Hab grad von meinem Spezl, der bei der DEKRA arbeitet, erfahren, dass schon im Gespräch ist, die Klappen zu verbieten.
Harry
f800gt hat geschrieben:Hier ein Video zur Auspuffklappe bei der R1200RS LC.
https://www.youtube.com/watch?time_cont ... e=emb_logo
Man sieht dass die Böse Klappe fast immer geöffnet ist, also nichts mit dem Fahrgeräusch zu tun hat.
oder hier https://www.youtube.com/watch?v=CzJIgYe2zXE
f800gt hat geschrieben:Man sieht dass die Böse Klappe fast immer geöffnet ist, also nichts mit dem Fahrgeräusch zu tun hat.
Reiner52 hat geschrieben:...
Für das Fahrgeräusch bestimmt 97/24/EG einen Maximalwert von 79 db(A), bei einer Toleranz von einem Dezibel.
Das Prozedere: Im zweiten und dritten Gang fährt die Maschine mit 50 km/h in eine 20 Meter lange Messstrecke.
Von Anfang bis Ende der Strecke wird das Gas voll aufgezogen. 7,5 Meter entfernt vom vorbeifahrenden Motorrad stehen in der Mitte der Messstrecke die Mikrofone, eines links, eines rechts.
Gefahren wird pro Gang zwei Mal, üblicherweise von beiden Seiten aus. Nach vier Fahrten wird ein Messwert gemittelt.
Was außerhalb dieses Rahmens passiert, regelt die Norm nicht, sprich, das Motorrad darf dann lauter als 80 db(A) sein.
Laut und legal stehen also nicht im prinzipiellen Widerspruch zueinander.
Dass beides nach dem Buchstaben des Gesetzes in Ordnung ist, ist die theoretische Grundlage von Auspuffanlagen mit Klappensystemen.
Denn ein elektronisches Soundmanagement lässt sich perfekt den Vorgaben der Richtlinie anpassen und sorgt dafür,
dass eine Anlage im messtechnisch relevanten Bereich alle gesetzlichen Bestimmungen erfüllt.
Erkennt die Elektronik, dass die Maschine sich in diesem Bereich bewegt, schließt eine Klappe im Auspuff und regelt so den Schalldruck herunter.
Das bedeuted das die Klappe oberhalb und unterhalb 50 Km/h geöffnet sein sollte...
Langstreckler hat geschrieben:Im Schubbetrieb wird aber eine kleine Menge Kraftstoff eingespritzt, um den Kat auf Temperatur zu halten, was man sowohl an der Anzeige des Momentanverbrauchs als auch an einem sporadischen Ruckeln merkt.
SingleR hat geschrieben:Zunächst: Einrichtungen, die einen Prüfstandszyklus erkennen, um hernach in das Motormanagement eingreifen, um gesetzte Grenzwerte zu erreichen, gehören verboten. Dabei ist es egal, ob es um Schadstoff- oder Lärmemissionen geht. Aber wie schon gesagt: hier ist der Gesetzgeber gefordert, damit weder er selbst, noch Außenstehende, noch die Umwelt verar$(ht werden.
genuede hat geschrieben:https://www.tt.com/artikel/17006460/fahrverbot-polizeimotorraeder-teils-zu-laut-fuers-ausserfern
Auch Polizeimotorräder betroffen
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