von SingleR » 24.04.2018, 23:10
Mach' Dir mal keinen Kopp... Die Werksgarantie wird dann gefährdet, wenn der eingetretene Schaden auf den Einbau des Zubehörs zurück zu führen ist. So wird z.B. ein Motorschaden innerhalb der Garantie von BMW trotz in Eigenregie vorgenommenen Anbau eines Sturzbügels zu übernehmen sein. Anders wäre es sicher, wenn z.B. irgend so ein "Kühlerschutzblech" verbaut wurde. BMW würde sicher bei einem Motorschaden die Reparaturkosten nicht übernehmen - bzw. nur dann, wenn der Kunde nachweist, dass der Anbau des Zubehörteils in keinem Zusammenhang mit dem eingetretenen Schaden steht. Im Zweifel kann das schwierig bis unmöglich werden. Heißt so viel wie: ein gewisses Restrisiko bleibt, aber es ist, sofern man nicht den Verlockungen des (z.B.) Wunderlich-Katalogs komplett erliegt, sehr gering.
Das (Nicht-BMW-) Zubehörteil vom BMW-Händler montieren zu lassen ändert an der Situation nichts. Sofern der BMW-Händler jedoch von BMW-Motorrad offiziell freigegebenes Zubehör verbaut (das sind i.d.R. Teile, die im BMW-Zubehörkatalog bzw. in der Zubehörliste des entsprechenden Modells aufgeführt sind), bleibt die Garantie bei einem Schaden am Motorrad erhalten. Für das angebaute Zubehörteil gelten, so lange nichts anderes angegeben ist, die gesetzlichen Regelungen (also 6 Monate Gewährleistung ohne, ab dem 7. bis zum 24. Monat mit Beweislastumkehr).
Aber noch einmal zur Klarstellung: "Garantie" ist eine über die gesetzliche Regelung hinaus gehende freiwillige Leistung des Herstellers, und mit "Gewährleistung" ist das gemeint, was im BGB nachzulesen ist.
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