Bei so viel kolportiertem und von einigen Diskutanden zum Besten gegebenem juristischen Halbwissen sind mal ein paar Anmerkungen erforderlich...
Eike hat geschrieben:In einer Gesellschaft kann nicht jeder seinen Interessen ohne Kompromisse durchsetzen.
Richtig! Und deswegen gibt es - nicht erst seit den Tiroler Verordnungen - etliche Bestrebungen der Behörden, (u.a.) dem Problem der lärmenden Motorradfahrer Einhalt zu gebieten bzw. tendenziell besonders laute Motorräder von der Benutzung bestimmter Strecken auszuschließen. Dass die in Tirol beschlossenen Maßnahmen nicht gg. bestehendes Recht verstoßen, wissen die Juristen, aber offensichlich nicht diejenigen in den vielen Bikeforen, die mit Vehemenz dagegen argumentieren.
Eike hat geschrieben:Auch ist das Versteifen auf eine völlig praxisferne Kennzahl - wie hier schon mehrfach beschrieben - Unsinn.
Nein und nochmal: diese Kennzahl ist, wie hier schon einmal erläutert, kein Unsinn. Einfach mal zum nächsten Moppedtreff fahren, sich dort eine halbe Stunde hin- und die Lauscher aufstellen: die (z.B.) Ducatis, HDs, Renn- und auspuffmanipulierten Motorräder kommen mit hörbar deutlich mehr Lärm angerollt als (z.B.) eine im Serienzustand belassene BMW-F, Yamaha MT-07, Honda CBF... Und was im Stand schon deutlich lauter ist, ist es auch beim Fahren. Selbst bei moderaten Drehzahlen.
agentsmith1612 hat geschrieben:HarrySpar hat geschrieben:Und die Tiroler haben eben jetzt EINE Möglichkeit gefunden, wie sie den Krach mindern können. Das kann man ihnen nicht verübeln.
Eine Möglichkeit die anden Haaren herbei gezogen ist und entgegen jeglicher Typenzulassung nicht sein darf.
Nochmal: Jura ist - zu Recht - ein Studienfach und geht weit über das hinaus, was in den 10 Geboten, im Grundgesetz oder irgendeiner Menschenrechtskonvention steht. Was lässt Dich also annehmen, dass die in Tirol beschlossenen Maßnahmen nicht sein dürfen? Ich bitte um eine juristisch fundierte und mit entsprechenden Verweisen untermauerte Antwort.
Als Hilfestellung b.a.w. nur so viel: eine Typzulassung ist bei Weitem keine Lizenz zur uneingeschränkten Nutzung eines Kfz. Die Behörden haben jederzeit die Möglichkeit, ein entsprechendes Nutzungsrecht nach vorheriger Untersuchung und Interessenabwägung einzuschränken. Schon jetzt gibt es u.a. Streckenverbote für bestimmte Fahrzeugarten, für Fahrzeuge, die ein Maximalgewicht überschreiten oder besonders viele Schadstoffe ausstoßen. Wo soll jetzt der Unterschied zu Streckenverboten für Fahrzeuge sein, die besonders laut sind?
agentsmith1612 hat geschrieben:Man verbietet in einem Teil der EU etwa was vorher legal war und heute noch immer legal ist und woanders weiterhin legal ist.
Finde den Fehler.
Der Fehler ist, dass Deine Herangehensweise an das Problem bereits mit Fehlern behaftet ist (s.o.).
Eine Gesellschaft bzw. das in ihr verankerte Rechtssystem ist steten Veränderungen unterworfen. Was gestern noch tolerierbar war, muss morgen, weil sich inzwischen die Voraussetzungen geändert haben, nicht mehr sinnvoll sein. Wenn Du weiterhin der Meinung bist, dass Deine Rechtsauffassung richtig ist, dann kann die Empfehlung nur lauten, auf dem Rechtsweg gegen die jeweiligen Verordnungen vorzugehen.