Also nur Deutschland kann ich mir nicht vorstellen.
Ich denke mal zumindest auch in allen weiteren Länder, wo diese EU Regelung bereits umgesetzt ist.
Also zum Beispiel auch in Österreich.
Auf jeden Fall ist das gut. Da werden viele Autofahrten durch Mopedfahrten ersetzt.
Harry
Später: Ist ja echt nicht zu fassen
Die Österreicher knapp an der Grenze zu uns dürfen mit ihrem Code 111 nicht bei uns fahren und die Deutschen knapp an der Grenze zu Österreich dürfen mit dem Code 196 nicht nach Österreich rüber!!!
Und die Österreicher müssen für den "richtigen" A1 dann nach zwei Jahren nochmal Fahrstunden nehmen!!!!!
Da langt man sich ans Hirn!!! Fahren zuvor schon 125er mit 15PS und zwei Jahre später nach weiteren Fahrstunden dann auch nur 125er mit 15PS.
"Österreich: österreichische Pkw-Führerscheine der Klasse B umfassen die Klasse A1, wenn mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B besteht und der Nachweis des praktischen Fahrunterrichtes von insgesamt mindestens 6 Stunden in Fahrschulen oder bei einem Automobilclub nachgewiesen wurde (Code 111) - Wichtig: Berechtigung gilt nur auf österreichischem Hoheitsgebiet.
6 dieser Praxisstunden können bei einem allfälligen späteren Erwerb der Klasse A1 auf die dort vorgeschriebene Fahrausbildung angerechnet werden. Dies ist nach frühestens 2 Jahren ununterbrochenem Besitz des Code 111 möglich."