Kati_WM hat geschrieben:Gute Nachrichten von unserem Verkehrsminister!
Autofahrer deren TÜV in der Corona Krise verlängert werden muss, haben dafür vier Monate Zeit. Die Frist wurde um zwei Monate verlängert. Polizei und Ordnungsamt wissen Bescheid.
Nach meinen Infos ist es nicht so, dass man wg. Corona den fälligen Termin für die HU automatisch überziehen darf. Haben die Prüfstellen geöffnet, spricht unter der Beachtung der jeweils gebotenen Hygiene- und Verhaltensmaßregeln nichts dagegen, den Termin wie vorgesehen wahrzunehmen, zumal die Regelungen bzgl. der Öffnung von Behörden und Dienstleistungsbetrieben nicht in Gänze bundeseinheitlich sind.
Andreas vwWe hat geschrieben:ich überziehe den Tüv-Termin zwar maximal einen Monat, aber nur, weil ich vor Konsequenzen Sorge habe. In der Sache kann ich Harry durchaus folgen, insbesondere beim Motorrad: Nach jeder meiner 500 bis 1000 km langen Wochenendtouren wird das benutze Moped geputzt und alle sicherheitsrelevanten Bauteile sowie Schmierstellen oder sonstwie neuralgischen Stellen nehme ich unter Lupe - das macht kein Tüv, der mir aber jedes Mal 60 oder 70 Euro dafür abnimmt, um mir zu bestätigen, was ich ohnehin bereits weiß: Das Motorrad ist technisch und optisch in hervorragendem Zustand. Nach Berichten der DEKRA u.a. gilt dies übrigens für die überwiegende Anzahl der Moppeds in Deutschland; diese stellen die Fahrzeuggruppe mit dem besten Pflegezustand dar, was verständlich ist, da das Motorrad Hobby und der Zustand eine Lebensversicherung ist.
Zunächst: wenn es staatliche Gesetze, Verordnungen und Regeln gibt, dann darf im Grundsatz erwartet werden, dass sich alle dran halten. In Deutschland haben wir das Problem, das Verstöße oftmals noch viel zu billig sind. Damit wird man einer "individuellen" großzügigigen Auslegung von Regeln sicher nicht Einhalt gebieten können, wie unser "Beispiel" Harry zeigt.
Natürlich kann ich der Ansicht folgen, dass für diejenigen, die ein Kfz fachgerecht warten und pflegen, ein Abstand von 2 Jahren zwischen 2 Hauptuntersuchungen recht kurz ist. Das "Problem" dabei ist aber, dass es den "worst case" gibt, also Leute, die sich um ihr Fahrzeug, aus welchen Gründen auch immer, überhaupt nicht kümmern. Und diese müssen natürlich möglichst zuverlässig "herausgefiltert" werden.
Ich schließe mich insofern der Meinung an, die HU-Prüfintervalle "flexibler" zu handhaben. In etwa so, dass Fahrzeuge, gleich welchen Alters, die ohne Mängel durch die HU kommen, erst nach 3 (?) Jahren wieder vorgeführt werden müssen, wogegen Fahrzeuge, die mit erheblichen Mängeln durchfallen, nach der Nachprüfung schon 1 Jahr später wieder zur HU müssen. Für alle anderen (also die Fahrzeuge mit "geringen Mängeln") bliebe es bei 2 Jahren.