von Smaily01 » 11.06.2020, 21:04
Die Kombi Z8 vorne u.Z1 hinten ist genehmigt bzw. hat Freigabe.
Der Prüfer sagte mir: der bzw. die Reifen müssten entweder in der Zulassung stehen Typgenau oder eine Freigabe müsste mitgeführt werden. Das sei etwa seit einem Monat so???
Außerdem hat er mich das gefragt bevor er gesehen hat, dass hinten ein neuer Z1 drauf ist, also hat es mit der Kombi nix zum tun.
Es gab auch kein Problem TÜV zu bekommen. Er hat mir auch sofort geglaubt, dass die Reifen Freigabe haben, hat mich nur drauf hingewiesen, dass man es eben mitführen müsse, wenn nicht in der Zulassung eingetragen ist.
Hab gestern auf der Metzler Homepage die Empfehlung runtergeladen /dedruckt und werde sie jetzt mitgeben wenn ich die R verkaufe.
Bei er R1200R die ab jetzt fahre, werde ich Eintragung und Reifen vergleichen und gegebenenfalls ebenso verfahren. Wäre super, wenn man es irgendwo eindeutig nachlesen oder erfragen könnte. Bei einer Kontrolle ist das wohl peripher, aber bei einem Unfall sollte alles passen???
Klaus