieht, dass der Reifen, den ich aufgezogen habe, in Deutschland keine Zulassung hat. Darf ich dann weiterfahren, während der Kollege aus Deutschland mit Deutscher Zulassung mit dem gleichen Motorrad mit dem gleichen Reifen am Strassenrand abgestellt wird und mit dem Bus nach Hause fahren darf/muss???
Ich glaube, Du verwechselst da etwas. Die Freigabe eines Reifens durch den Reifenhersteller ist in Deutschland nicht bindend für den Betrieb mit einem bestimmten Motorrad, so lange in der CoC selbst keine Auflagen gemacht werden. Insofern wird bei einer Kontrolle niemand an der Weiterfahrt gehindert, wenn in der ZB1 (bzw. der CoC) keine Reifenbindung eingetragen ist, der montierte Reifen aber die in der ZB1 genannten Kriterien erfüllt.
Anders verhält es sich, wenn z.B. für einen "Oldtimer" die eingetragenen Reifen (Dimensionen oder gar Reifenmodelle) gar nicht mehr erhältlich sind. Dann geht nichts an einer Freigabe eines Reifens durch den Reifenhersteller (oder ggf. Fahrzeughersteller) vorbei. Und das sowohl in Deutschland als auch in Österreich und anderswo.
In Deutschland - wo eben doch stellenweise "bis zum Anschlag" gefahren werden darf - nutzen die Reifenhersteller die Freigabe insbes. aus Produkthaftungsgründen. Sollte sich heraus stellen, dass ein Unfall auf den Reifen zurück zu führen ist, wird der Reifenhersteller bei Nichtfreigabe des Reifens kaum Konsequenzen befürchten müssen, wenn für den betreffenden Reifen keine motorradmodellspezifische Freigabe erteilt wurde. Der Reifenhersteller verlagert insofern die Verantwortung für das Funktionieren des betreffenden Reifens auf den Fahrzeughersteller. Zu diesem Thema gab es mal ein gutes Erklär-Video (da hat die Redaktion "Motorrad" ausnahmsweise mal einen guten Job gemacht ). Finde es aber gerade nicht.
Eines dürfte jedoch sicher sein: fällt in Deutschland die "freie fahrt für freie Bürger", wird eine Reifenfreigabe durch den Reifenhersteller schnell obsolet werden - weil sich bekanntermaßen ein vergleichsweise unkritisches Tempo von 130 km/h in Deutschland genau so (langweilig ) anfühlt wie dasselbe Tempo in Österreich oder Frankreich.