http://www1.adac.de/Auto_Motorrad/Motorrad/urteile/default.asp?ComponentID=239591&SourcePageID=9942
(1) Keine Haftung des Halters eines Motorrads für Schäden durch Sturz seines auf Parkplatz abgestellten Motorrads auf nebenstehendes Kfz
Kippt ein abgestelltes Motorrad um und beschädigt dabei ein daneben geparktes Auto, haftet der Fahrer des Motorrads nicht in jedem Fall für den Schaden am Pkw.
(2) Schieben ist kein Einfahren in ein gesperrtes Gebiet
Verbotszeichen 260 der StVO verbietet nicht das Schieben und Parken von Krafträdern
Gruß Skater