Unter der Annahme, dass die Hauptfälligkeit des Vertrags der 01.01. eines Kalenderjahres ist, gilt Folgendes: um im Folge-(Kalender-)jahr hochgestuft zu werden (also von SF1/2 in SF1), muss der Versicherungsvertrag in SF1/2 mindestens ein halbes Kalenderjahr bestanden haben. Natürlich darf in diesem Halbjahr kein Schaden über die Versicherung reguliert worden sein.
Manchmal lohnt es sich, den Versicherungvertrag zurück zu datieren - z.B. vom 13.07. auf den 30.06. Man zahlt dann zwar einen höheren Versicherungsbeitrag (wg. der längeren Laufzeit bis zum Jahresende), holt das aber locker mit der Hochstufung wieder heraus. Wohlgemerkt nur, wenn kein Schadenfall eintritt.
Inzwischen gibt es verschiedene Versicherungen, die die Hauptfälligkeit nicht an den Anfang des folgenden Kalenderjahres knüpfen, sondern "effektiv" nach Zeitjahr abrechnen. Heißt: Versicherungsbeginn ist - sagen wir - der 13.07.2013, dann ist die nächste Hauptfälligkeit der 13.07.2014. Ob unter diesen Umständen nach Ablauf der ersten (schadenfreien) 6 Monate automatisch von SF1/2 auf SF1 hochgestuft wird, weiß ich aber auch nicht, da ich keine Versicherungen verkaufe, sondern viel spannendere Produkte.