Keine Anklage von BMW Motorrad Managern
Der Verdacht der Staatsanwaltschaft München I, dass Verantwortliche der Firma BMW AG seit längerem Kenntnis von der Mangelhaftigkeit des Integral ABS hatten, führt in letzter Konsequenz nicht zu einer Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das Verfahren wurde mit Verfügung vom 10.03.2008 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Die vorliegende Kausalitätsproblematik aufgrund des spezifischen Systemdesigns und Fehlermanagements des Integral-ABS lässt der Münchener Strafverfogungsbehörde offenbar keine andere Wahl...
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