Auf 48 PS drosseln.

Die Technik zur F800R - F 800 R.

Re: Auf 48 PS drosseln.

Beitragvon HarrySpar » 27.08.2019, 13:00

Also ich hab damals die 27PS Drossel gleich wieder rausgebaut.
Hab das Fahren dann stattdessen mit 98PS "gelernt". Ging einwandfrei.
Und die Haftpflicht kann einen ja mit maximal 5000€ in Regress nehmen. Damals waren es 10000DM.
Ist also kein Weltuntergang im Falle des Falles.
Und ich glaube auch nicht, dass bei einem Unfall die Haftpflicht grundsätzlich einfach so 5000€ Regress nehmen kann.
Die müssen schon erst mal gut erklären, dass der Unfall mit 48PS statt z.B. 90PS nicht passiert wäre.
Ich hatte z.B. mal einen Unfall, wo mir einer voll von rechts aus dem Parklatz rauskommen die Vorfahrt genommen hat.
Mein Hinterreifen war damals definitiv bereits "illegal" abgefahren. War aber dennoch kein Thema. Hat schließlich mit der Unfallursache nix zu tun. Der Autofahrer bekam 100% der Schuld. Da musste ich nicht mal drüber streiten.
Aber in der "27PS Zeit" hab keinen Unfall gebaut. War eh kein Thema.
Und noch dazu: Der Benzinverbrauch war mit 98PS etwas weniger als vorher mit 27PS.

Spätstarter69 hat geschrieben:Harry ist so schräg ( das ist jetzt wirklich nett gemeint), den würde ich eigentlich mal gern Kennen lernen.

Ich bin einfach nur jemand, der mit allem ziemlich sparsam umgeht.
Und ich fahre nie Autobahn. Und auf der Landstraße meist nur 80 bis 95.
Lediglich so Kurven mit 40 bis 70km/h fahre ich dann schon gern recht schräg.
Habe auch noch den original Auspuff und fahre in hohen Gängen und mache wenig Lärm.
Und mir sind 100 umsichtige leise Motorradfahrer mit abgefahrenen Reifen und ohne gültige HU zehnmal lieber als ein einziger mit nagelneuen Reifen und TÜV, der aber dafür dauernd schnell unterwegs ist und Krach macht.

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Re: Auf 48 PS drosseln.

Beitragvon henry.de » 27.08.2019, 16:46

Lieber Administrator Michael, lösch bitte dieses Thema umgehend aus meiner Sichtweise, es ist einfach nur extrem peinlich, hier lesen bestimmt viele Jugendliche und Heranwachsende mit, die aktuell in der FS- Ausbildung sind und von einem BMW Mopped träumen und dann dieser ganze Mist von Harry, es handelt sich hier möglicherweise um Straftaten, die er bagatellisiert!

Lg Henry
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Re: Auf 48 PS drosseln.

Beitragvon Eckart » 27.08.2019, 16:56

HarrySpar hat geschrieben:Und die Haftpflicht kann einen ja mit maximal 5000€ in Regress nehmen. Damals waren es 10000DM.
Je nachdem, wer drauf sitzt, kann das noch Fahren ohne Führerschein sein, mit dem entsprechenden Ärger, den das nach sich ziehen kann wie Entzug, Strafe, Buße und Schwierigkeiten bei der Neuerlangung. Aus der DM-Zeit dürfte heute verjährt sein. Ansonsten dürfte das eine recht vereinfachende Betrachtungsweise sein. Außer dem Regress könnte die Versicherung kündigen und man muss sich einen unbescholtenen Halter für eine Neuversicherung suchen.

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Re: Auf 48 PS drosseln.

Beitragvon BonnBike » 27.08.2019, 19:19

SingleR hat geschrieben:
Charly49 hat geschrieben:
minni hat geschrieben:Macht das BMW nicht per Software?
Wenn ja, könnte es nicht in Abhängigkeit vom verwendeten Schlüssel die Leistung einstellen?


An der 800 R Bj.2018 geht es per Software, da E-Gas.

Bist Du sicher, dass die Leisrungsdrosselung nur über das Steuergerät erfolgt? Ich würde das verneinen und denke, dass auch bei der 2018er-Version zusätzlich die Einlassquerschnitte verringert werden, um die Maßnahme "manipulationssicherer" zu machen.


Ganz sicher per Software, zumindest ab Euro 4!
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Re: Auf 48 PS drosseln.

Beitragvon SingleR » 27.08.2019, 19:45

henry.de hat geschrieben:Lieber Administrator Michael, lösch bitte dieses Thema...

Nun ja, es muss ja nicht gleich der gesamte Thread gelöscht werden. Es reicht ja schon, wenn der Thread nur um "unzulässige" Beiträge bereinigt wird. :roll:

HarrySpar hat geschrieben:Und die Haftpflicht kann einen ja mit maximal 5000€ in Regress nehmen. Damals waren es 10000DM.
Ist also kein Weltuntergang im Falle des Falles.
Und ich glaube auch nicht, dass bei einem Unfall die Haftpflicht grundsätzlich einfach so 5000€ Regress nehmen kann.
Die müssen schon erst mal gut erklären, dass der Unfall mit 48PS statt z.B. 90PS nicht passiert wäre.
Ich hatte z.B. mal einen Unfall, wo mir einer voll von rechts aus dem Parklatz rauskommen die Vorfahrt genommen hat.
Mein Hinterreifen war damals definitiv bereits "illegal" abgefahren. War aber dennoch kein Thema. Hat schließlich mit der Unfallursache nix zu tun. Der Autofahrer bekam 100% der Schuld.

Halt! Du darfst hier nicht die Punkte: "nicht zugelassenes Fahrzeug" und: "Mangel nach StVZO" gleichsetzen. Baut man die Drossel aus, ohne dass die technische Änderung abgenommen wurde (und natürlich, ohne die Zulassungsstelle von der technischen Änderung informiert zu haben), fährt man mit einem Kfz, das nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist. Die Inbetriebnahme durch den Fahrzeugführer oder die Duldung der Inbetriebnahme durch den Fahrzeughalter ist eine Straftat! Fährt man hingegen mit einem abgefahrenen Reifen, ist das "nur" ein technischer Mangel im Sinne der StVZO, der - im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens - mit einem Bußgeld und einem Eintrag ins Verkehrszentralregister geahndet wird.

Dabei handelt es sich selbstredend um Verfehlungen, die, wenn sie entdeckt werden, auch einen Prozess in Gang setzen, ohne dass es zu einem Unfall gekommen sein muss. Die Entschädigungs- bzw. Schuldfrage im Falle eines Unfalls wird also separat betrachtet.

Wenn lediglich ein technischer Mangel vorliegt, wird die (Haftpflicht-) Versicherung im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls i.d.R. keine Regressansprüche stellen. Liegt jedoch eine Straftat vor, darf man sicher sein, dass die Versicherung Regress nehmen wird. In jedem Fall wird die Versicherung aber bei eigenem Verschulden den Unfallgegner entschädigen.

Hat man den Unfall nicht verursacht, war aber mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug unterwegs, wird die eigene Haftpflichtversicherung dennoch eine Möglichkeit haben, wg. "Obliegenheitsverletzung" (also Verstoßes gg. die Versicherungsbedingungen) den Vertrag zum Hauptfälligkeitstermin zu kündigen. Es muss also der Versicherung nicht einmal ein monetärer Nachteil entstanden sein. Falls die Kfz-Versicherung den Vertrag kündigt, wird sie natürlich die Zulassungsstelle darüber informieren. Weist der Kfz-Halter zum neuen Versicherungsjahr ggü. der Zulassungsstelle keinen neuen Haftpflichtversicherungsvertrag nach, folgt unweigerlich die behördliche Zwangsstilllegung! So einfach ist das! winkG Noch einfacher ist es aber, sauber zu bleiben und sich an die Regeln zu halten! :)

Allerdings: man wird als Fz-Halter den neuen Versicherer darüber informieren müssen, wer - Versicherer oder Versicherter - den Vertrag gekündigt hat. Wird der Vertrag vom Versicherer gekündigt, wird der neue Versicherer ordentliche Aufschläge erheben. Also noch ein weiterer Grund, sauber zu bleiben! 8)
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Re: Auf 48 PS drosseln.

Beitragvon Andreas vwWe » 27.08.2019, 21:14

GT_FAHRER hat geschrieben:https://shop.alphatechnik.de/shop/index.php?main_page=product_cvs_info&products_id=24344
lG Peter


Hatten wir bei meinem Sohn in der F8R knapp zwei Stunden eingebaut, wenn eine Inspektion anliegt, kann man beides in einem Aufwasch erledigen (Luftfilterwechsel, Kerzenwechsel, Ventilspielkontrolle) - kein Problem.

Zur Diskussion: Fahren ohne Führerschein halte ich für ein echtes Problem. Fahren ohne ABE ist auch nicht ohne; aber der Fall liegt bereits vor, wenn ich mit einem aktuellen Motorrad ohne Rückstrahler fahre. Ich wage zu bezweifeln, dass eine Versicherung z.B. bei einem Vorfahrtunfall diesen Mangel in die Schuldgewichtungswaagschale werfen wird oder gar Regress gefordert wird. Aber es muss jeder selber wissen, wie er mit diesem Risiko umgeht - die Kehrseite der Freiheit ist immer die Verantwortung; selbiger muss ich mich im Zweifelsfalle immer stellen können.

Gruß

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Re: Auf 48 PS drosseln.

Beitragvon Andreas vwWe » 27.08.2019, 21:18

SingleR hat geschrieben:Hat man den Unfall nicht verursacht, war aber mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug unterwegs, wird die eigene Haftpflichtversicherung dennoch eine Möglichkeit haben, wg. "Obliegenheitsverletzung" (also Verstoßes gg. die Versicherungsbedingungen) den Vertrag zum Hauptfälligkeitstermin zu kündigen. Es muss also der Versicherung nicht einmal ein monetärer Nachteil entstanden sein. Falls die Kfz-Versicherung den Vertrag kündigt, wird sie natürlich die Zulassungsstelle darüber informieren. Weist der Kfz-Halter zum neuen Versicherungsjahr ggü. der Zulassungsstelle keinen neuen Haftpflichtversicherungsvertrag nach, folgt unweigerlich die behördliche Zwangsstilllegung! So einfach ist das!


Kannst Du von einem konkreten Fall berichten, in dem das passiert ist?

Gruß

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Re: Auf 48 PS drosseln.

Beitragvon Holger1 » 28.08.2019, 05:28

HarrySpar hat geschrieben:Also ich hab damals die 27PS Drossel gleich wieder rausgebaut.
Hab das Fahren dann stattdessen mit 98PS "gelernt". Ging einwandfrei.

Harry


Ich hattein einer R1200R einen mechanischen Anschlag, den habe ich beim Einbau einfach selbst um ein paar mm gekürzt. Drossel war drin, hat der TÜV mir auch abgenommen, es waren aber grob um 70PS statt 48PS bzw. offen 109PS.

Aber da waren wir auch schon bald 50 Jahre alt. Einem 18 jährigen würde ich das oder ähnliches sicher nicht empfehlen.
Zumal es auch noch illeagl ist und der Versicherungsschutz im Falle eines Falles sicher sehr gefährdet ist....nix 5000Euro oder so...alles oder nichts!
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Re: Auf 48 PS drosseln.

Beitragvon HarrySpar » 28.08.2019, 07:13

Holger1 hat geschrieben:....nix 5000Euro oder so...alles oder nichts!

Dann haben die Versicherungen das in etwa den letzten 12 Monaten geändert.
Erst vor einem Jahr hatte ich diese Diskussion wieder und hab mich im Internet schlau gemacht.
Und da stand nach wie vor drin, dass es bei der Haftpflicht von Fahrzeugen eine Ausnahme gibt.
Da ist man bei diersen sogenannten "Obliegenheitsverletzungen" grundsätzlich bis auf die Regresshöhe von 5000€ vollständig abgesichert.
Ist also ausgeschlossen, dass man sich sein Leben ruiniert, weil man z.B. einen Schaden mit 5 Millionen Euro abzahlen muss.
Harry

Später: Hab grad mal schnell gegoogelt. Sind nach wie vor maximal 5000€.

"Regressbegrenzung in der Kfz-Versicherung

Wird vom Versicherungsnehmer in der Kfz-Versicherung eine Obliegenheitsverletzung begangen, muss der Versicherer - obwohl er im Innenverhältnis gegenüber dem Versicherungsnehmer von der Leistungspflicht befreit ist - im Hinblick auf die gesetzliche Pflichtversicherung im Außenverhältnis die Ansprüche des Geschädigten gleichwohl befriedigen. Im Gegenzug kann er vom Versicherungsnehmer die Erstattung seiner Aufwendungen verlangen (Regress).

Da bei sehr hohen Fremdschäden durch den Regress die wirtschaftliche Existenz des Versicherungsnehmers gefährdet sein kann, ist dessen Höhe begrenzt. Die Höchstgrenze ist für Obliegenheitsverletzungen, die vor dem Versicherungsfall begangen wurden, auf 5.000,00 € begrenzt. Bei Obliegenheitsverletzungen nach dem Versicherungsfall liegt die Grenze bei schweren, besonders verwerflichen Verletzungshandlungen ebenfalls bei 5.000,00 €, beträgt aber im sog. Normalfall nur 2.500,00 €. Werden sowohl Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall wie auch solche danach verletzt, werden die sich ergebenden Regressbeträge addiert."
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Re: Auf 48 PS drosseln.

Beitragvon SingleR » 28.08.2019, 08:51

Andreas vwWe hat geschrieben:Kannst Du von einem konkreten Fall berichten, in dem das passiert ist?

Nein, kann ich nicht, da ich üblicherweise mit Personen zu tun habe, die sich an geltendes Recht halten und ihre Fahrzeuge nicht in unzulässiger Weise verändern oder vorgenommene technische Veränderungen (sofern erforderlich) weder der Zulassungsstelle noch der eigenen Versicherung anzeigen.

Ich habe - grob - nur auf die Versicherungsbedingungen verwiesen, die ja Grundlage eines jeden Versicherungsvertrags sind. Die Versicherung hat, sofern der Versicherungsnehmer gg. die Vertragsbedingungen verstößt oder Obliegenheitsverletzungen begeht, verschiedene Mittel der Sanktionierung. Das beginnt bei Vertragsstrafen und endet bei der sofortigen Kündigung des Versicherungsvertrags, je nach Art der Verfehlung des Versicherungsnehmers. Ob bzw. in welchem Umfang die Versicherung von den Sanktionen Gebrauch macht, ist Ermessenssache. Es ist aber nachvollziehbar, dass eine "versehentliche" Nichtmeldung der Überschreitung der vereinbarten Jahresfahrleistung anders behandelt wird als vorsätzliche technische Manipulationen des betreffenden Fahrzeugs oder Fahren bei Trunkenheit bzw. ohne gültige Fahrerlaubnis. Und dabei reicht es eben schon aus, wenn die Versicherung Kenntnis von den Vertragsverstößen erhält. Es muss also nicht zwingend erst zu einem Unfall kommen.

Kommt es aber zu einem Unfall, wird die Haftpflichtversicherung im Außenverhältnis den Fremdschaden voll ausgleichen (müssen). Im Innenverhältnis (also ggü. dem Versicheungsnehmer) wird es bei schweren Verstößen zu Regressforderungen kommen. Bei der Kaskoversicherung ist das anders: da ist die Versicherung regelmäßig leistungsbefreit, wenn sich der Versicherungsnehmer nicht genau an die Vertragsbedingungen gehalten hat. Wo also nicht geleistet wird, kann es auch keinen Regress geben! ;-)
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Re: Auf 48 PS drosseln.

Beitragvon Karl Dall » 28.08.2019, 09:20

Harry fährt immer mit 17PS,da ists wurscht , wasindenPapieren steht (gelernt mit 98Ps...lach
michtot)
Gruss Karl Dall
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Re: Auf 48 PS drosseln.

Beitragvon HarrySpar » 28.08.2019, 09:57

Karl Dall hat geschrieben:Harry fährt immer mit 17PS,da ists wurscht , wasindenPapieren steht (gelernt mit 98Ps...lach
michtot)

Da hast' Recht. Ich bezahle für meine F800S dauernd für 85PS Haftpflichtversicherung.
Eigentlich sollte ich die mit 17PS versichern. :)

Aber mal generell:
Was soll der ganze Schmarrn? Und warum soll ich mich von so willkürlichen Festlegungen einschränken lassen?
Erst durfte man gleich mit 100PS fahren. Dann zu meiner Zeit erst mal zwei Jahre nur mit 27PS. Also ein 45PS Motorrad musste man auf 27PS drosseln. Ansonsten Straftat und Versicherungsproblem und blablabla.

Und dann plötzlich 34PS erlaubt. Und jetzt 48PS erlaubt. Also das was zu meiner Zeit eine Straftat (45PS) gewesen wäre, ist jetzt plötzlich wieder erlaubt.

Kommt nur darauf an, in welchem Jahr man grad lebt. Das eine Mal Straftat und das andere Mal wieder erlaubt. Voller Schwachsinn!
ICH jedenfalls lasse mir nicht so mir nix dir nix von so Schwachsinn das Leben vermiesen.

Und 500PS Autos dürfen die 18 Jährigen sofort fahren!!!! Warum begrenzt man da nicht auch z.B. auf 45PS? Ich bin bis vor paar Jahren mit meinem 45PS Corsa gefahren. Reicht locker.
Die Autos könnte man auch abdrosseln, so wie die Motorräder.

Nein nein, derart verarschen lass ich mich nicht.

Jedoch fahre ich stets ruhig, vorsichtig und sparsam. Von MIR geht sicher weitaus weniger Emission und Gefahr aus als von den meisten anderen. Und NUR DAS ist wichtig!!!

Harry
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Re: Auf 48 PS drosseln.

Beitragvon Graver800 » 28.08.2019, 12:24

Die Diskussion hier ist schon traurig.
Alleine der Vorschlag, die Drossel sofort rauszunehmen sollte schon strafbar sein.
Fahren ohne Fahrerlaubnis kommt noch dazu.
Die MEINE ist schwarz-weiss ... nicht kariert, nicht schraffiert, ... ... und morgen hoffentlich noch da- ... die klauen hier nämlich immer noch Mopeds wie die Raben
Meine F800R siehst du hier: viewtopic.php?f=19&t=5113&hilit=zeigt+her&start=915#p118322
Meine Vorstellung hier: viewtopic.php?f=3&t=9349&p=116335#p116335
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Re: Auf 48 PS drosseln.

Beitragvon EPN Itzehoe » 28.08.2019, 12:55

Der Streit ist völlig daneben. 48 PS sind für den Anfang mehr als genug. Und auch mit 20 PS haben sich schon zu viele Leute umgebracht.
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Re: Auf 48 PS drosseln.

Beitragvon Andreas vwWe » 28.08.2019, 13:37

HarrySpar hat geschrieben: Also das was zu meiner Zeit eine Straftat (45PS) gewesen wäre, ist jetzt plötzlich wieder erlaubt.
Kommt nur darauf an, in welchem Jahr man grad lebt. Das eine Mal Straftat und das andere Mal wieder erlaubt. Voller Schwachsinn!


Das ist so: Gesetze ändern sich: Die Landstraßen am Rursee in der Eifel sind heute z.T. auf 50km/h eingebremst; bis 1972 gab es gar keine Beschränkung, aber auch keine Motorräder die auf den kurvigen Strecken richtig schnell gewesen wären. In der Zwischenzeit ist der Speed schrittweise von 100 über 70 bis schließlich auf 50 km/h begrenzt worden, obgleich Fahrwerke und Bremsen heute viel mehr können. Aber es gibt andere Gründe, die man dafür anführen könnte. Welches Argument schlagend ist, hängt vom Einzelnen ab - manchmal wirkt die dann geltende Entscheidung vielleicht sogar willkürlich - das ändert nichts an der Gültigkeit des Regelung.

Man kann sich ja mal über eine Norm hinwegsetzen, aber Vorschriften hier öffentlich als willkürlich und schwachsinnig abzutun, zeugt von einem Hang zur egomanisch begründeten Herrschaftsfreiheit aka Anarchie.

Nichts für ungut, Gruß

Andreas Kries
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