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Re: Österreich „ Fahrverbot für besonders laute Motorräder..

BeitragVerfasst: 30.07.2020, 12:55
von Graver800
ich war dieses Jahr mit der F800 zum TÜV.
Für den Zubehör ESD hatte der Prüfer zuerst die Nr nicht gefunden - ich auch nicht.
Für die LSL Hebel war diese nicht zu finden. Der Kollege und Leiter hat den Prüfer dann beraten und kurz nachgesehen.
Mit dem Hinweis, die Papiere immer mitzuführen habe ich ohne Aufsehens dann meine Plakette bekommen.

Wie man sieht geht es auch anders.

Nur da hinzugehen, wo man "eh alles durchwinkt" ist nicht im Sinne des Gesetzgebers. Mit ein wenig Verständnis und Umgangsformen beiderseits geht meist vieles leichter.

Re: Österreich „ Fahrverbot für besonders laute Motorräder..

BeitragVerfasst: 30.07.2020, 15:59
von Lardlad
Stimme zu. Durchwinken ist sicherlich nicht im Sinne des Normengebers. Ich jedoch bevorzuge Prüfinstitutionen, die die Normen mit Sinn und Verstand anwenden. Das kann dann auch schon mal leicht (etwa 2 mm, nicht jedoch bei Bremsen oder Reifen {hallo Harry}) neben der buchstabengetreuen Normenanwendung liegen, sofern absehbar keine Eigen-, und wichtiger noch, Fremdgefährdung daraus resultiert.

Aber genug davon, ist zu OT.

Re: Österreich „ Fahrverbot für besonders laute Motorräder..

BeitragVerfasst: 31.07.2020, 22:48
von HarrySpar
Hatte heute den Fahrzeugschein einer Harley von einem Bekannten BJ 1995 in der Hand.
Fahrgeräusch 80, woraus eigentlich ein Standgeräusch von etwa 90 oder 91 resultieren sollte.
Klappe dürfte die ja keine haben. Standgeräusch hat die aber "95P". Darf dann wohl bei uns in Tirol gerade noch fahren.
Aber warum steht bei den 95 noch ein P dahinter?
Harry

Re: Österreich „ Fahrverbot für besonders laute Motorräder..

BeitragVerfasst: 31.07.2020, 23:22
von Gante
Mit den Buchstaben N und P wurde bis irgendwann die Prüfmethode gekennzeichnet. Mit N als alter Methode mit ein paar (ich glaube 7) Meter Abstand und mit P im Nahfeld.

Re: Österreich „ Fahrverbot für besonders laute Motorräder..

BeitragVerfasst: 01.08.2020, 09:29
von HarrySpar
Ja, so hab ich das im Internet gestern auch noch rausgefunden. N war angeblich für "National" und war 7 Meter entfernt. Und da ergeben sich dann im Schnitt etwa um 21dB(A) niedrigere Geräuschpegel. Deshalb addiert die Polizei bei solchen Angaben dann die 21 hinzu.
Aber was soll das "P" bei einer Harley BJ 1995? 1995 war schon zig Jahre lang die Messung 45° einen halben Meter hinterm Auspuff. Da muss ich das doch nicht noch zusätzlich mit dem "P" kennzeichnen.
Harry

Re: Österreich „ Fahrverbot für besonders laute Motorräder..

BeitragVerfasst: 01.08.2020, 10:28
von Gante
Ich glaube, die Kennzeichnung mit N oder P ist erst mit der Umstellung vom Fahrzeugschein auf die Zulassungsbescheinigung Teil 1 entfallen.

Re: Österreich „ Fahrverbot für besonders laute Motorräder..

BeitragVerfasst: 01.08.2020, 11:48
von HarrySpar
Also diese Harley BJ 1995 hat bereits die "neue" Zulassungsbescheinigung und trotzdem steht da "95P".
Hab jetzt grad mal meine alten (entwerteten) Fahrzeugbriefe (nicht neue Zulassungsbescheinigungen) rausgekramt:

Mein Renault 4 BJ 1983 hatte drinstehen "86P" und mein B Corsa BJ 1995 hatte "82" drinstehen.

Später: Ist vielleicht noch nicht mein letzter Kenntnisstand. Aber mein Aktueller.
Also dieses "P" bei diesen 95P als Standgeräusch dieser Harley BJ 1995 steht wahrscheinlich für "Proximity" (Nähe).
Vor Jahrzehnten wurde das Standgeräusch bei uns 7m entfernt vom Auspuff gemessen.
Und dann haben sie die Nahfeldmessung (45° Winkel und 0,5m entfernt) eingeführt.
Diese Nahfeldmessung wurde dann scheinbar jahrelang mit dem "P" für Proximity (Nähe) gekennzeichnet.
Und nach einigen Jahren hat man dann das "P" weggelassen.
Ist somit dann kein Unterschied, ob ein "P" dabeisteht oder nicht. Ist immer 50cm in einem Winkel von 45° vom
Auspuff entfernt.
Und die Werte 7m entfernt liegen wohl im Schnitt 21dB(A) niedriger als nur einen halben Meter entfernt.
Somit addiert der Polizist beim Standgeräusch eines alten Fahrzeugs (z.B. ein Motorrad BJ 1975) zum eingetragenen
Standgeräuschwert nochmal 21dB(A) hinzu.
D.h. ein heutiges Motorrad darf im Namlostal (Tirol) 95dB(A) im Fahrzeugchein haben. Und eines von 1975 dann eben 74dB(A),
was dann umgerechnet wieder 95dB(A) entspricht.
Wenn man nur 1dB(A) darüber liegt (also der im Schein oder auf'm Typschild am Lenkkopflager eingetragene Wert),
gibt's über 200€ Strafe und man muss umdrehen.

Harry

Re: Österreich „ Fahrverbot für besonders laute Motorräder..

BeitragVerfasst: 01.08.2020, 22:52
von Langstreckler
Prima! Meine 41 Jahre alte Honda hat 69(N) als Standgeräusch eingetragen, macht 90 dB(A) nach neuer “Lärmrechnung”! Somit kann ich damit locker noch in Tirol rumgondeln. Hat ja auch weder Klappe noch Putzwolle im Auspuff, sondern ganz solide Prallbleche.

Gruß
Dietmar

Re: Österreich „ Fahrverbot für besonders laute Motorräder..

BeitragVerfasst: 02.08.2020, 08:43
von HarrySpar
Logisch! Mit der kannst in Tirol rumkurven.
Der Unterschied zwischen dem Fahrgeräusch und dem Standgeräusch sind ja immer so etwa 10 bis 11 dB(A). Also bei den Motorrädern der letzten 35 Jahre und ohne Klappe. Das ergibt sich halt so, wenn keine Manipulationsklappe im Spiel ist.
Ich hab mich da am Samstag beim Fahrzeugschein dieser Harley BJ 1995 schon sehr gewundert. Die hat 80 und 95. Also 15dB(A) Unterschied.
Aber vielleicht kommt das von diesem untertourigen 1200er Motor. Eventuell ist bei dem die Nenndrehzahl unter 5000. Da gilt das Standgeräusch ja dann bei zwei Drittel der Nenndrehzahl und nicht bei der Hälfte. Wäre für mich zumindest plausibel, dass das dann ein höheres Standgeräusch ergibt.
Harry

Später: Hab mit meinem Harleyspezl vorhin wieder diskutiert. Der meint, dass jenseits der 150PS ein Auspuff einfach derart groß sein müsste, dass es ohne Klappe einfach nimmer geht.
Gibt es (oder gab es) bis vor kurzem eigentlich noch Motorräder oberhalb 150PS ohne Klappe? Das würde ja dann klar beweisen, dass es rein technisch nach wie vor auch ohne "Lärmklappe" funktioniert.

Re: Österreich „ Fahrverbot für besonders laute Motorräder..

BeitragVerfasst: 03.08.2020, 10:52
von Auftrags'chiller
HarrySpar hat geschrieben:Ohne Klappe müsste das Abgas IMMER durch den gedämmten Auspuffteil und das Motorrad wäre IN JEDEM BETRIEBSZUSTAND so leise wie alle anderen die 30 Jahre zuvor auch.


Wo geht das Abgas denn hin, wenn nicht durch Vor- und Endschalldämpfer?

Re: Österreich „ Fahrverbot für besonders laute Motorräder..

BeitragVerfasst: 03.08.2020, 15:15
von HarrySpar
Auftrags'chiller hat geschrieben:Wo geht das Abgas denn hin, wenn nicht durch Vor- und Endschalldämpfer?

Bei Klappenauspuff gibt es eben zwei Wege für das Abgas. Einen leiseren und einen lauteren. Und meistens gibt die Klappe den lauteren Weg frei. Ist ja Sinn der Klappe.
Harry

Re: Österreich „ Fahrverbot für besonders laute Motorräder..

BeitragVerfasst: 03.08.2020, 16:21
von Auftrags'chiller
HarrySpar hat geschrieben:Bei Klappenauspuff gibt es eben zwei Wege für das Abgas. Einen leiseren und einen lauteren. Und meistens gibt die Klappe den lauteren Weg frei. Ist ja Sinn der Klappe.
Harry


Das halte ich für ein Gerücht. Die Klappe sitzt doch direkt im Krümmerrohr. Wo sollen da zwei Wege sein?

EDIT: ich gehe von BMW aus

Re: Österreich „ Fahrverbot für besonders laute Motorräder..

BeitragVerfasst: 03.08.2020, 17:53
von agentsmith1612
Auftrags'chiller hat geschrieben:
HarrySpar hat geschrieben:Bei Klappenauspuff gibt es eben zwei Wege für das Abgas. Einen leiseren und einen lauteren. Und meistens gibt die Klappe den lauteren Weg frei. Ist ja Sinn der Klappe.
Harry


Das halte ich für ein Gerücht. Die Klappe sitzt doch direkt im Krümmerrohr. Wo sollen da zwei Wege sein?

EDIT: ich gehe von BMW aus


Direkt ist das nicht ganz korrekt. Es gibt im Krümmer ggf. Klappen die zwischen den Zylindern den Druck ausgleichen können für bessere Zyinderfüllungen ich glaube das ist bei der RR so.
Für die RR, R und XR gilt danach geht das Abgas unten in den "Sammler" auch "Brotkasten" genannt, wo es durch die Katalysatoren und durch den Reflexionsdämpfer geht.
Danach aus dem Sammler raus kommt die Klappe und je nach Alter ein zweites Rohr welches dann durch den Endtopf Absorptionsdämpfer geht. Das Rohr mit der Klappe geht zwar auch in den Reflexionsdämpfer aber dort strömt das Abgas nur an dem Dämpferelement quer durch wärend das kleine Rohr von Außen durch die Absorptioswolle durchleitet.

Re: Österreich „ Fahrverbot für besonders laute Motorräder..

BeitragVerfasst: 28.03.2021, 18:15
von HarrySpar
Grad gelesen: Ab 10. Juni gilt in Tirol wieder das 95dB(A) Limit. Die EU sagt, dass diese Maßnahme rechtens ist.
Harry

Re: Österreich „ Fahrverbot für besonders laute Motorräder..

BeitragVerfasst: 28.03.2021, 18:51
von BB 1966
Kleine Korrektur:
https://www.1000ps.de/businessnews-3007 ... cken-ident

Das Verbot gilt bereits ab dem 15. April nogo

Gruß BB